02.07.2026N. Bernhardt
Hardtufer: Kommen Sie bei uns, wir helfen Sie Parkplatz!
Weil großspurige Projekte mit tollen 3D-Ansichten über eine begehbare Wupper und begehbares Schwebebahngerüst aus Kostengründen leider unvorhersehbar gescheitert sind, und der überkragende Wuppergehweg wegrostenderweise ~2002 aus Gründen der Baufälligkeit mit größtem Bedauern abgebrochen werden mußte, behelfen wir uns beim Hardtufer über den Umweg einer Fahrradstraße, den Wuppertalern dort wenigstens einen einwandfreien Parkplatz zur Verfügung stellen zur dürfen.
Wie Sie auf diesem Foto (©N.Bernhardt) sehen können, wurde lediglich an einer winzigen Stelle die wunderschöne Straße durch ein blaues Schild „Parken auf dem Gehweg“ verunstaltet. Wie vorhergesagt, lädt die großzügige, informelle Strichellinie zum Parken auf ihrer gesamten Länge ein, wovon – wie Sie ebenfalls auf dem Foto sehen – bereits rege Gebrauch gemacht wird: „Nicht auf den Strich gehen, sondern darauf parken.“
Als parkplatzfreundliche Stadt lautet unser Motto: „Kommen Sie bei uns, wir parken Sie!“ Der erste Parker, der die Parklücke zwischen westlichem und östlichem Parkufer, ähm Verzeihung: Hardtufer schließt und unserer OB’in ein Foto schickt, bekommt ein Jahresabo zum Parken im absoluten Haltverbot im gesamten Stadtgebiet gratis. Ein Jahr lang kein Hirn einschalten, sondern gnaden- und gedankenlos parken!
Das mit der Fahrradstraße ist natürlich nicht ganz erst gemeint. Sonst würden wir die „Fahrradstraße“ am westlichen Ende nicht in einem lächerhaften „Schutzstreifen“ (selbstverfreilich zum gefahrlosen Ein- und Aussteigen auf der Fahrerseite – Kraftparkerservice!) enden lassen und im Osten nicht ständig Ghostbikes auf die Straße malen, um darauf hinzuweisen, daß das Gehwegradeln doch so viel sicherer ist und den Kraftverkehr nicht blockiert. Danke auch an der/die/das Scooterfahrer/-in/* fürs Modelling.
Mit verwunschenen Grüßen,
Ihrer Statt Wuppertal – Ableitungsteiler für Landrecht.
PS: Wieso man im „Fahrradstraßen“-Teil der Hünefeldstraße Parkplätze markiert (was für Otto „Petrol Head“ Benzinkopp verständlich ist), dann aber am Hardtufer nicht auf eine klare Markierung, sondern auf ein dämliches 315 zurückgreift, das rein gar nichts deutlich und verständlich markiert – man beachte die Parkweise „halbseidenes“, äh, „halbachsiges Gehwegparken“ vs. angeordnetes „Gehwegparken“ –, kann wohl auch Amt 104 nicht beantworten. Diese seltsame Konstellation – mit Zeichen 290 StVO am „Arsch der Welt“ iVm. Parkmarkierung hier iVm. ausschließlich Zeichen 315 StVO dort iVm. irgendwelcher gestrichelter Linie „Breitstrich“ (ordnet die was an? Ach nee, die ist nur informell) – dürfte jedenfalls dazu führen, daß der ein oder andere Einspruch gegen einen selten vergebenen Parkknollen vom Richter am Eiland aufgehoben wird.
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