Schlechte Verlierer? Diakonie stellt bereits die nächste Hürde in den Raum

Für den Verein ein riesen Erfolg. Scheinbar kann die Diakonie und vor allem deren Vorstand damit so gar nicht umgehen, die Stellungnahme folgte prompt.

Symbolfoto:(KI) generiert

Nach der gestrigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist für Pechpfoten e.V. ein zentraler Punkt geschafft, der Kooperationsvertrag mit der Bergischen Diakonie Aprath besteht nach Einschätzung des Oberlandesgerichts trotz der ausgesprochenen Kündigung weiter.

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Das ist für den Verein ein riesen Erfolg. Scheinbar kann die Diakonie damit so gar nicht umgehen, die Stellungnahme folgte prompt.
Direkt im Anschluss der Verhandlung verweist sie darauf, dass das geplante Tierschutzzentrum aus ihrer Sicht weiterhin nicht den sogenannten Anstaltszwecken des Geländes entspricht.

Besonders interessant ist dabei ein anderer Punkt, die Diakonie bestätigt selbst, dass das Urteil ihre bislang notwendige Baulastbewilligung ersetzen würde.
Damit fällt eine wichtige Hürde weg.

Gleichzeitig wird aber schon die nächste Frage aufgemacht, reicht das aus, damit die Baugenehmigung erteilt werden kann, oder wird nun erneut über sogenannte Anstaltszwecke diskutiert?

Auch beim Ton gegenüber Pechpfoten bleibt die Diakonie hart. Sie erklärt öffentlich, den Verein derzeit nicht als verlässlichen und vertrauensvollen Partner anzusehen. Gleichzeitig betont sie, für weitere Gespräche offen zu sein.

Das wirkt zumindest widersprüchlich.

Und noch eine Frage drängt sich inzwischen auf, was kostet diese jahrelange Auseinandersetzung eigentlich?

Bereits nach dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die Bergische Diakonie die Prozesskosten zu tragen. Nun kommen weitere Kosten für das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht hinzu und nach den eindeutigen Urteilen ganz sicher auch Schadenersatzansprüche.

Gerade weil die Diakonie immer wieder ihre Verantwortung gegenüber den dort lebenden Menschen betont, wäre interessant zu wissen, aus welchen Mitteln diese Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt werden und wie hoch sie inzwischen insgesamt sind.

Da die Bergische Diakonie in verschiedenen Bereichen durch öffentliche Leistungsträger, Pflegekassen, Kommunen und Förderprogramme finanziert wird, besteht aus unserer Sicht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, wie die Kosten dieses langjährigen Verfahrens finanziert werden.
Wir haben dazu eine Presseanfrage gestellt. Die Antwort steht noch aus.

Unterm Strich bleibt: Das Gericht sieht den Vertrag weiter als wirksam an.
Die Diakonie erkennt diese Einschätzung an, macht aber gleichzeitig deutlich, dass sie weitere offene Punkte sieht.

Für die Pechpfoten ist der gestrige Tag trotzdem ein klarer Erfolg.
Jetzt wird entscheidend sein, was genau im schriftlichen Urteil steht und welche konkreten Schritte daraus für das Tierschutzzentrum folgen. (C.O)

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Kommentare

  1. Susanne Thönes sagt:

    Ich freue mich sehr für den Verein!

    Und natürlich besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, wie die Diakonie die Kosten des unnötigen Verfahrens finanziert haben!

    Ich bin gespannt, ob Herr Neßler die Presseanfrage beantwortet……

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