GenZ und FAIRmieten

In NRW ist wegen des kommenden Wahlkampfs für demonstrierende Schüler*innen und Student*innen eine gute Zeit, um politisches Gehör zu finden. Insbesondere die Bezahlbarkeit von WG-Zimmern und kleinen Wohnungen ist wegen der Vergesellschaftungsdiskussion in Berin akut.

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In ihrem Artikel „Gen Z: Bund und Länder brauchen den Druck – Für Bildung streiten“ vom 03.11.2026 geht die WZ am Ende auf die Wohnsituation nach der Schule ein: WG-Zimmer oder kleine Wohnungen sind in den großen Universitätsstädte kaum noch finanzierbar. Kaum finanzierbarer Wohnraum ist gegenwärtig in Berlin ein wichtiges politisches Thema: Dort hatte es eine erfolgreiche Volksabstimmung über die Vergesellschaftung von großen Wohnraumvermietern gegeben. Sie wurde bisher nicht umgesetzt, aber die Linke hatte in der Wahl zum Abgeordnetenhaus mit diesem Thema einen großen Erfolg.
Jetzt gibt es Rot-Grün-Rote Koalitionsverhandlungen, wobei das zweite „Rot“ für die Berliner SPD steht. Die NRW-SPD hat die Wichtigkeit dieses Themas für den kommenden Landtagswahlkampf erkannt: Sie hat eine Kampagne, „FAIRmieten“, gestartet, in der auch Beschwerden von Mieter*innen gesammelt werden sollen.
Wegen des Wahlkampfs stehen in NRW die Chancen für GenZ also gut, in Sachen „finanzierbarer Wohnraum“ bei den Parteien Gehör zu finden. Auch für eine Vergesellschaftung gibt es Hoffnung – wegen guter Grundlagen in der Verfassung des Landes NRW:
Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Artikel 3
(1) Die Gesetzgebung steht dem Volk und der Volksvertretung zu.
Artikel 24
(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
Artikel 27
(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
Zusammen mit Mieterbeschwerden und dem Grundsatz „Eigentum verzichtet.“ Im Grundgesetz und den dortigen konkreten Regelungen für die Durchführung von Vergesellschaften sollte das für ein Volksbegehren in NRW reichen.
„Packen wir’s an!“

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