Hashtag #verkehr: Paranoid – keiner wie wir

Radinfrastruktur als Resterampe am Beispiel Friedrichstraße

Link zum zugehörigen Bild. ©N.Bernhardt

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…weil 3 m breite Einbahnstraßen wie die Friedrichstraße nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden dürfen (VwV-StVO, VO/1033/16), es Wuppertal aber trotzdem macht und dieses Vorgehen noch krankhaft verteidigt. Der Stellenwert des Radverkehrs ist damit klar: er soll sich in Luft auflösen. Ganz zu schweigen von den dadurch verursachten Konflikten.

Radinfrastrukturplanung ist damit nicht etwa das Problem der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden. Vielmehr werden diese Probleme nach LMAA-Mentalität auf die Verkehrsteilnehmer abgewälzt. Oder nach Landrecht: Mach mal Platz, jetzt kommt der 19-Tonner.

Worum geht es hier konkret?

(1) Nach § 2 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, Satz 1. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn, Satz 2.

Omnibusse und Fahrräder sind unzweifelhaft „Fahrzeuge“. Dies bedeutet: Wenn Amt 104 eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigibt, hat sie das nur dann anzuordnen, wenn diese auf der Fahrbahn gefahrlos den jeweiligen Gegenverkehr sicher passieren können. Das ist aber nicht möglich, weil der Radfahrer regelmäßig gezwungen sind, bei Gegenverkehr auf den Gehweg oder Seitenstreifen auszuweichen.

Wenn dann dieselbe Behörde, die eben noch in VO/1033/16 selbstpersönlich festgestellt hat, daß die Kriterien einer Einbahnfreigabe insbesondere mangels ausreichender Fahrbahnbreite nicht vorliegen, dann trotzdem die besagte Strecke gegen Einbahn für Radverkehr freigibt, kann man von einer vorsätzlich angeordneten Verkehrsgefährdung ausgehen. Denn wie in VO/1033/16 ebenso erwähnt, ist den Verantwortlichen ja durchaus bekannt, daß auf der Friedrichstraße bis zum Karlsplatz jede Menge Busse verkehren.

(2) Ziel des Gesetzgebers bei der gegenläufigen Einbahnfreigabe ist es gerade, die ordnungswidrige Benutzung der Gehwege Seitenbereiche durch Fahrräder und E-Scooter zu verhindern, damit Fußgänger nicht behindert oder gar gefährdet werden.

Weil im konkreten Fall bei einer Kollision auf der Fahrbahn stets der Radfahrer totgefahren würde, sieht man in der Praxis immer mehr Rad- und insbesondere E-Scooter-Fahrer auf den Gehwegen herumfahren. Dies ist von der Stadt offenbar gewollt nach dem Motto: Dort behindert ihr wenigstens nicht den schnelleren motorisierten Verkehr.

(3) Wollte die Stadt tatsächlich einen sicheren Radverkehr, hätte sie einfach den am Karlsplatz vorhandenen Radweg bis zum Neumarkt durchgezogen und baulich abgetrennt, um eine mißbräuchliche Benutzung durch andere Kraftfahrzeuge, insbesondere als Parkplatz, zu verhindern. Stattdessen leitet die Verwaltung in Höhe der Wilhelmstraße den Radverkehr direkt auf die drei Meter breite Fahrbahn in den Gegenverkehr.

Kein Wunder, daß selbst Erwachsene sagen: „Das ist mir zu unsicher.“ – Und warum sollten wir diese „Infrastruktur“ unseren Kindern zumuten, wenn die selbst Erwachsenen zu gefährlich ist?

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