29.04.2026N. Bernhardt
Freigabe gegen Einbahn: „Bitte sagt mir, wo ich fahren soll!“
In Berlin hält man es im Verkehrsministerium für eine gute Idee, Einbahnstraßen in der Gegenrichtung für Radfahrer freizugeben. Dies kann und soll dazu führen, daß Radfahrer ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahren und nicht die Gehwege benutzen. Böse Zungen behaupten, diese Regelung wäre lediglich eine billige Methode zur Beibehaltung von Parkplätzen.
Für die Kommunen, die diese Regel umsetzen sollen, sind die Vorgaben einfach: Ist die Restfahrbahn breiter als 3,00 Meter, bei Busverkehr 3,50 Meter? Wie wir wissen, ist das in Wuppertal für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständige Amt 104 nicht willens oder in der Lage, sich an diese einfache Regel zu halten, zum Beispiel auf der Friedrichstraße am Verwaltungshaus.[1] Wir sind gepannt, wann die Verwaltung auf die Anfrage der BV Elberfeld nach mehr Sicherheit in diesem Abschnitt mit einem sinnvollen Vorschlag antwortet – und ob sie überhaupt antwortet.
Das eigentliche Problem der Verkehrsplaner (und deren Chefs *Zwinkersmiley*) wird nach LMAA-Methode so zum Problem der Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf engen Straßen. Hinzu kommt, daß einige Fahrbahnen schmaler als 5,00 Meter sind und eigentlich Parken verboten ist, weil die Restbreite dann keine 3,00 Meter mehr beträgt. Die Osterfelder Straße und die die Bembergstraße (Abschnitt Hofaue–Bundesallee) sind solche Beispiele.
Hier schläft eine andere Wuppertaler Behörde ihr Ermessen aus, indem sie die Parkverstöße mal eben entgegen der Straßenverkehrs-Ordnung „tolieriert“. Der Gesetzgeber hat sich ja was dabei gedacht, daß er diese Parkverstöße mit einem Bußgeld belegt. Die Stadt Wuppertal nennt das Tolerieren der Parkverstöße in engen Straßen „pflichtgemäßes Ermessen“.
„Sagen Sie mir, wo ich hier fahren soll!“
Wenn dann zusätzlich Amt 104 seinen Sch Beitrag leistet und bei weniger als 3,00 Meter Restbreite eine in diesem Fall absurde Freigabe für den Radverkehr gegen Einbahn anordnet, ist dies im schlimmsten Fall eine bewußte Verkehrsgefährdung. Da ist kein Platz für Begegnungsverkehr und Radfahrer müssen sich leider in Luft auflösen.
Zumindest nach Straßenverkehrs-Ordnung würde sich einer Straßenverkehrsbehörde folgendes Problem stellen:
- Beträgt die Fahrbahnbreite weniger als 5,00 Meter und soll eine Freigabe gegen Einbahn erfolgen, muß ein Haltverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) angeordnet werden. Nur so kann die Mindestfahrgasse von 3,00 Meter garantiert werden.
- Wird in der Folge weiterhin ordnungswidrig geparkt, weil die Kontrolle durch das Ordnungsamt statistisch seltener stattfindet als eine Mondfinsternis, ist die Freigabe aufzuheben.
Eine entsprechende Anregung, bei der Freigabe gegen Einbahn für Radfahrer mal nach den Regeln der StVO und nicht nach Gutdünken vorzugehen, wurde im Verkehrsausschuß (28. April, April, 2026) natürlich abgelehnt.[2]
Fußnoten
[1] Öffnung der Einbahnstraße Friedrichstraße für den Radverkehr
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=18781
[2] Grundsätzliche Vorgehensweise zur Anordnung von Haltverboten und Radfreigaben in engen Straßen
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=35453
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