03.09.2025N. Bernhardt
Staustelle Schloßbleiche Ⅱ: Kraftfahrer müssen sich in Luft auflösen
Elberfeld. Wieder bewahrheitet sich in Wuppertal das Weistum: „Für Baustellen ist immer Platz. Für und auf Baustellen ist alles möglich.“ Hier beleuchten wir ein wenig das angeordnete verkehrswidrige Verhalten und das Thema Barrierefreiheit in bezug auf die Staustelle Schloßbleiche.

Foto 1: Ausfahrt Schloßbleiche zum Wall/Isländer Brücke in östliche Richtung.
Dank der Geheimniskrämerei der Schildergötter, wo wir einfach an der Sparkasse zum Mäuerchen hätten durchfahren können, sind wir in der Sackgasse Schloßbleiche gelandet, und möchten nun Richtung Wall ausfahren. Und dürfen nicht, weil alle drei Richtungen tagsüber gesperrt sind:
- Nach links zum Wall dürfen wir nicht abbiegen, das verbietet von früh bis spät die rote Spardose (Zeichen 267 StVO).
- Geradeaus beginnt die Fußgängerzone, in die durch Zusatzzeichen jedermann „bis zum Hotel Astor“ jederzeit befahren darf. Weiter geht es aber auch hier nicht.
- Nach rechts verbietet wiederum eine rote Spardose die Einfahrt.
Also wohin, wenn nicht abheben oder einfach nach Landrecht weiterfahren? Ziemlich dämliche offizielle Anordnung zum verkehrswidrigen Verhalten insbesondere für Bewohner und Anlieger der Bankstraße und des östlichen Mäuerchen, finden Sie nicht?
Ganz schlaue Leute werfen nun ein: Das Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt (auch einfach rote Spardose genannt) steht ja rechts der Ausfahrt Schloßbleiche. Also dürfen wir hier auch links in den Wall abbiegen.
Die Gegenfrage lautet: Wie sind wir bitte überhaupt in die Schloßbleiche reingekommen, ohne vorher – verbotenerweise – an diesem Verkehrszeichen vorbeigefahren und erst dann in links abgebogen zu sein? – Die Spardose mit dem ganzen Ausnahmekram sollte eher an der Einfahrt zum Wall stehen und nicht unmittelbar hinter der Brücke.

Foto 2: Natürlich wir das Problem nach Landrecht gelöst. Ausfahren einmal auf der Fahrbahn (Bild links) oder über den Radweg. Komische Fahrräder haben wir im Tal…

Foto 3: Die offiziell durch Zeichen 283 StVO gesperrten Stellplätze entlang der Schloßbleiche erfreuen sich weiter großer Beliebtheit und werden natürlich weiterhin beparkt.
Barrierefreiheit natürlich nur für jene, die sie nicht brauchen

Foto 4: Wenn es um Baustellen geht, kann man Gehwege umgehend barrierefrei machen – für Kraftfahrzeuge (1 und 3). Nur für Fußgänger ist selbstverfreilich nie nicht deren Sicherheit zu berücksichtigen, geschweige denn Barrierefreiheit. Denn ein Fußgänger aus der Südstraße rechnet garantiert nicht damit, daß ihn vom Islandufer auf seinem Gehweg Autos entgegengeschossen kommen, ganz offiziell angeordnet natürlich (2).
Natürlich ist um die Ecke der Gehweg an der Parkhausausfahrt Islandufer mit Hindernissen zugestellt, und natürlich ist es dort Menschen verwehrt, mit Rollator weiterzugehen oder im Rollstuhl barrierefrei weiterzufahren, wenn sie den Bordstein nicht hinunterfallen wollen (4).
Wozu haben wir bei der Stadt Wuppertal Gleichstellungsbeauftragte? Und Fußgängerbeauftragte? Sind das so schöne Fähnchen, um sich die draußen ans Rathaus zu hängen? Guckt mal, wir tun was für unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer! – Zum rückwärts fressen ist das!

Foto 5: Der Gehweg Mäuerchen entlang der offiziösen WSW-Baustelle.
Bleiben wir beim Thema und gehen zur eigentlichen Baustelle am Mäuerchen. Dort haben wir –Achtung Ironie! – einen äußerst großzügigen Restgehweg von 80 cm gegenüber der Schwebebahnstation Ohligsmühle. Die Absperrungen stehen als wäre ein Besoffener reingefahren, der dann dachte, er wäre auf einer Karnevalsveranstaltung, auf der er mit den Damen im rot-weißen Kostüm Tango tanzen kann.
Die absolute Mindestbreite beträgt laut RSA – das ist ein gültiges „technisches Regelwerk“ – 130 cm. In Wuppertal beträgt die Mindestbreite nicht mal eine Hirnzelle, denn ein Rollstuhl ist mal schnell breiter. So mutieren Baustellen zu faktischen Sperrzonen für weniger fitte Fußgänger. Übertroffen wird das (nur) noch von Glasfaser„baustellen“ (Gefahrenstellen) in der Südstadt.

Foto 6: Überfahren des Radwegs und aufgemaltem Ghostbike durch Linienbus.
Der rosarot gepinselte Radweg durch die rosarote Brille ändert leider gar nichts am asozialen Verhalten einiger Busfahrer, diesen beim Abbiegen in Ideallinie zum Wall mitzubenutzen. Wenn man noch ein wenig nach rechts lenken würde, um auf der verdammten eigenen Fahrspur zu bleiben, fällt offensichtlich die Hand ab.

Foto 7 (vom 03.09.): Vor der Isländer Brücke wurde in Richtung Wall (nördliche Fahrtrichtung) ein Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz „Anlüger frei“ angeordnet. Damit ist der Linien- ebenso wie der Radverkehr nach StVO ausgeschlossen, nach landrecht nazürlich erlaubt, weil die Anordnung an dieser Stelle recht sinnfrei ist. Offenbar war wohl angedacht, das Verbot in der Zufahrt zur Schloßbleiche anzuordnen…
Weiter mit:
Immerhin wurden im Laufe des Mittwochs (03.09.) die blauen Parkschilder vermülltütet, so daß abends der Parkstreifen leer war.
Allerdings wurde in mördlicher Richtung mitten auf die Isländer Brücke ein Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) angeordnet mit dem Zusatz „Anlüger frei“. Nur: Linienverkehr darf hier gar nicht mehr entlang, der ist nämlich nach meinen Infos kein Anlieger.
Ist doch völlig egal, ob auch die Isländer Brücke schon gesperrt ist oder nicht. Es gibt Anlieger in der Schloßbleiche und der Bankstraße, und die müssen legal da raus kommen.
Das Zeichen 250 mit „Anlieger frei“ steht mitten auf der Brücke und gilt damit auch für Wall. Linienverkehr ist aber kein Anliegen, sondern muß separat freigegeben werden.
https://up.picr.de/50018362yh.jpg
Dieses kopnkrete Z250 ist an der angeordneten Stelle schlicht sinnfrei.
Die Polizeiwache am Wirmhof könnte ja einen Blaulicht-Verleih einrichten.
Anmerkung zu Foto 1 –
Als Radfahrer kenne ich das Schild:
Radfahrer absteigen!
Wäre hier analog sehenswert:
Autofahrer aussteigen!