Pressemitteilung Bergische Juristengesellschaft e.V.

Vortragsverantaltung der Bergischen Juristengesellschaft am 4. Mai 2017 um 18.30 Uhr mit Herrn Professor (em.) Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann in den Räumen der Bergischen Universität Wuppertal

 Pressemitteilung

 

Am

 

Donnerstag, den 4. Mai 2017

um 18.30 Uhr

in den Räumen der Bergischen Universität Wuppertal

Gebäude I. 13.70, Hörsaal 27

 

trägt

 

Professor (em.) Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann

ehem. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,

Rechtsvergleichung

Universität Tübingen

(vormals Professor an der Freien Universität Berlin

und der Universität Bielefeld)

 

zum Thema

„Reformüberlegungen zum BGB- Vereins- und Gesellschaftsrecht

 

vor.

 

Harm Peter Westermann ist einer der bekanntesten Zivilrechtslehrer Deutschlands. Sein  wissenschaftliches Oeuvre ist beeindruckend. Zahlreiche Kommentierungen belegen dies: Im BGB ist Westermann seit über 40 Jahren Herausgeber und Autor des Erman. Im Münchener Kommentar zum BGB, wirkt er ebenfalls nicht nur als Autor, sondern auch als Bandredaktor gestaltend mit. Er hat sich in beiden Werken – u.a. – den Bestimmungen zur natürlichen und zur juristischen Person, wesentlichen Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts, dem Kaufrecht und Vorkaufsrecht, dem internationalen Kaufrecht, dem Darlehensrecht und dem Bereicherungsrecht gewidmet.

Die Entwicklung des GmbH-Rechts begleitet er seit sechs Auflagen im großen, von Scholz begründeten Kommentar zum GmbH-Gesetz. Dem Aktienrecht hat er sich kommentierend im Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz zugewandt.

Neben diese Kommentierungen treten mehrere Lehrbücher, eine Vielzahl von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen sowie einige monographische Schriften – wiederum zu vielfältigen Themen des Bürgerlichen Rechts, zum Sportrecht, zu Aspekten des Arbeitsrechts, zum Handels-, Vereins-, GmbH-, und Aktienrecht sowie zum Recht der Personengesellschaften.

Harm Peter Westermann hat das Personengesellschaftsrecht wie kaum ein anderer begleitet und geprägt.

Seine Verdienste um das Privatrecht spiegeln sich in einer Vielzahl ihm angetragener, ehrenvoller Aufgaben und Funktionen wider. So hat er z. B. in der sog. Schuldrechtskommission den Gesetzgeber bei der Reform des Leistungsstörungsrechts maßgebend beraten. Zwölf Jahre lang war er Mitglied des Vorstands der Deutschen Zivilrechtslehrervereinigung, davon sechs Jahre als erster Vorsitzender.

Westermann ist u. a. Mitglied der griechischen Akademie der Wissenschaften.

Gäste sind zu dieser interessanten Vortragsveranstaltung herzlich eingeladen.

 

Wolfgang Baumann

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