16.06.2025N. Bernhardt
Neuer Popup-Baustellenspielplatz am Hofkamp
Mal wieder einer der unangekündigten und natürlich unbeleuchteten „Baustellen“ am Hofkamp gegenüber der Tankstelle (Foto): Die Fußplatten stehen in alle Himmelsrichtungen oder sind gar nicht vorhanden (zwischen zweitem und drittem Plastezaun), die Absperrungen können lose eingesteckt niemals die Funktion einer Absturzsicherung übernehmen, Warnlampen fehlen selbstverfreilich ebenso. Fußgänger müssen über den „Radweg“ ausweichen, das ganze mutiert zum Popup-Gehwegradweg.
Dilettantismus per Komfort-Landrecht pur. Erstens werden die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zweitens gar nicht angewandt, drittens werden viertens diese Regeln auch nicht von der „Bauaufsicht“ durchgesetzt.
Offenbar soll der Sandkasten auch auf die Fahrbahn ausgeweitet werden, das Verkehrszeichen „Baustelle“ weist darauf hin. Denn Verkehrszeichen stehen bekanntlich rechts der Fahrbahn, für die sie gelten soll. Was wir nicht sehen, ist ein Verkehrszeichen „Radweg – Ende“ oder ein „gemeinsamer Geh- und Radweg“. Oder vielleicht sogar ein sog. Notrad- oder -gehweg auf einem abgesperrten Teil der Fahrbahn.
Oder wurde das Schild gar nicht angeordnet und es handelt sich um einen Kinderstreich? Denn Baustellen werden in der Regel mit einem Tempolimit auf 30 km/h angeordnet, und das fehlt hier.
Die eigentlich als Absturzsicherung vorgesehene rot-weiße Absperrung muß als Mauer für den Sandkasten herhalten. Eine Fußplatte zur Abstützung der Absperrungen suchen wir hier vergebens.
Dieser schlechte Witz führt im Endeffekt wieder dazu, daß eine neue Gefahrenlage geschaffen wird, Radfahrer und Fußgänger sich wieder in die Quere kommen und diese Rücksicht auf die anordnende Behörde nehmen müssen.
Zu dem Thema: fachgerechte Ausführung der Verkehrszeichen
Weiter mit:
Ein Verkehrszeichen „Radweg Ende“ würde nur die Benutzungspflicht aufheben, die es auf diesem Radweg sowieso nicht gibt.
Die ungültigen Radweg-Piktogramme sind ein historisches Zeugnis aus der benutzungpflichtigen Zeit und stehen vermutlich in ganz Elberfeld unter Denkmalschutz.
Ja, fast. Das Radverkehrskonzept scheint unter Denkmalschutz zu stehen oder zumindest unveränderlich in Papier gegossen wie in VO/0380/20.
https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=255329&type=do
Der Abschnitt 9 hat im Gegensatz zur Realität sehr große Fahrspurbreiten, so daß hier ein Autofahrer auch locker 1,5 m seitlichen Abstand einhalten kann. Und natürlich sind soǵ „andere Radwege“ mit 1,2 m Breite (bei der Polizeiwache allerdings nur 0,7 m) in direkter Begleitung der Fußgänger natürlich völlig ausreichend.
40 Zentimeter reichen, dann fährt wenigstens keiner daher.
Was hinter der Baustelle kommt, sieht nämlich aus wie 10x ausradiert und übermarkiert beim Versuch, aus einem einfachen Kreisverkehr ein Netz aus fünf Einzelkreuzungen mit getrenntem Auto-, Fuß- und „anderem“ Radverkehr zu stricken.
Wer seinen Kragen liebt, biegt spätestens auf den 2 imaginären gelben Linien vor der Baustelle mit dem imaginären Gehwegschild (ausgenommen Fachanwälte für Verkehrsrecht) auf die Straße und fährt wie alle Fahrzeuge durch den Kreis.