08.05.2026N. Bernhardt
Still ruht der See um den Lärmschutz in Wuppertal
Seit 2008 verpflichtet das Bundes-Immissionsschutzgesetz Kommunen gesetzlich zur Aufstellung von Lärmkarten und infolge zu wirksamen Lärmschutzmaßnahmen. Die nach den Vorgaben berechneten Lärmimissionswerte sollten dann priorisiert nach Anzahl der Betroffenen in verschiedene zweitliche Abschnitte (Runden) eingeteilt und umgesetzt werden.
Bei der Stadt Wuppertal bekommt man das Gefühl, stattdessen die einfachsten Straßenabschnitte zuerst umzusetzen. In der vierten Runde, die zwischen 2022 und 2024 mit VO/0946/24 geplant wurde [1], taucht dann erstmals auch mit der Friedrich-Engels-Allee ein Abschnitt der Talachse/B 7 auf – von der freilich null umgesetzt wurde. Insgesamt wurden nach einem Bericht der Verwaltung (VO/0085/26 [1]) gerade einmal 16 von 81 Maßnahmen umgesetzt, wovon sich zwei von selbst durch die Anordnung von Tempo 30 auf der Berliner Straße durch die Unfallkommission erledigt haben.
80 Prozent der Maßnahmen warten noch auf Umsetzung, wobei dem Bericht natürlich kein Zeitplan für irgendwas zu entnehmen ist. Dabei wartet bereits Runde 5 der Planung…
Als zusätzliche Bremser betätigt sich die politische demokratische Mehrheit mit ihren Theater um die Heckinghauser Straße. Beim Durchwinken der Runde 4 im Rat war dies zunächst kein Problem. Doch als die Stadtwerke jammerten, wegen des neu angeordneten Tempo 30 einen Bus mehr einsetzen zu müssen, da sollte es plötzlich „Flüsteraphalt“ statt Tempolimit sein.
Der bringt aber in der Praxis keine meßbare Lärmreduzierung: Bei Gußasphalt wie auf der Nevigeser Straße ist der Unterschied bei Tempo 50 vorher/nachher praktisch nicht wahrnehmbar. Offenporiger Asphalt ist erst gar nicht für den innerörtlichen Verbau geeignet (siehe unter „weiterführende Links“). Zudem liegt die Verantwortung bei beschränkenden Verkehrsregeln am Verkehrsteilnehmer oder Disponenten, daß er pünktlich zur Arbeit kommt, Busse pünktlich fahren und Lieferungen pünktlich am Ziel ankommen – nicht am lärmgenervten Anwohner, um dessen gesetzlich garantierten Lärmschutz gerade gefeilscht wird.
Eine gesamtheitliche Planung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. Tempo 30 vor Kitas und Schulen), des Lärmschutzes und Reduzierung der Abgasemissionen wäre natürlich optimal – mit Umsetzung nach Gebieten, nicht nach Flickschusterei oder Erbsenleserei. Diese Gesamtbetrachtung würde es nämlich auch ermöglichen, auf Bürgeranregungen einzugehen statt diese dämlich formal auf „irgendwann nächste Runde Lärmaktionsplanung“ zu verweisen.
Fußnoten
[1] VO/0946/24: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Wuppertal – Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Runde 4
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32186
VO/1097/24: Änderungsantrag zur Fortschiebung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Wuppertal – Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Runde 4
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32351
Weiterführende Links
Heckinghauser Straße: ein krummer Tempo-30/50-Flickenteppich
Verkehrswende Wuppertal: Willkommen bei der neuesten Radabstellanlage
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