Unmißverständlich mißverständlich: Vorfahrt in der „Fahrradstraße“

In der Friedrichstraße sollte man gerade wegen angeblicher „Vorfahrt“ bremsbereit sein

In der Fahrradstraße (Neue) Friedrichstraße, so hieß es seitens der Stadt, sollten radfahrende Fahrradfahrer Vorfahrt genießen. Deshalb prankt an der tiefsten Stelle, der Wiesenstraße, bereits zu beiden Richtungen der „Fahrradstraße“, ein dickes STOP-Schild, damit man auch ja keinen Schwung zum Bahnhof Mirke mitnehmen kann.

Leider sollte man auch auf der übrigen Strecke keineswegs auf Vorfahrt bauen, nicht nur weil da mancher –wartepflichtige– Autofahrer wie ein Depp quer über die Kreuzungen der Friedrichstraße heizt, vgl. Unfallmeldungen an der Kreuzung zur Neuen Friedrichstraße. Vielmehr hat man gerade um die Kirche herum hervorragende Gefahrenlagen erst mit der „Fahrradstraße“ geschaffen:

Foto 1:Man führt beide Äste um die Kirche nicht gegen den Uhrezeigersinn als Einbahnstraße, sondern gestaltet den linken Ast als Tempo-30-Zone, den rechten als „Fahrradstraße“. Die Frage ist nur, wenn sich beide Äste am südlichen Ende treffen: wer hat Vorfahrt?

Wo ist hier das eindeutige Vorfahrtschild für die „Fahrradstraße“?

Foto 2: Erst auf den zweiten Blick sieht man tief eingelassene Betonbordsteine, die offenbar den Tempo-30-Bereich von der eigentlichen „Fahrrad“-Straße abtrennen sollen. Wenn das so geplant war, pflastert man gefälligst (1) den Bordstein auf und verwendet (2) die hier üblichen Natursteinborde, damit jedem, aber auch wirklich jedem Verkehrsteilnehmer klar wird, daß hier eine „Ausfahrt“ gemeint ist.

Denn je nachdem gilt hier § 9 StVO (rechts vor links, da eine andere Anordnung nicht getroffen wurde) oder, falls es sich um eine Ausfahrt handelt, § 10 StVO. Dann ist der Verkehr aus dem Tempo-30-Ast wartepflichtig gegenüber Fahrzeugen aus der „Fahrradstraße“.

Aber so wie gehabt – fährt halt jeder nach Landrecht: der stärkere zuerst.

Foto 3: In Fahrtrichtung Norden hat man an der Zufahrt Ludwigstraße „vergessen“, dort ein Zeichen 301 StVO Vorfahrt anzuordnen. Daher gilt auch hier – im Gegensatz zur städtischen Werbung – rechts vor links. Gleichzeitig suggeriert das blaue Schild Einbahnstraße, daß hier ja niemand kommen kann – bis auf den freigegebenen Radeverkehr – und daher auf der „Fahrradstraße“ durchgebrettert wird.

Foto 4: Die hundertprozentig fachgerecht verlegte Marterstrecke mit ihren verzogenen Natursteinen und Fugen, in denen sich in der Kurve sich locker ein Rennradreifen verstecken kann. Mit dem E-Scooter kann man sich anschließend krankmelden wegen Schäden an den Handgelenken. Wieso wurde da nicht bereits auf Kosten des Auftragnehmers nachgebessert? Oder soll für den Pfusch der Steuerzahler geradestehen?

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