25.06.2026N. Bernhardt
Wann endlich: Ade, Privatparkplatz“ Willy-Brandt-Platz
„Funktionierende Verwaltung“ hieße, in der Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge aus Gründen der negativen Vorbildwirkung schnellstmöglich abschleppen zu lassen. Nicht aber in Wuppertal, wo man dann Anregungen, diese illegalen „Parkplätze“ wirksam und dauerhaft zu beseitigen, dann nach Entfernung eines rechtlich informellen Schilder „Privatparkplatz“ ohne Beteiligung der zuständigen politischen Gremien für „erledigt“ erklärt. Am illegalen Zustand des Dauerparkens in der Fußgängerzone ändert sich selbstverfreilich überhaupt nix.
Es wäre im tiefsten Bergisch Sizilien natürlich völlig vermessen einen Hauch darüber zu verschwenden, ob Absprachen zwischen Amtsstuben oder zwischen Amt und Privat zu diesem verkehrswidrigen Dauerzustand führen könnten. Da bei der Ordnungsbehörde angeblich keine internen Richtlinien oder Anweisungen existieren, wie bei welchen Fällen Parkverstöße zu ahnden sind, aber auch keine Satzung oder ähnlich gibt, die sämtliche Schritte nachvollziehbar auflistet, ist die Arbeitsweise dieser Ordnungsbehörde ziemlich undurchsichtig.
Warum zum Beispiel parken in der Fußgängerzone ständig irgendwelche Lieferwagen mit Handwerker-Parkausweis? Die Städte Wuppertal und Düsseldorf listen abschließend auf, wo damit geparkt werden kann. Die Fußgängerzone gehört nicht dazu. Trotzdem sieht man an diesen Fahrzeugen seltenst Knöllchen hängen.
Entweder gibt es dazu Absprachen, daß zum Beispiel solche Fahrzeuge bei der Kontrolle „übersehen“ werden, oder die fehlenden Arbeitsanweisungen führen zu unterschiedlichen Ergebnissen in vergleichbaren Situationen: Mal wird beknollt, mal nicht. Mal wird der Handwerkerexpreß beknollt, der Apothekenfritze mit Warnblinker kommt ungeschoren davon. Wenn ein Beknollter vor Gericht diese Arbeitsweise vor Gericht angreift und belegen kann, darf die Stadt Wuppertal noch die Gerichtskosten tragen (Gleichbehandlungsgrundsatz, Artikel 3 Grundgesetz).
In ähnlicher Manier scheißt die Stadt auf ihre Kontrollpflichten bei der Absicherung von Baustellen. Die Vorschriften wie RSA sprechen hier von Absturzsicherung, Mindestbreite zwei oder drei Meter in der Fußgängerzone, und eine ordentliche Beleuchtung und Tastfelder für Blinde. Die Stadt Wuppertal spricht gerne von Verletzung elterlicher Aufsichtspflichten, wenn ein Kind aufgrund unzureichender Absicherung in die Baugrube fällt. Die bescheuerten Fußgängerbrücken sind auch wieder ein Arschtritt an alle mit Kinderwagen oder im Rollstuhl.
Es ist schwer vermittelbar, wenn sich Verkehrsteilnehmer an Gesetze und die Straßenverkehrs-Ordnung halten sollen, die Stadt Wuppertal ihre eigenen Pflichten aufs äußerste vernachlässigt.
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*) öffentliche Verkehrsfläche: jede Verkehrsfläche, die jedermann zur Benutzung offensteht, unabhängig von Größe oder Ausbaugrad der Fläche.
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