22.05.2026N. Bernhardt
Wuppertal vollkommen barrierefrei
Fotos: ©N.Bernhardt. Text der Fotoreihe *klick mich*
Foto „Rollstuhlfahrer auf der Straße“: Dank jahrzehntelang verpennter Mobilitätspolitik für alle Menschen (und nicht nur für die mit den Autos) müssen Rollstuhlfahrer teilweise über weite Strecken Fahrbahnen benutzen.
Foto „Rollstuhlfahrer auf Radweg“: Dank unüberwindbarer Bordsteinkanten, die ganze Straßenzüge für Rollstuhlfahrer faktisch zur Sperrzone machen, müssen Rollstuhlfahrer die beschissene Radinfrastruktur nutzen.
Foto „Kabelkanäle in drei Himmelrichtungen quer über den Willy-Brandt-Platz (Fußgängerzone)“: Dank des Wuppertaler Klüngels nach dem Motto „haben wir immer schon so gemacht“ erklärt die Stadt Wuppertal Rampen für Kabelkanäle für nicht anordnungsfähig und damit ganz offiziell den Willy-Brandt-Platz zum „Zentrum der Exklusion“. Damit zeigt die Stadt ganz offiziell ihren Mittelfinger in Richtung der mobilitätseingeschränkten Personen.
Foto „Kabelbrücke mit Rampe, Düsseldorf“: In anderen Städten und wie hier exemplarisch aus den Düsseldörfern ist es ganz selbstverständlich, nicht nur Barrieren aus querliegenden Kabelkanälen aufzustellen, sondern entsprechende Rampen für eine barrierefreie Querung anzubringen.
„Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum soll dazu beitragen, gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zu schaffen, um allen Personengruppen aktive Mobilität zu ermöglichen.“
– Endbericht Fußgängercheck 2024 [Fußnote 1]
Wuppertals Verwaltung tut sehr viel für ihre Barrierefreiheit: Immer schön geradlinig nach dem selben Muster „haben wir schon immer so gemacht“ Genehmigungen für Veranstaltungen und Märkte wie aktuell auf dem Neumarkt (Schausteller-Parkplatz) und Willy-Brandt-Platz (Wochenmarkt) raushauen, bei denen möglichst viele Kabelkanäle Fußgängern im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder Radfahrern den Weg versperren. Barrierefrei als Verwaltungshandlung: ja nicht anecken, Barrierefreiheit wie Standardrampen für Standardkabelkanäle darf die Veranstalter keinen Cent kosten. Im Worst-Case hat man vergessen, wie man die 30 Jahre alte Word-Vorlage an die aktuelle Gesetzgebung anpaßt.
Seit Ewigkeiten gilt im Grundgesetz das Gleichbehandlungsprinzip. Lange Zeit galt „jeder der im Rollstuhl sitzt hat halt Pech gehabt“ als die Schulterzuck-betrifft-mich-nicht-Mentalität. Die Auffassung, daß das Grundrecht auf Gleichbehandlung auch die gleichberechtigte Teilnahme am Verkehr bedeutet, hat sich erst in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt mit der der UN-Behindertenrechtskonvention, den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes NRW und dem Inklusionsgrundsätzegesetz NRW, dessen Ziel die Landesregierung mit „Menschen mit Behinderung [sind]von vornherein selbstverständlich zugehörig“ angibt.
Kommunen wie Wuppertal weisen bei Umsetzung gerne auf die klamme Finanz- und Personaldecke hin, so daß die Umgestaltung der Bushaltestellen schon mal ein paar hundert Jahre dauern kann. Aber insbesondere bei und nach Baumaßnahmen hapert es an der Umsetzung gewaltig, vergleiche untenstehende Beispiele, wo man das Gefühl nicht los wird, es herrsche eher der Klüngel als eine richtlinienkonforme Durchführung „nach Stand der Technik“.
Dabei gibt es etliche Maßnahmen, die kostet die Stadt kein Geld und sie kann das Ziel der Barrierefreiheit sofort umsetzen. Dazu gehört zum einen die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, wie Autos runter von den Gehwegen. Zum anderen die Genehmigung von Veranstaltungen ausschließlich nur dann, wenn diese barrierefrei zugänglich sind. Natürlich wird nach obigen Verwaltungsgrundsätzen gemauert: Bei der wirksamen Kontrolle des Gehwegparkens „würden ca. 1/3 aller zurzeit genutzten Parkplätze wegfallen“, Kabelkanäle wurden am Willy-Brandt-Platz auf die gute alte Art quer über die Fußgängerzone verteilt.
Beispiele, wo es bei der Umsetzung hapert
Beispiel 1: Querung Neumarkt am Kaufhof. Kosten: über 5000 Euro. Leider ist diese aktuell wegen der Baustelle nicht benutzbar. Andere (barrierefreie) Querungen über den Wall werden angelehnt und auf Sankt Nimmerlein verschoben, weil abstrakt mal ein Rückbau der Busautobahn (Zweirichtungsverkehr) versprochen wurde, die am Wall wegen des Döppersberg-Umbaus durchgeführt wurde.
Beispiel 2: Die Bundesallee war früher an der Fußgängerampel in Höhe Bembergstraße halbwegs barrierefrei zu queren. Bis der Autoverkehr imzuge des Döppersberg-Umbaus unbedingt über den Mittelstreifen umgeleitet und das Pflaster im Ampelbereich herausgerissen werden mußten. Beim Wiedereinbau wurde dann entweder die Endkontrolle nicht oder nicht ausreichend durchgeführt, so daß die nun bis zum sechs Zentimeter hohen Bordsteinkanten nicht aufgefallen sind. Ein barrierefreier Umbau (natürlich auf Steuerzahlerkosten) wurde zwar vor einer Ewigkeit beschlossen, bisher aber nicht durchgeführt.
Beispiel 3: Die Fußgängerquerung über die Friedrich-Ebert-Straße von der Briller Straße ins Luisenviertel wurde zwar durch eine Aufplasterung vorbildlich geplant, aber schlampig umgesetzt. Da stehen Pflastersteine zentimeterweit hervor und erschweren so sowohl die Überfahrt, als auch die Querung.
Beispiel 4: Natursteinpflaster wie am Laurentiusplatz wird traditionell in alten Vierteln und Plätzen verwendet, auch weil dies die Denkmalpflege (früher) so forderte. Abgesehen davon, daß sich bearbeitetes Pflaster auch barrierefrei verlegen läßt, ist es Aufgabe des Stadtrats und des Verkehrsausschusses, sich um den barrierefreien Ausbau zu kümmern. Dieser würde nach Vorlage VO/0242/25-A für den Laurentiusplatz in der Variante 2 (barrierefreie Routen) etwa 200.000 Euro kosten [Fußnote 2]. Die schmeißt die Politik trotz bestehender Haushaltssicherung lieber einem Anbieter einer abstrakten KI nach, der gleichzeitig die Schwimmoper mit Gafferkameras ausstatten soll. KI ist in Fachkreisen so etwas wie Homöopathie: kein Mensch kann erklären, wie sie wirkt und ob sie für einen konkreten Fall überhaupt wirkt – aber der Glauben daran hilft!
Fußnoten
[1] Fußverkehrs-Check NRW 2024 Stadt Wuppertal – Abschlussbericht, VO/0168/25
Zitat Seite 11: »Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland 2008 ratifiziert wurde und damit im Range eines Bundesgesetzes steht, formuliert den gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderung unter anderem zur physischen Umwelt. Für jede zehnte Person ist Barrierefreiheit unentbehrlich (z. B. Menschen mit Rollstuhl), für jede dritte Person notwendig (z. B. Menschen mit Kinderwagen) und für alle Personen ist Barrierefreiheit komfortabel. Für Menschen mit Behinderungen ist eine barrierefreie Mobilität entscheidend, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können (s. Abbildung 5). Insbesondere eine barrierefreie Ausgestaltung von Haltestellen und Überquerungsstellen ist daher erstrebenswert (vgl. dazu auch § 8 (3) PBefG). Diese erleichtert es blinden und seheingeschränkten Personen, kognitiv und körperlich behinderten Personen ebenso wie Rollstuhl und Rollator nutzenden Menschen, mobil zu sein. Von Barrierefreiheit profitieren also alle Menschen. Im Sinne einer Inklusion stehen auch Träger öffentlicher Belange in der Verantwortung, Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen und bei Neuplanungen eine barrierefreie Nutzung sicherzustellen.«
Verweis: https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=33047
[2] Antwort der Verwaltung zur großen Anfrage der SPD-Fraktion zur „Laurentiusstraße“, VO/0242/25-A
Zitat Szenario 2 zur barrierefreien Querung des Laurentiusplatzes: »Die vorhandene Pflasterung bleibt weitestgehend bestehen. Für wesentliche Wegeverbindungen und Querungen würde die aktuelle Pflasterung entnommen und durch barrierefreie Pflasterung ersetzt werden. Es entstünden somit „barrierefreie Routen“. Die sinnvollsten Routen wären noch genau zu planen, sinnvoll wären jedoch Querungen an verschiedenen Stellen um den Platz herum, sowie Querungen des Platzes in beiden Richtungen, sodass die Länge der Routen bei etwa 200-250m liegen dürfte.
Diese wären durch die Verwendung großflächigeren Materials auch weniger anfällig für Schäden als das vorhandene Kleinpflaster. Der Umfang und die Breite der Routen wäre auch mit Hinblick auf den zu erwartenden Laufverkehr zu planen bzw. zu gestalten.
Die Nutzung von Teilen des Gehweges zu Zwecken der Außengastronomie müsste ebenfalls eventuell neu gestaltet werden. Die Kosten pro m² liegen bei ca. 370,00€, die Gesamtkosten somit in der Größenordnung von 150.000-185.000€.«
Verweis: https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=33324
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