Stadt schafft weitere Parkplätze am Wall

Die dreifache Einfahrsperre von Süden ist offenkundig nur Zierde und Linksfahren nur ein Versehen

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Foto 1 ©N.Bernhardt. Abbildung oben: Der ehemalige Wall-Radweg, seit der schon inzwischen beendeten Baustelle Ecke Schloßbleiche für Radfahrer „gesperrt“ ist (aber nur: Durchfahrt verboten), dient seither automatisch als Parkplatz.
Abbildung unten: Das „Durchfahrt verboten“-Schild in gleich dreifacher Ausfertigung sollte nach StVO die Einfahrt verbieten, dient in Wuppertal aber offenbar nur als Zierde, reine Staffage.

Die Baustelle Ecke Wall/Schloßbleiche ist seit über einer Woche beendet und abgeräumt. Die Stadt hat die Chance genutzt und den „gesperrten“ Wallradweg zwischen Schloßbleiche und Mäuerchen kurzerhand als Parkplatz umfunktioniert. Denn auch nach Abräumen der Baustelle blieb das Durchfahrverbot für Radfahrer in südliche Richtung in Höhe Mäuerchen natürlich bestehen. Das Durchfahrverbot für Radfahrer auf dem Radweg heißt seit Wochen übersetzt ins Wuppertaler Landrecht: Hier darfst du parken!“

Ein an betreffender Stelle parkender Autofahrer wollte den Hinweis auf zwei blaue Radlollis (Zeichen 237 StVO) und ebensolche zwei Fahrbahnmarkierungen nicht als Radweg gelten lassen. Denn schließlich würden die Politessen stets vorbeilaufen und Radwegparker nicht beknollen. Als ob da ein alter Hase in der Verwaltung Ina Deters Lied in falscher Erinnerung hätte: Das ist kein Radweg! – „Ich sprüh’s an jede Wand: Neue Parkplätze braucht das Land!“

Das ist nur dumm für Radfahrer, die entweder südlich des Durchfahrverbots ihre Tour beginnen oder dort auf den Wall einbiegen. Die könnten ganz legal den Radweg benutzen, wenn er denn benutzbar wäre. Aber lieber läßt man Radfahrer auf der Fahrbahn in den Busverkehr laufen, wie auf der Friedrichstraße.

An der südlichen Einfahrt zum Wall sind im Verantwortungsbereich von 104 drei(!) Durchfahrverbote (vgl. Eingangsfoto) angeordnet worden – die Erdbeer-Sahne-Torte mit dem roten Rand (Zeichen 250 StVO). Wenn das Durchfahrverbot doch so doll gewollt ist, könnte man den Wall ja auch einfach baulich dichtmachen – mit Blumentöpfen und Sträuchern. Aber 104 ist offenbar so überzeugt davon, daß sich alle Fahrzeugführer an die drei Durchfahrverbote halten, daß man sich jegliche Anregung auf eine baulichen Trennung zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern mit Hinweis auf die Unfallstatistik verbittet.

Gott bewahre, sollte jemand eine Anregung schreiben, den aufgepinselten „Radweg“ mittels Poller oder dergleichen abzutrennen, weil derjenige schon zig Mal gewaltsam vom entgegenkommenden Bus zur Vollbremsung oder Ausweichen auf den Gehweg gezwungen wurde. Offenbar müssen erst ein paar Radfahrer ihr Leben für die Unfallstatistik opfern, damit letztlich die Unfallkommission die Aufgabe von 104 erledigt und konkrete Maßnahmen anordnet. Das ist „Zero Vision“ statt Vision Zero) at its best.

Foto 2 ©N.Bernhardt. Auf dem Wall herrscht faktisch Linksverkehr. Linienbusse werden zu blauen Ramboradfahrern, die alleine von der Statur her – 2,55 Meter breit und 19 Tonnen schwer – Vorfahrt haben. Dabei ist völlig egal, ob Radfahrer in „richtiger“ Richtung behindert oder gefährdet werden – siehe 24 Beispiele. Nur wenn mal Polizei oder ein Krankenwagen, kann man ganz plötzlich StVO-konform rechts fahren.

Radfahrer-Gängelei scheint eine Gemeinschaftsaktion von Stadt und Stadtwerke zu sein: Bescheuerte (3x Zeichen 250) bis verkehrsgefährdende Anordnungen (Friedrichstraße) gehen Hand in Hand mit ständiger Linksfahrerei und Mitbenutzung von Rad- und Gehwegen. Selbstverfreilich haben die übergroßen blauen WSW-Fahrräder nach Landrecht überall Vorfahrt. 104 malt am Neumarkt noch eine schöne Zickzacklinie (Grenzmarkierung) auf, die in der Theorie als „Schleppkurvennachweis“ dient, in der Praxis aber natürlich nur als Parkplatz, oft knöllchenfrei, benutzt wird. Nur wenn da Polizei oder ein Krankenwagen steht, werden die blauen WSW-Fahrräder wieder zu Linienbussen, die plötzlich StVO-konform wieder ganz rechts fahren.

Für Radfahrer bedeutet dies: Radfahrer können nicht darauf vertrauen, Radwege sicher benutzen zu dürfen, vor allen Dingen nicht alleine benutzen zu dürfen, wie das in der StVO geregelt ist („Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.). Sondern müssen in ehrfürchtiger Erbietung vor den blauen Rambos ausweichen. Gott bewahre, wenn bei der Linksfahrerei und einer Vollbremsung des blauen Radlers noch Fahrgäste stürzen und sich verletzen, weil ein lebensmüder Radfahrer frontal in den Bus gefahren ist.

Nach StVO hat der echte Radfahrer vielleicht nur darauf vertraut, auf den für ihn bestimmten Wegen und Spuren sicher Rad fahren zu können. Aber in Wuppertal muß man als Radfahrer eh lebensmüde sein, um nicht vor lauter Gefährdung und Angst aufs Auto umzusteigen.

Bis der „Radweg“ am Wall tatsächlich als solcher wieder durchgehend nutzbar ist, müssen wir wahrscheinlich nur noch wenige Monate Geduld haben müssen. Bis sich die „Radfahrer auf Radweg fahren verboten“-Aktion als „Versehen“ herausstellt. Geht ja nur Radverkehr, Resterampe, Fahrradstadt – ja, vielleicht, irgendwann.

Anmerkungen:

· Die offiziellen Bezeichnungen Schutzstreifen, Radfahrstreifen werden hier zusammenfassend als Radweg bezeichnet, also eine spezifische Verkehrsfläche für und zum Schutz für den Radverkehr. „Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.“ (Anlage 2 Rnr. 16 StVO)

· Daß die erst kurz vor dem Durchfahrverbot (Zeichen 254 StVO Verbot für Radverkehr) ausgeschilderte „Umleitung“ über Kasinostraße und Bundesallee eher zur Gängelung der Radfahrer als zu deren Schutz gedacht war, zeigen verschiedene Aspekte: Erstens wurde das Schild von vielen Radfahrern still geduldet umfahren. Wäre in der Zeit ein Radfahrer verunglückt, wäre er noch – ätschi-bätsch – selbst Schuld an seinen Verletzungen gewesen. Zweitens ist die Bundesallee eine der meistbefahrenen Straßen in der Stadt, gerade wo man seit dem Döpsumbau den (alten) Nord-Süd-Verkehr (Bahnhof-/Morianstraße) auf die Ost-West-Achse (B 7) gelegt hat. Drittens ist der Weg vom Mirker zum Hauptbahnhof über Gathe/Morianstraße 1,6 km lang, über die offizielle Umleitung hingegen 2,4 km – also jwd. Viertens fährt ein Radfahrer ohne Ortskenntnisse mit der offiziellen B 7-Umleitung am Hauptbahnhof vorbei, da er diesen dank Unterführung und Klagemauer nicht sehen kann. Bei einer – ernstgemeinten – frühzeitigen Umleitung über Gathe/Morianstraße fährt man hingegen geradewegs auf den Bahnhof zu und kann ihn auch als Ortsfremder nicht verpassen.

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