Eine supersichere Sache: Grün für zwei Richtungen.

Noch immer beträgt die sog. Räumphase für Rechtsabbieger Bundesallee/Döppersberg eine Sekunde

Wozu existieren Richtlinien wie die RiLSA zur Schaltung von Ampeln, wenn die Stadt Wuppertal es mal einfach so anders macht.

So beispielsweise die Relation Bundesallee Richtung Barmen, wenn man nach rechts zum Döppersberg und weiter Gummibahnhof abbiegt. Dort gibt es eine tolle Bedarfsampel, die vor allem den Bussen das Rechtsabbiegen auch dann erlaubt, wenn die „normale“ Ampel Rot zeigt. Wechselt diese Bedarfsampel auf Gelb-Aus, wird den querenden Fußgängern bereits nach einer Sekunde Grün signalisiert.

Das ist nicht nur hochgradig illegal, sondern auch rechtswidrig und saugefährlich. Denn während ein Rechtsabbieger noch bei Gelb durchgehuscht ist, befindet sich dieser eine Sekunde später noch auf der Kreuzung, wie man auf dem Foto ja sehen kann. Sonst müßte sich ein Autofahrer in Luft auflösen.

In der Praxis ist das Fußgängergrün einen Vogelschiß wert: anstatt vertrauen zu können, daß Fußgängergrün das konfliktfreie Queren einer Fahrbahn garantiert, müssen die schwächeren Fußgänger stattdessen schauen und warten, bis querende Kraftfahrzeuge freundlicherweise die Kreuzung geräumt haben.

Das Thema wurde bereits ausführlich im Artikel „Die Todesampel“ erläutert, aber natürlich ändert die Stadt Wuppertal nichts an der asozialen Ampelschaltung.

Anmelden

Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert