Demnächst: Gratiswerbung auf WSW-Bussen für Leichenbestatter

Ein rührender und vielleicht aufrührender Aufruf zu mehr Verkehrssicherheit beim Rad- und Fußverkehr

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Foto 1: ©N.Bernhardt. Wenn an dieser Stelle die Polizei entgegenkommt, kann man sich plötzlich nach StVO verhalten und artig vor dem Abbiegen warten.

Friedrichstraße, zehn Minuten später als vorhin. Rechts macht sich ein Depp im Stadtpanzer breit, dem gerade das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art sowie das Haltverbot scheißegal ist. Der nette Busfahrer, der gerade vom Neumarkt in die Friedrichstraße abbiegen möchte, wartet doch bestimmt, bis der Radfahrer auf dem „Aufstellstreifen“ angelangt ist – dem rosa Etwas am Rande der „Fahrbahn“ mit Straßenschäden.

Tut er natürlich nicht. Offenbar entspricht es der Grundeinstellung eines Busfahrers zur „Rücksicht im Landrecht“, daß der Gegenverkehr bei Drei gefälligst auf dem Baum zu sein oder sich in Luft aufzulösen hat. Während also rechts des Radfahrers sich eingangs erwähnter Eß-Ju-Vieh-Fahrer breitmacht, drängelt sich auf der linken Seite besagter Gelenkbus in die Friedrichstraße. Dazwischen der Radfahrer.

Mit dem lapidaren Kommentar (sinngemäß) „Geh mal beiseite“ überrollt der Busfahrer den entgegenkommenden Radfahrer fast, der sich nur mit einem Sprung zur Seite retten kann. Man fragt sich, ob potentieller Mörder Einstellungsvoraussetzung als Busfahrer bei den Wuppertaler Stadtwerken ist.

Foto 2: ©N.Bernhardt. Linksverkehr auf dem Wall: Während an der Kurveninnenseite locker zwei Meter Platz gelassen wird, fährt man als Busfahrer selbstverfreilich über den linksseitigen Radstreifen – egal wer oder was da (entgegen)kommen mag. Laut Amt 104 völlig vollkommen ungefährlich, weil man sich so völlig doppeldeutig „entgegenkommend“ sieht. Zumindest solange man nicht unter dem Bus liegt.

Denn keine Minute später räumt ein netter Kollege den Radfahrer an der Einfahrt zu Wall fast ein weiteres Mal ab, weil mit dem Bus anstelle einer engen Rechtskurve zu fahren lieber der linksseitige Radfahrstreifen mitbenutzt werden muß. Dafür läßt man in der (rechten) Kurveninnenseite die obligatorischen zwei Meter Platz wie auf dem Foto.

Als Highlight fehlt noch Gratiswerbung für Bestatter auf den WSW-Bussen gegen eine kleine Umsatzbeteiligung. In den Cartoons von Looney Tunes und Tex Avery messen dann graue Gestalten die potentiellen Opfer aus oder zählen die Leichen an der klingenden Kasse.

Jede Klitsche ist in der Lage, auf Beschwerden und Hinweise mal eine Antwort zu schicken: Daß das Verhalten des netten Fahrers nicht dem Anspruch des Unternehmens entspricht, Busse aufgrund der Größe eine besondere Vor- und Umsicht des Fahrers voraussetzen, und vielleicht noch ein Dankeschön für die Meldung und Bitte um Entschuldigung. Von den Wuppertaler Stadtwerken hört man – nichts. Offenbar ist man dort der Meinung, daß das geltenden Landrecht – Verzeihung: die Straßenverkehrs-Ordnung – im Automatikgetriebe der blauen Busflotte fest einprogrammiert ist.

Die lausige Situation der Radinfrastruktur insbesondere der Elberfelder Innenstadt wirft lange Schatten auch auf die Stadt Wuppertal. Das Amt 104 – seines Zeichens zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen – weigert sich seit Jahren beharrlich, eine baulich getrennte und damit sichere Radinfrastruktur durch die Elberfelder Innenstadt anzulegen – wenn schon unbedingt die nur drei Meter breite Friedrichstraße gegen Einbahn freigegeben und auf dem Wall anstelle des Bedarfs an Lieferzonen ein dicker „Radfahrstreifen“ aufgepinselt werden muß.

Begründet wird die planerische Händchen-in-den-Schoß-legen-Mentalität mit den fehlenden toten und verletzten Radfahrern in der Unfallstatistik. Offenkundig brauchen wir erst ein paar statistische Opfer, bevor die oben beschriebene Situation entschärft wird. Oder jemand im Amt hat das Prinzip von „Vision Zero“ nicht ganz verstanden: Es geht bereits darum, die Verkehrsinfrastruktur so zu gestalten, daß Fehler einzelner Verkehrsteilnehmer nicht zu Unfällen mit Verletzten oder Toten führen. Wuppertals Radinfrastruktur ist hingegen so gestaltet, daß man als Radfahrer nur auf dem Gehweg halbwegs sicher ist, weil Radwege selbstverfreilich von Kraftfahrern mitbenutzt werden (dürfen, Landrecht – wissenschon) oder eine Begegnung mit Kfz nur unter Gefährdung oder „Beiseitehüpfen“ des Schwächeren möglich ist.

Wenn auf einer drei Meter breiten Straße Busse und Radfahrer nicht ordentlich – ohne Gefährdung – aneinander vorbeikommen, ist offensichtlich etwas faul.

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