Klimaschutz aufs Abstellgleis? Ressortleitung gestrichen – Signalwirkung fatal

Während andere Städte in Nordrhein-Westfalen – so auch Wuppertal – längst den Klimanotstand* ausriefen und Klimaschutz zur Top-Priorität erklärten, geht Wuppertal per Ressorteinsparung Klima und Nachhaltigkeit nun den umgekehrten Weg?

Rückwärtsgang?

Die Stadt spart ausgerechnet an einer zentralen Stelle für Klima und Nachhaltigkeit. Mit der bewussten Nicht-Nachbesetzung der wegfallenden Ressortleitung für Klima und Nachhaltigkeit verliert die Verwaltung eine Vollzeitkraft – und damit wertvolle Kapazitäten in einem Bereich, der dringend – interdisziplinär und ganzheitlich betrachtet – mehr Gewicht braucht.

Struktureller Rückschritt statt Fortschritt

Hintergrund ist die Entscheidung von Oberbürgermeisterin Miriam Scherff, das Ressort Klima und Nachhaltigkeit aus Spargründen mit dem Umweltschutz zusammenzulegen. Was wie eine administrative Vereinfachung klingt, ist in Wahrheit ein systematischer Abbau: Klimaschutz/-anpassung und Nachhaltigkeit drohen so vom – mühsam errungenen* – eigenständigen Querschnittsthema zu einem Unterpunkt des Umweltschutzes zu werden – einem Bereich, der selbst in der Personalplanung der Stadt keine hohe Priorität genießt.
Dabei war das Ressort Klima und Nachhaltigkeit erst 2023 neu etabliert worden, um beide Themen auch gedanklich sichtbar zusammenzuführen und ganzheitlich zu verstehen sowie per Klimacheck dauerhaft in den Verwaltungsstrukturen zu verankern. Die nun geplante Zusammenlegung ist – als erste strukturelle Veränderung der neuen OBin – ein fatales Signal.

Fehlende Dialoge

Erschwerend kommt hinzu, dass in der neuen Ratsperiode bisher keine Maßnahmen unternommen wurden, um eine Nachfolge für die Klima- und Nachhaltigkeits-Beiräte zu etablieren. Dabei braucht es dringend ein Format, das Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammenbringt. Stattdessen fehlt es an genau dieser Expertise und Vernetzung.

Wuppertal verliert dann den Anschluss

Städte wie Aachen zeigen, wie es geht: Klimanotstand ausrufen, Maßnahmen priorisieren, Ressourcen bündeln. Auch Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster und viele andere in NRW handeln. Wuppertal aber verpasst den Wettbewerb um eine nachhaltige Zukunft. Ohne klare Priorisierung wird die Stadt weder als Wohnort noch als Wirtschaftsstandort oder Arbeitgeberin attraktiver. Investitionen in Klimaschutz/-anpassung und Nachhaltigkeit sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit. Doch Wuppertal setzt hier jetzt offensichtlich auf Stagnation statt Innovation.

für mehr Lebensqualität durch Klimaschutz – auch in Wuppertal ©Klimanetzwerk Wuppertal

Forderung Klimanetzwerk Wuppertal und Zivilgesellschaft

Das Klimanetzwerk-Wuppertal nimmt Bezug auf die bereits 2022 beschlossene Resolution zum Klimanotstand und fordert im Bündnis mit weiteren Klimaschutz- und Nachhaltigkeits-Akteur*innen Wuppertals die Stadtverwaltung und den Rat auf:

  • Die geplante Ressortzusammenlegung rückgängig zu machen und Klima sowie Nachhaltigkeit kontinuierlich weiterhin als eigenständige Bereiche zu stärken.
  • Personelle Ressourcen verlässlich bereitzustellen, die dem akuten Handlungsbedarf gerecht werden und Planungssicherheit gewährleisten.
  • Zügig eine Nachfolge auch der Beiräte für Klima und Nachhaltigkeit einzurichten, um Dialog – auch zur Umsetzung – mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft weiter zu sichern.
  • Frühzeitige ganzheitliche gesellschaftliche Klimabildung zu gewährleisten, die sensibilisiert und motiviert sowie Angebote zu Unterstützung und Förderung nutzt.
  • Klimaschutz-/-anpassung und Nachhaltigkeit im Haushaltsplan 2026 als Silodenken überwindende Querschnittsaufgabe finanziell mit entsprechendem Budget zu verankern.

Fazit:

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind keine Kostenstellen, sondern Zukunftsinvestitionen. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle – und riskiert, dass Wuppertal den Anschluss verliert, anstatt aktuelle Herausforderungen als zukunftsfähige Chancen zu nutzen, die wesentlich sind für intakte Ökosysteme und sozialen Zusammenhalt mit Wirtschaft, Sicherheit und Frieden.
Digital: am 30.04 2026 von 18:30 bis 20:00 Uhr: „Die Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“, Info, Anmeldung & Aufzeichnung: https://europe-calling.de/

Deutschland muss die Energieversorgung bis 2040 nahezu ohne fossile Brennstoffe gestalten.
Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre muss drastisch gesenkt werden. Es gilt, die größten lokal-regionalen Quellen klimaschädlicher Gase und Schadstoffe sowie deren Minderungspotential und Schlüsselorte der Transformation rasch zu erkennen. Die daraus folgende Umsetzung der Energiewende hat oberste Priorität, denn die Klimakatastrophe ist real. Transformation mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird kommunal umgesetzt. Es braucht Engagierte, Praxisbeispiele, Austausch und gegenseitige Unterstützung für nächste Schritte vor Ort. Gelingende Energiewende ist dringend und birgt zugleich viel Potential, wenn finanzielle Ressourcen in Investitionen für Erneuerbare Energien umgelenkt werden, anstatt diese weiter für Brennstoffkosten auszugeben.
s. dazu auch „Energiewende ist prioritäre Gemeinschaftsaufgabe: bitte Kosten in Investitionen umlenken“
aktuelle Bürger*in-Anregung gem. § 24 GO NRW vom 26.03.2026–im Geschäftsgang der Fachverwaltung

Gem. § 2 EEG 2023 liegen die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen zudem im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.
Bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Die Energiewende ist verfassungsrechtliche Pflicht. Das Grundgesetz verpflichtet in § 20a den Staat, natürliche Lebensgrundlagen zu schützen. insbesondere auch für kommende Generationen.

Der gesetzlich sicherzustellende verlässliche und wirksame Pfad zur Emissionsminderung darf Lasten nicht in die Zukunft verschieben und muss tatsächlich wirksame Instrumente einsetzen, die lokal-regional umzusetzen sind – bestenfalls sozial-gerecht und natürliche Ressourcen schonend.

*) Bezug/Quellen zur Kontinuität:

  • Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands

als Bürger-Anregung nach § 24 GO NRW -VO/1802/21 sowie dazu erfolgter Antrag von SPD und DIE LINKE vom 21.03.2022 Vorlage: VO/0359/22-Neuf.

Beschluss im Hauptausschuss am 31.03.2022, TOP 3.5/3.5.1: mehrheitlich gemäß Vorlage
https://ris.wuppertal.de/vo0053.asp?__kvonr=26623

 

  • Klimaschutz als prioritäre Gemeinschaftsaufgabe“

als Bürger-Anregung nach § 24 GO NRW – VO/0645/19

Beschluss im Hauptausschuss am 18.09.2019, TOP 3.2: mehrheitlich gemäß Vorlage
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=22905

 

  • „Bergische Erklärung Hundertprozentig erneuerbarGemeinsam die Bergische Energiewende gestalten“

als Bürger-Anregung nach § 24 GO NRW – VO/0945/12

Beschluss im Hauptausschuss am 12.12.2012, TOP 3.2: mehrheitlich gemäß Vorlage

https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=14293

Kontakt:  klimanetzwerk@wuppertals-urbane-gaerten.de

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