25.06.2025N. Bernhardt
Wollen die WSW mit ihrer Baustelle eigentlich jemand umbringen?
Foto: Bei dieser „Absicherung“ ist die Chance ziemlich hoch, daß hier jemand böse fällt und sich den Hals bricht. „Alleinunfall mit amtlicher Nachhilfe“ sozusagen.
Wir können es hier fast schon singen: Eine Baustelle ist verkehrsrechtstheoretisch ein abgesperrter und damit abgesicherter Verkehrsbereich. Da sollte man als Verkehrsteilnehmer also gar nicht erst auf eine „Baustelle“ gelangen. Wie wir im Foto oben hingegen feststellen, hat man für das wilde Baulager der WSW-„Baustelle“ am Mäuerchen die Gasse auserkoren, ein paar Baken drumherumgestellt und fertig war die Laube.
„Die WSW dürfen hier bauen!“ – Das berechtigt nicht zu einer bescheuerten „Absicherung“
Nein, nein, natürlich wollen die Stadtwerke niemanden umbringen. Wenn jemand „im Baustellenbereich“ jemand über die aufgestellten Hindernisse fällt, dann hat der Radfahrer (Fußgänger) natürlich gegen das Sichtfahrgebot (Sichtgehgebot?) verstoßen. – Moment mal, es gibt ja auch Leute, die können nicht oder nur schlecht sehen – über diese statistischen Einzelfälle sehen wir am liebsten großzügig hinweg, sonst müßten die WSW den Baubereich letztlich noch teuer und personell absolut unzumutbar ordnungsgemäß absichern!
Foto: Tag der offenen Tür in die Baustelle zu den üblichen Öffnungszeiten, weil man zu faul ist, selbst den eigentlichen Baubereich überhaupt abzusperren.
Das ist aber genau der Grund, weshalb ganze Stadtviertel Sperrgebiet für bestimmte Menschen sind: für Blinde und Sehbehinderte ebenso wie Rollstuhlfahrer. Das Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben und die Gleichstellungsgesetze verkommen dabei zu blödem Gewäsch, mit denen man sich am besten den Hintern abwischen kann: Unüberindbare Bordsteinkanten, zugeparkte Gehwege, ein über Jahrhunderte andauernder Umbau der Haltestellen, *schulterzuck*, ist halt so. Total unwichtig, sonst würde man dort denselben Aufwand reinstecken wie bei BUGA und Bauschzentrum.
Foto: Die Stadt kriegt es immer noch nicht gebacken, als Auflage barrierefreie Kabelkanäle anzuordnen und durchzusetzen. Hier Foto vom April 24. Der 40-Tonnen-Sattelzug hat in der Fußgängerzone mit Freigabe für Fahrzeuge bis siebeneinhalb Tonnen auch nichts zu suchen – uraltes Problem, aber egal.
Siehe dazu auch:
Am Rande: „Radweg“ Mäuerchen soll verschwinden
Erst vor anderthalb Jahr wurde an der Ampel Mäuerchen/Kasinostraße – nach WSW-„Baustelle“ – ein schöner neuer Radweg aufgemalt, der nun „demarkiert“ werden soll ((VO/0466/25). Wie damals üblich wurden Ampel mangels Platz oder Geld (zum Woandershinstellen) mitten auf dem Radweg aufgestellt. Leider ist nun kein Geld da, um mit Abschluß der Baumaßnahmen eine ordentliche Radspur hinzustellen, so daß lediglich die blauen Radsymbole verschwinden werden.
Liebe Stadt: dann macht Euch bitte Gedanken, wie nun Radfahrer über Mäuerchen zum Wall und weiter Kirchstraße–Kipdorf kommen, …
… ohne dafür (wie bisher schon üblich) als Geisterradler den Gehweg benutzen zu müssen.
Weiter mit:
In Elberfeld bedeuten…
…rote Pflasterstreifen: Hier ist oder war mal ein Radweg.
…blaue Radweg-Piktogramme: Hier gibt oder gab es eine Benutzungspflicht.
…gelbe Umleitungen: Hier kannst du in 3 Minuten mit dem Rad erreichen, wofür du zu Fuß eine bräuchtest.
Am Ende der Kasinostraße werden rotes Pflaster und blaues Piktogramm sogar gekonnt mit einem Gehwegschild kombiniert.
Also was sollen Geisterradler anderes denken als: ‚Alles kann. Nix muss.‘?
Die Historie des „Ich weiß nicht was ich sein soll Hochborde“ ist hoch dramatisch….. Wir unterhalten uns über einen Zeitraum von über 10 Jahre wo Verwaltung immer bewiesen hat, das es vollkommen sinnlos ist sich mit dieser über die StVO und StVO Verwaltungsvorschriften zu unterhalten.
Super Artikel über die Baustellen.
Radwege auf der Gehwegsebene müssen dringend überprüft werden und zwar alle. Diese Trampelpfade auf einer Seite und Kinderradwege auf der anderen müssen weg. Min. 2.50m Gehweg.