17.10.2026Uli Schmidt
Stellungnahme zur Erklärung des BUGA-Fördervereins
Lieber Holger,
seit Jahren setzen wir uns intensiv mit der BUGA 2031 auseinander – möglicherweise intensiver als mancher Geldgeber und Unterstützer des Fördervereins. Deshalb weisen wir die Darstellung zurück, Kritik an Hängebrücke und Seilbahn bedeute zwangsläufig, Wuppertal eine Zukunftschance zu nehmen. Eine offene Debatte über Kosten, Natur- und Klimaschutz, Verkehr, Fördermittel und dauerhafte Folgekosten ist kein Angriff auf die Stadtentwicklung. Sie ist die Voraussetzung für verantwortungsvolle Politik.
Die wiederkehrenden, offenbar sorgfältig einstudierten Textbausteine aus der Werbe- und Kommunikationsbranche helfen dabei wenig weiter. Begriffe wie „Zukunft aus eigener Kraft“, „Leuchtturmprojekt“, „Jahrhundertchance“ oder „Motor der Stadtentwicklung“ sollen Zustimmung erzeugen, ersetzen aber weder belastbare Zahlen noch eine ergebnisoffene Abwägung. Öffentlichkeitsarbeit ist keine Bürgerbeteiligung, und ein Werbeversprechen ist noch kein tragfähiges Konzept.
Du schreibst, Hängebrücke und Seilbahn gehörten zum Kern der Bundesgartenschau, über die Wuppertal 2022 abgestimmt habe. Tatsächlich wurde darüber entschieden, ob sich die Stadt für die BUGA 2031 bewerben soll. Die kompliziert formulierte Frage lautete, ob sich Wuppertal entgegen dem Ratsbeschluss nicht bewerben solle. Wer für die Bewerbung war, musste deshalb mit „Nein“ stimmen.
Der Förderverein hätte damals Anstatt Postkarten mit Nein Nö und #Chancensaen sehr gut daran getan sich Inhaltlich mit „BUGA so nicht“ auseinander zu setzen.
51,8 Prozent der Abstimmenden lehnten das Bürgerbegehren ab, 48,2 Prozent unterstützten es. Die Beteiligung lag bei 35,5 Prozent. Dieses formal gültige, aber knappe Ergebnis ist zu respektieren. Es darf jedoch nicht nachträglich zu einem Blankoscheck für jede später entwickelte Einzelmaßnahme umgedeutet werden.
Hängebrücke und Seilbahn waren damals zwar als Leuchtturmprojekte sichtbar. Die Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie stellte jedoch zugleich klar, dass damit noch nicht festgeschrieben sei, wie die BUGA 2031 tatsächlich ausgestaltet werde. Weitere politische Entscheidungen, Bürgerbeteiligungen und eine Qualifizierung der Konzepte sollten erst folgen. Wer heute Änderungen verlangt, stellt somit nicht automatisch das Ergebnis des Bürgerentscheids infrage. Er nimmt vielmehr den damals angekündigten Planungs- und Abwägungsprozess ernst.
Hinzu kommt, dass die Befürworterseite mit „chancensäen“ professionell organisiert und öffentlichkeitswirksam aufgestellt war. Eine Bürgerinitiative verfügt naturgemäß nicht über vergleichbare finanzielle, personelle und kommunikative Möglichkeiten. Auch deshalb wäre es unangemessen, aus dem knappen Ergebnis einen uneingeschränkten Auftrag für sämtliche Großprojekte abzuleiten.
Du verweist auf Dialogabende, Simulationen, eine Roadshow und weitere Informationsangebote. Solche Formate können sinnvoll sein. Entscheidend ist aber nicht nur, dass Veranstaltungen stattfinden, sondern ob Einwände nachvollziehbar geprüft werden und Planänderungen tatsächlich möglich bleiben. Beteiligung darf nicht darauf reduziert werden, bereits gesetzte Projekte zu erklären und Akzeptanz für sie zu organisieren.
Auch der Satz, über das „Ob“ sei entschieden und nun gehe es nur noch um das „Wie“, greift zu kurz. Wenn neue Erkenntnisse zu Natur- und Landschaftsschutz, Kosten, Finanzierung oder Verkehr vorliegen, müssen politische Entscheidungen überprüfbar bleiben. Demokratische Beschlüsse sind verbindlich, entbinden Politik und Verwaltung aber nicht von der Pflicht, auf veränderte Tatsachen zu reagieren.
Landschaftsschutz ist ein öffentliches Schutzversprechen
Ein Landschaftsschutzgebiet ist keine gewöhnliche Freifläche und kein vorsorglich reserviertes Bauland. Seine Ausweisung verfolgt einen öffentlichen Zweck: Naturhaushalt, Landschaftsbild, Lebensräume, Erholungsfunktion und die Leistungsfähigkeit des betroffenen Raumes sollen langfristig erhalten werden. Der Schutz richtet sich gerade gegen schleichende Veränderungen, die einzeln vielleicht begrenzbar erscheinen, sich in ihrer Summe aber dauerhaft auf Natur und Landschaft auswirken.
Eine Befreiung von Schutzvorschriften ist deshalb kein normaler Planungsschritt, sondern eine begründungsbedürftige Ausnahme. Werden für ein Großprojekt wiederholt Ausnahmen und Befreiungen benötigt, muss die grundsätzliche Standort- und Projektentscheidung überprüft werden. Anderenfalls droht das Landschaftsschutzgebiet seinen materiellen Schutz zu verlieren, obwohl seine Bezeichnung auf dem Papier fortbesteht.
Du räumst ein, dass Bäume gefällt und Flächen für Seilbahn, Bergstation und Hängebrücke beansprucht werden. Gleichzeitig wird die Diskussion über 4,5 Hektar mit dem Hinweis relativiert, es handele sich um die planungsrechtlich erfasste Fläche und nicht vollständig um Rodungsfläche. Eine seriöse Umweltbewertung darf sich jedoch nicht auf die Frage reduzieren, wie viele Quadratmeter dauerhaft kahlgeschlagen werden.
Zu berücksichtigen sind die gesamten direkten, indirekten und langfristigen Auswirkungen:
Rodung und Rückschnitt sowie der Verlust älterer Gehölze,
Zerschneidung und Verkleinerung zusammenhängender Lebensräume,
Störungen empfindlicher Tierarten während Bau und Betrieb,
Bodenverdichtung, Versiegelung und Veränderungen des Wasserhaushalts,
technische Bauwerke, Fundamente, Stützen, Stationen und Rettungswege,
Beleuchtung, Lärm und Bewegung in bislang ruhigeren Bereichen,
zusätzlicher Verkehr und steigender Besucherdruck,
Folgeschäden durch neue Wege, Aufenthaltsbereiche und weitere Infrastruktur.
Eine junge Ersatzpflanzung gleicht einen gewachsenen Baum oder einen über Jahrzehnte entstandenen Lebensraum nicht kurzfristig aus. Zwischen der rechnerischen Kompensation auf dem Papier und der ökologischen Funktion in der Realität können Jahrzehnte liegen. Bei alten Bäumen, gewachsenen Böden und komplexen Biotopstrukturen sind bestimmte Verluste nur eingeschränkt oder gar nicht ausgleichbar.
Auch die Klimawirkung darf nicht auf abstrakte Bilanzen oder einzelne Ersatzmaßnahmen reduziert werden. Wälder und Gehölzbestände speichern Kohlenstoff, kühlen ihre Umgebung, halten Wasser zurück, schützen Böden und verbessern das lokale Klima. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden und Starkregenereignisse muss Wuppertal vorhandene natürliche Klimaleistungen erhalten, anstatt sie zunächst zu beeinträchtigen und anschließend mit Ausgleichsmaßnahmen ersetzen zu wollen.
Dabei geht es nicht nur um das globale Klima. Lokaler Klimaschutz beginnt beim Erhalt vorhandener Grünstrukturen. Ein Projekt wird nicht allein dadurch nachhaltig, dass Besucher es mit einer Seilbahn erreichen können. In die Gesamtbilanz gehören Bau, Materialeinsatz, Fundamente, Rodungen, Erschließung, Energieverbrauch, Wartung, Besucheranreise und dauerhaft erforderliche Infrastruktur.
Hinzu kommt die Vorbildwirkung. Wenn touristische Attraktivität oder erwartete wirtschaftliche Vorteile regelmäßig als überwiegendes öffentliches Interesse anerkannt werden, verliert der Landschaftsschutz schrittweise seine Verbindlichkeit. Dann stellt sich zu Recht die Frage, weshalb Schutzvorschriften an anderen Stellen noch konsequent eingehalten werden sollen.
Die Königshöhe besitzt bereits heute einen hohen Wert – gerade weil sie nicht vollständig touristisch inszeniert ist. Ihre Ruhe, ihre zusammenhängenden Grünstrukturen und ihre Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum sind keine Defizite, die erst durch Großprojekte behoben werden müssten. Natur ist nicht erst dann wertvoll, wenn sie Eintrittsgelder, Besucherzahlen oder touristische Reichweite erzeugt.
Mobilität muss dauerhaft und sozial gedacht werden
Besonders problematisch ist, Barrierefreiheit und Erreichbarkeit als Begründung für zusätzliche Eingriffe anzuführen, ohne die bisherige Verkehrspolitik einzubeziehen. Nach den Planungsunterlagen soll Menschen, die Hängebrücke oder Seilbahn nicht nutzen wollen oder können, ein Busangebot vom Junkersweg zurück zum Zoo zur Verfügung stehen.
Im Zusammenhang mit der Linie 639 und einem möglichen Wendepunkt am Wanderparkplatz Junkersweg steht eine weitere Befreiung für Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet im Raum. Hier muss offengelegt werden, welche Flächen beansprucht werden, welche Alternativen geprüft wurden und welche zusätzlichen Belastungen entstehen.
Es wirkt wenig glaubwürdig, jetzt ausgerechnet Menschen mit eingeschränkter Mobilität als Rechtfertigung anzuführen. Zuvor hatte die Politik keine vergleichbaren Probleme damit, reguläre Verbindungen der Linien 629 und 639 einzustellen und Teile des Angebots durch ein Anrufsammeltaxi zu ersetzen. Inzwischen werden beide Linien wieder angeboten; die Linie 639 verbindet Boltenberg über Sonnborn mit der Königshöhe.
Barrierefreie Mobilität ist eine dauerhafte öffentliche Aufgabe und darf nicht erst dann zur Priorität werden, wenn sie der Begründung eines touristischen Großprojekts dient. Bevor zusätzliche Naturflächen beansprucht werden, muss geprüft werden, wie sich der bestehende öffentliche Nahverkehr ganzjährig, verlässlich und ohne unnötige Eingriffe verbessern lässt.
Das Betreibermodell der Seilbahn bleibt offen
Du stellst fest, die Seilbahn werde von einem privaten Investor gebaut und betrieben. Das ist bislang jedoch ein vorgesehenes Finanzierungsmodell und keine gesicherte Tatsache. Solange kein verbindlich verpflichteter Betreiber mit belastbarem Vertrag, gesicherter Finanzierung und tragfähigem Konzept feststeht, bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet:
Wer übernimmt die tatsächlichen Investitionskosten?
Wer haftet für Kostensteigerungen?
Wer trägt Betriebsrisiken und mögliche Verluste?
Wer bezahlt Wartung, Erneuerung und einen späteren Rückbau?
Welche Garantien oder Zuschüsse werden von der Stadt erwartet?
Was geschieht, wenn der Betreiber ausfällt oder sich das Projekt nicht rechnet?
Nach der bisherigen Zeitplanung hätte die Investorensuche bereits weiter fortgeschritten sein sollen. Wenn bislang kein Betreiber gefunden wurde, muss dies offen benannt und der Zeit-, Kosten- und Risikoplan aktualisiert werden. Die Aussage, ein privater Investor baue und betreibe die Seilbahn, darf nicht so formuliert werden, als sei diese Voraussetzung bereits erfüllt.
Auch der Vergleich mit Koblenz ist nur eingeschränkt tragfähig. Dort verbindet die Seilbahn das Deutsche Eck über den Rhein mit der Festung Ehrenbreitstein. Das touristische Umfeld, die Verkehrsbeziehung und die städtebauliche Situation unterscheiden sich erheblich von Wuppertal.
Zudem war auch die Koblenzer Seilbahn nicht von Anfang an dauerhaft gesichert. Ihr Fortbestand erforderte langwierige Genehmigungen und eine Verständigung über den Schutz des UNESCO-Welterbes. Erst 2025 entstand unter der Voraussetzung umgestalteter Stationen eine dauerhafte Perspektive. Das ist kein allgemeiner Beweis dafür, dass jede BUGA-Seilbahn langfristig sinnvoll oder wirtschaftlich ist.
Mannheim zeigt das Gegenbeispiel. Die dortige Seilbahn wurde nach der BUGA 2023 wie vorgesehen abgebaut. Teile der Anlage und zahlreiche Kabinen wurden anschließend in einem Tiroler Skigebiet weiterverwendet. Gerade weil Mannheim eine temporäre und teilweise wiederverwendete Anlage nutzte, lässt sich dieses Beispiel nicht als Beleg für einen dauerhaften städtischen Betrieb heranziehen.
Fördermöglichkeiten sind keine bewilligten Fördermittel
Du schreibst von Förderquoten zwischen 50 und 80 Prozent bei einem Investitionsrahmen von rund 73 Millionen Euro. Tatsächlich gesichert ist ein Förderbescheid des Landes über zehn Millionen Euro.
Bezirksregierung Düsseldorf
Bei weiteren Programmen wird dagegen vielfach mit möglichen Förderquoten, beabsichtigten Bewerbungen und noch zu bewilligenden Maßnahmen gearbeitet. Die BUGA-Konkretisierung nennt beispielsweise für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ eine Förderung von 70 Prozent für bewilligte Maßnahmen. Eine in Aussicht stehende Förderquote ist jedoch noch kein Bewilligungsbescheid.
BUGA-Konkretisierung
Darüber hinaus sind viele dieser Programme Instrumente der allgemeinen Stadt-, Grün- oder Infrastrukturentwicklung. Sie sind nicht automatisch allein an die Durchführung einer BUGA gebunden. Notwendig ist deshalb eine transparente und fortlaufend aktualisierte Aufstellung:
Welche Fördermittel sind rechtsverbindlich bewilligt?
Welche Anträge wurden bereits gestellt?
Wo existieren bislang nur Ideenskizzen oder Förderabsichten?
Welche Förderquoten sind tatsächlich bestätigt?
Welchen Eigenanteil muss die Stadt je Maßnahme tragen?
Welche Projekte wären auch ohne BUGA förderfähig?
Welche laufenden Kosten verbleiben nach 2031 bei der Stadt?
Auch Fördergeld ist Steuergeld. Es macht ein Projekt für die Allgemeinheit nicht kostenlos. Jede Förderung bindet außerdem kommunale Eigenmittel sowie Planungs-, Personal-, Betriebs- und Folgekosten. In einem angespannten Haushalt müssen diese Belastungen vollständig ausgewiesen werden. Das gilt ebenso für mögliche Quersubventionierungen aus anderen Aufgabenbereichen.
Wirtschaftliche Prognosen sind keine garantierten Einnahmen
Die Aussage, auf jeden von der Stadt investierten Euro kämen sechs weitere Euro aus Fördermitteln, privaten Investitionen und Ausgaben der Gäste, erzeugt den Eindruck einer direkten Rendite für den städtischen Haushalt. Das ist irreführend.
Gästeausgaben in Hotels, Gastronomie oder Einzelhandel können wirtschaftlich erwünscht sein, fließen aber nicht vollständig in die Stadtkasse. Private Investitionen und zweckgebundene Fördermittel sind ebenfalls keine frei verfügbaren kommunalen Einnahmen. Wer diese unterschiedlichen Geldströme zu einer einzigen Zahl zusammenfasst, verwischt die Unterschiede zwischen regionaler Wertschöpfung, Investitionsvolumen, Steuereffekten und tatsächlichem Haushaltsrückfluss.
Auch die Prognose von 662.000 jährlichen Gästen für die Hängebrücke ist keine Garantie. Eine verantwortliche Entscheidung muss deshalb auch mit niedrigeren Besucherzahlen, höheren Baukosten, verändertem Reiseverhalten und steigenden Betriebs- oder Instandhaltungskosten rechnen. Dazu braucht es öffentlich zugängliche Annahmen, Sensitivitätsanalysen und realistische Risikoszenarien.
Bislang ist außerdem nicht ausreichend geklärt, wer wirtschaftlich profitiert und wer die Kosten und Risiken übernimmt. Profitieren private Betreiber, Gastronomie, Hotellerie und einzelne Grundstückseigentümer, während Erschließung, Verkehrssteuerung, Sicherheit, Pflege und Naturausgleich bei der öffentlichen Hand verbleiben? Welche Einnahmen erhält die Stadt unmittelbar? Welche Verpflichtungen entstehen nach 2031? Und wie werden Belastungen anderer Haushaltsbereiche sichtbar gemacht?
Eine veränderte Planung kann die bessere BUGA sein
Die Behauptung, ohne Hängebrücke und Seilbahn bekomme Wuppertal nicht eine andere BUGA, sondern eine „kleinere Stadt“, ist unnötig polemisch. Die Größe und Zukunftsfähigkeit einer Stadt bemessen sich nicht an der Länge einer Hängebrücke.
Eine BUGA ohne diese beiden Großprojekte könnte ökologische und finanzielle Risiken reduzieren und Mittel stärker auf dauerhafte Grünflächen, wohnortnahe Erholung, klimafeste Quartiere, barrierefreie Mobilität und die Aufwertung bereits versiegelter Flächen konzentrieren. Das wäre nicht weniger Stadtentwicklung, sondern möglicherweise eine nachhaltigere und sozial ausgewogenere Entwicklung.
Die Petition richtet sich deshalb nicht gegen Wuppertal und auch nicht pauschal gegen eine Bundesgartenschau. Sie fordert, Hängebrücke und Seilbahn nicht als alternativlose Symbole zu behandeln und das Landschaftsschutzgebiet Königshöhe nicht schrittweise einer touristischen Großinfrastruktur unterzuordnen.
Lieber Holger, wir stehen zu einer offenen Debatte, zu überprüfbaren Zahlen und zum Schutz der Königshöhe. Wer Vertrauen gewinnen will, muss gesicherte Mittel von Förderchancen unterscheiden, Prognosen als Prognosen kennzeichnen, Eingriffe vollständig darstellen und Alternativen ernsthaft prüfen.
Weniger Werbung und mehr Offenheit wären dafür ein guter Anfang. Denn eine Stadt wird nicht dadurch zukunftsfähig, dass sie möglichst spektakuläre Bilder produziert. Zukunftsfähig wird sie, wenn sie ihre natürlichen Lebensgrundlagen schützt, öffentliche Mittel verantwortungsvoll einsetzt und Entscheidungen auch dann überprüft, wenn die Antworten unbequem sind.
Ich kann im übrigen über die VR Brillen nur eins sagen es ist bezahlte Werbung die nur das Positive zeigen will. Gehe doch mal virtuell über die Transparente Brücke und Schau mal an wie viele Bäume gefällt werden müssen…
Transparenz: eine Stellungnahme von mir auf die Reaktion des BUGA Förderverein auf die Petition Ich würde mich freuen wenn noch mehr Menschen diese Petition unterzeichnen würden. Königshöhe schützen! Keine Hängebrücke und Seilbahn im Landschaftsschutzgebiet – Online-Petition
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