29.07.2026N. Bernhardt
City Elberfeld: Die Fußgängerzone als globale Scooter-Abstellzone

Angeblich ist die Fußgängerzone „Sperrgebiet“ für Leih-eScooter. Die Bedingungen der Sondernutzungserlaubnis gilt dort nämlich gar nicht, das heißt Betrieb und Abstellen der Fußgängerhindernisse ist dort verboten. Eigentlich.
Dennoch – oder gerade deshalb – finden sich 10 hochoffiziell eingerichtete „Abstellbereiche“ in just dem mit Verkehrszeichen 242.1 StVO ausgewiesenen Fußgängerbereich in Elberfeld. Man kann sagen: Regeln für den Arsch. Offenkundig mutiert die ganze Fußgängerzone als inoffizieller bzw. „gedulteter“ Abstellbereich für Leihscooter, wie man auf dem Foto vom Kipdorf sehen kann.
Während andere Städte immer mehr zu festgelegten und vor allem für alle Menschen erkennbare Abstellbereiche für Leihscooter übergehen und Wuppertal angeblich aus den Fehlern der anderen Städte lernen wollte, kommt einem das so vor, als ob ein Realschulpraktikant regelmäßig für die Erteilung neuer Sondernutzungserlaubnisse zuständig ist: nicht nur werden wie oben erwähnt Abstellzonen in Fußgängerbereichen ausgewiesen, sondern auch fast drei Jahre danach daran festgehalten. – Während nunmehr Leihscooter in der gesamten Fußgängerzone abgestellt werden.
Dabei hat sich das „Überall-Abstellen“-Modell (Freefloating) absolut nicht bewährt. Entweder man fällt ständig darüber, weil eine Flut davon konzentriert in den Straßen steht. Oder man sucht sie gerade in Wuppertals Randbereichen vergebens.
Foto ©N.Bernhardt
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Das Ordnungsamt ist ein Zahnloser Tiger, wie sie selber in einer Antwort auf eine Anfrage des Verkehrsausschusses zu geben.
Keine Zeit, keine Leute.
Das Problem ist doch auch, Wuppertal agiert nicht, hier wird nur reagiert.
Warum tauchen Verleiher aus dem Nichts. Die erste Handlung des neuen Verleihers, Aufstellen der E-Scooter an Bushaltestellen und in Kurvenbereichen. Artig am Rand, aber keine 2m Restgewehbreite. Haben Wohl die Sondernutzungerlaubnis direkt bei der Übergabe abgeheftet und ungelesen in den Keller verstaut.
Warum nicht eine Obergrenze für Leih-E-Scooter und eine Ausschreibung machen. Hier könnte man Bedingungen festlegen: Erkennung von Doppelbesetzung und Trunkenheitsfahrten. Verleiher müssen Standorte visualisiert zur Verfügung stellen und ihre Beschwerdehotline teilen.
Utopie? Nein, Stuttgart macht es.
Im Amt 104 nennt sich das Procedere mit den Leihscootern „Geschäft der laufenden Verwaltung“: Man läßt zwar den Rat zum Schein über eine Version der Sondernutzungserlaubnis abstimmen, ja sogar über weitere Vorgaben in VO/0799/23/1-Neuf. (vgl. „Auf den Lime gegangen“), weicht davon im Laufe der Zeit aber nach Belieben ab. Damit wird das „Geschäft“ für Au0enstehende intransparent und nicht nachvollziehbar.
Daß wir in diesem Tal immer noch keine durchgehend markierten Abstellbereiche haben, bestätigt lediglich die Intransparenz, die mit den Leihscootern und den gerade gültigen Bedingungen erzeugt wird oder auch werden soll. Die vom Anbieter(!) in der App verzeichneten Abstellbereiche gibt dieser selber vor, d.h. selbst das Ordnungsamt könnte anhand der App nicht den „amtlich ausgewiesenen Bereich“ nachvollziehen.
Die Intransparenz schließt die maximale Anzahl von Leihscootern mit ein. 104 oder das Presseamt könnte Ihnen irgendeine Zahl nennen, ohne daß Sie diese überprüfen könnten. Radio Wuppertal berichtete einmal von 3000. Das sind Zahlen, wie sie Millionenstädte aufweisen.
Was als „Geschäft“ dabei herauskommt, sieht man ja. Da könnte man statt eines falsch geparkten Leihscooters auch einen Hundehaufen hinsetzen. Warum soll dann eigentlich Amt 302 den „kollegialen“ Reinigungstrupp für diese Haufen spielen?
Da ist es ein Treppenwitz, daß sich der Rat so vorführen läßt. Normalerweise gilt das Prinzip: Was der Rat beschlossen hat, kann auch nur der Rat ändern. Nicht so, wenn 104 auf die Idee kommt, nach Belieben eine vom Rat beschlossene Version der Sondernutzungserlaubnis durch eigene Regeln zu ersetzen.
Düsseldorf weist immer mehr Viertel mit festgelegten markierten Abstellbereichen aus. Komischerweise klappt es in diesen Zonen dann auch, daß Mieter nicht mit leerem Akku stehenbleiben und ihre Karre irgendwo stehenlassen. Das ist eine Ursache mangelhafter Wartung – schließlich verpflichten sich Anbieter zum regelmäßigen Akkutausch – und nicht, wie von der Verwaltung suggeriert wird, ein unlösbares Problem, das nicht zu beherrschen wäre. Außerdem parken bei weniger Abstellbereichen die Sub-Sub-Subunternehmer im Auftrag der Anbieter nicht an jedem wild abgestelltem eScooter wir Kraut und Rüben, sondern man kann als Behörde auch für entsprechende Lademöglichkeiten an den Abstellbereichen sorgen. Wenn man denn will.