City Elberfeld: Die Fußgängerzone als globale Scooter-Abstellzone

Angeblich ist die Fußgängerzone „Sperrgebiet“ für Leih-eScooter. Aber man findet sie dort überall

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Angeblich ist die Fußgängerzone „Sperrgebiet“ für Leih-eScooter. Die Bedingungen der Sondernutzungserlaubnis gilt dort nämlich gar nicht, das heißt Betrieb und Abstellen der Fußgängerhindernisse ist dort verboten. Eigentlich.

Dennoch – oder gerade deshalb – finden sich 10 hochoffiziell eingerichtete „Abstellbereiche“ in just dem mit Verkehrszeichen 242.1 StVO ausgewiesenen Fußgängerbereich in Elberfeld. Man kann sagen: Regeln für den Arsch. Offenkundig mutiert die ganze Fußgängerzone als inoffizieller bzw. „gedulteter“ Abstellbereich für Leihscooter, wie man auf dem Foto vom Kipdorf sehen kann.

Während andere Städte immer mehr zu festgelegten und vor allem für alle Menschen erkennbare Abstellbereiche für Leihscooter übergehen und Wuppertal angeblich aus den Fehlern der anderen Städte lernen wollte, kommt einem das so vor, als ob ein Realschulpraktikant regelmäßig für die Erteilung neuer Sondernutzungserlaubnisse zuständig ist: nicht nur werden wie oben erwähnt Abstellzonen in Fußgängerbereichen ausgewiesen, sondern auch fast drei Jahre danach daran festgehalten. – Während nunmehr Leihscooter in der gesamten Fußgängerzone abgestellt werden.

Dabei hat sich das „Überall-Abstellen“-Modell (Freefloating) absolut nicht bewährt. Entweder man fällt ständig darüber, weil eine Flut davon konzentriert in den Straßen steht. Oder man sucht sie gerade in Wuppertals Randbereichen vergebens.

Foto ©N.Bernhardt

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