Die Welt pilgert in die Fahrradstadt Wuppertal

Das Vorbild in Landrecht zieht Verkehrtplaner aus ganz Deutschland an

Collage verschiedener gefährlicher Situationen im Verkehr, die durch fehlerhafte Planung verursacht wurden.

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Die Vorbildsfahrradstadt hat es mal wieder trefflich in die Medien geschafft (ab Minute 8:11):

https://www.youtube.com/watch?v=GGFxGEVsvlA

Es geht hier um eine ehemalige baustellenbedingte Engstelle. Busse dürfen dort linksseitige Radfahr- und Schutzstreifen benutzen und Radfahrer und Fußgänger auf dem Gehweg weghupen, um auf der Baustellenseite zwei Meter Sicherheitsabstand einhalten zu können. Wegen der Kratzer im Lack. Man hat –natürlich– auch bei der aktuellen WSW-Baustelle am Neumarkt nichts dazugelernt.

Achterbahn im Phantasialand? Pah, wir haben den Wall in Wuppertal! Youtube-Nutzer deDANIEL11609 schreibt: „Jetzt will ich auch mal nach Wuppertal“.

Wieder ein typischer Fall, wo Berufskraftfahrer mit einer Scheißegalmentalität die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf den Haufen schmeißen, weil sie ja nach Fahrplan „da durchmüssen“. Wozu beim Chef (ja, WSW!) auf die Barrikaden gehen, wenn bereits beim zuständigen Amt mit entsprechender Mentalität die Baustellenkontrolle komplett versagt? Amtliche Verantwortung? Nie nicht: wenn ein Radfahrer in einen Unfall verwickelt ist, kann nur er Schuld haben, von wegen Sichtfahrgebot. Wie, der Radfahrer hält einen Meter Abstand zu Gehweg? Geht nicht, der verstößt gegen das Rechtsfahrgebot!

Man kann es auch so sehen: Da bisher jede noch so kleine Anregung vor den ersten Unfällen zwischen Bus bzw. Rad und Fußgänger in den Wind geschlagen wurde wie

– Einrichtung von fünf bis sechs definierten barrierefreien Querungen des Walls an den Straßen zur Fußgängerzone, aber: geht nicht weil wegen „endgültiger“ Wallumbau 20-irgendwann,

– bauliche Trennung des Radwegs, damit nicht von der Gehwegseite ständig Fußgänger auf dem Radweg herumfallen und von der anderen Kfz-Verkehr Radfahrer gefährdet,

kann das eigentlich nur absichtlich so angeordnet worden sein, damit sich möglichst viele Verkehrsteilnehmer in die Quere kommen. Rücksicht der Verkehrsteilnehmer auf die Planer, das steht so in, äh, Paragraph 1!

Mit den neuen Dezernenten ist vielleicht ein Umdenkprozeß inganggesetzt worden, wenn schon selbst die rechtswidrige Einbahnfreigabe Friedrichstraße am Verwaltungshaus diskutiert wird. Bleibt also eine winzig kleine Hoffnung zur Besserung.

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Oh nein. Neben dem Halten auf Schutzstreifen gibt es noch einen Tatbestand. Genau einen:
    Verbotswidrige Befahrung durch Kfz?? Falsch!
    Mitbenutzung beim Überholen von Radfahrern?? I wo.
    Originaltext: „Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.“ 15 €.
    Der merkwürdig abgewogene Katalog ist aber Sache des Bundes. Wuppertal kann nur dafür sorgen, dass nicht ständig Schutz- und Radfahrstreifen ineinander übergehen bis der Unterschied gänzlich verschwimmt.

    1. N. Bernhardt sagt:

      Wuppertal plant Schutz- und Radfahrstreifen sowieso als Mehrzweckstreifen, wo dann Halten und Parken „geduldet“ oder durch ~1,60 m breite Parkmarkierungen auf dem Gehweg offiziell angeordnet wird. Also entweder parken dort nur Motorräder (kommt nicht vor). 2m breite Pkw passen nicht drauf und parken dann entweder auf dem Schutzstreifen oder Gehweg. Friedhof Hainstraße ist so ein Beispiel. Hofaue 140-144 ein anderes.

  2. N. Bernhardt sagt:

    Manche Tatbestände sind nur mit Behinderung aufgeführt. Eine Behinderung liegt bei Gefährdung in jedem Fall vor.

    Für die Mitbenutzung des Gehwegs durch Kfz gibt es mit Behinderung/Gefährdung 70/80€ Bußgeld (192742f.). Das ganze gibt es auch für Seitenstreifen, Verkehrsinseln, Grünstreifen und einen linksseitig angelegten Radweg.

    Für die Mitbenutzung des linksseitigen Sch(m)utzstreifen als Teil der Fahrbahn durch Kfz kommt 102624 in Betracht: „Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere.“ – 80 Euro, 1 Flenspunkt. Der Tatbestand war mindestens in der Videoszene erfüllt, wo der liebe Busfahrer hinter der Nordsee-Kurve direkt den linksseitigen Schutzstreifen – 50m vor der eigentlichen Engstelle – dichtgemacht und den Flink-Fahrer auf den Gehweg weggehupt hat. Dieses Verhalten finde ich schlicht asozial.

    Wäre ja auch zu schön, wenn Busfahrer in Wuppertal nach fünf Jahren mal lernen würden, beim Rechtsabbiegen am Döps Schittempo zu fahren anstatt nur die Fußgänger zu beachten, die bei Rot brav an der Fahrbahnkante auf Grün warten. Der § 9 (6) wurde in Wuppertal offenbar aus der StVO gestrichen.

    Aber ja, explizit für Schutzstreifen gibt es nur Tatbestände zum Halten und Parken.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Mitbenutzung des Gehwegs: 1x. Keine Behinderung. 55 €.
      Seitenstreifen, Verkehrsinseln, Grünstreifen und linksseitig angelegter Radweg sind kein Schutzstreifen.
      Rechtsfahrgebot: 102660 kann ich noch anbieten: „Rechtsabbiegen in weitem Bogen“. Aber Gefährdung gibts vor Gericht dafür nicht.
      Ich fürchte, die Polizei hätte keine Handhabe.

  3. Susanne Zweig sagt:

    Für die Wall-Baustellen-Situation im Video finde ich keinen Bußgeld-Tatbestand.
    Wer auf dem Rad den Gehweg benutzt, zahlt 25 €.

    Wer einen echten Radweg (Vz 237) in Gegenrichtung nimmt, zahlt sogar 55 €.

    Wer mit dem Kfz einen Radweg befährt, zahlt 15 €.

    Bei Schutzstreifen kostet nur das Halten 55 €. Mit Behinderung sogar 70 € plus Punkt.
    Kann sein, dass das Video einige Fälle von Nötigung zeigt. Das wäre dann richtig teuer. Das Befahren eines Schutzstreifens mit dem Bus in Gegenrichtung scheint aber sonst nicht bußgeldbewehrt zu sein (lt. meiner Recherche im BT-KAT-OWI).

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