Empörung im Märchenschloß: Stadt widmet Phantasiestraße

Ob mit oder ohne s, man sollte die Wuppertaler Straßennamen kennen.

Die Stadt zieht eine Straße ein – ei, wer ist denn da eingezogen, die Gebrüder Grimm? Nein, nein. Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche, die normalerweise allen verkehrsteilnehmenden Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht, nunmehr einem anteiligen Anteil nicht mehr zur Verfügung stehen soll, nennt man nach nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegerecht Teileinziehung. Diese Entscheidung trifft der zuständige Baulastträger, in der Regel das Straßenbauamt. Damit ist also die Bestimmung der Verkehrsfläche bestimmt oder „gewidmet“.

Erst dann kann als zuständige Behörde die örtliche Straßenverkehrsbehörde nach Straßenverkehrsrecht – der Straßenverkehrs-Ordnung – im Wissen um die beschränkte Nutzung entsprechende Beschilderung anordnen. Ist die Nutzung der Verkehrsfläche oder Straße auf Fußgänger bestimmt, wird also die Straßenverkehrtbehörde eine Fußgängerzone beschildern.

Ein Schnappschuß aus dem Amtsblatt „Stadtboten 21/2025“ vom 2. Juli.

In Wuppertal läuft es oft verkehrtherum, das heißt eine Widmung wird im Nachhinein der faktischen Nutzung bzw Beschilderung „angepaßt“. Oben sehen wir einen solchen offensichtlichen Versuch, die Widmung der Erholungsstraße (mit zwei „s“ *) auf Fußgänger und ein paar unbedeutende Zufahrten und Lieferverkehr usw. zu beschränken. Eine solche Straße gibt es zum Beispiel in Albersdorf (Schleswig-Holstein), Sonneberg (Thüringen) oder Alsdorf (bei Aachen), aber nicht in Wuppertal.

Der Beschreibung nach könnte die Erholungstraße (mit einem „s“) gemeint sein: Diese ist zwar bereits als Fußgängerzone beschildert, offenkundig aber nicht als solche gewidmet. Leider wird die Erholungstraße im Amtsblatt vom 2. Juli offiziell auch nicht gewidmet. Aber genau dieser zufällige Zufallsfehler kann in ein paar Jahren dazu führen, daß niemand mehr etwas von „Fußgängerzone“ in der Erholungstraße (mit einem „s“) wissen will – weil ja nur die nicht vorhandene Erholungsstraße „gewidmet“ wurde. Dieser Verwaltungsakt ist nämlich von Anfang an nichtig, da es an einer gesetzlichen Grundlage für die Widmung nicht existenter Straßen fehlt.

Das ist übrigens nicht der erste Fauxpas im Stadtboten. In Ausgabe 23/2024, Seite 7 Punkt 4 sind für 2022 rund 2 Milliarden Euro an Verbindlichkeit ausgewiesen, für 2021 plötzlich 20,5 Milliarden. Weder paßt dieser Betrag in eine „Bilanzsumme Passiva“ von rund 4 Milliarden Euro, noch erhielt der Melder irgendeine Rückmeldung aus dem Rathaus.
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*) nach Schweizer Art sind es sogar 4 „s“ → Erholungsstrasse, aber lassen wir das mal beiseite.

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