April, April? Lime verleiht anonyme Leihscooter im Tal

Immer mehr speziell der grün-weißen Leihscooter im Tal fahren ohne Versicherungskennzeichen


Foto: ©N.Bernhardt

Bei dem Service „Wir wissen nicht, wer gefahren ist. Hier haben Sie das Paypal-Konto des Kunden“ legen LimeBike & Consorten noch eine Schippe drauf: Speziell für Kriminelle, die unerkannt entkommen wollen, gibt es jetzt immer mehr Miet-eScooter mit ohne Versicherungskennzeichen. Ob der Anbieter das Geisterkostüm zum Überstülpen mitliefert, ist nicht bekannt.

Vorgebliche Zeugen, die der Polizei erst einmal kein Kennzeichen nennen können und obendrein behaupten, sie hätten einen Geist auf dem eScooter gesehen, steckt man doch gleich in die Klapse. Noch besser: zu zweit oder zu dritt im Geisterkostüm auf dem Scooter und dem Zeugen droht die Zwangsjacke.

Ein wunderbares Konzept, um neue Kunden anzulocken, finden Sie nicht? Endlich Panzerknacker spielen und anonym entkommen. Oma umfahren und anonym entkommen. Und jedes Mal arbeitet der Anbieter natürlich „vollumfänglichst“ mit den Behörden zusammen und kann dann vielleicht noch ein Paypal-Konto nennen, aber nicht den Fahrer: Hauptsache, die Kohle kommt rein.

Würden die Vorgaben des Rates betreffend Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis von Verwaltung und Anbieter strickt eingehalten*, dürfte man Leihscootern ohne Kennzeichen gar nicht begegnen. Stattdessen sieht man diese immer öfters im Stadtgebiet und sogar Mieter damit durch die Gegend sausen. Tja, Ratsbeschlüsse muß man nach Lust und Laune offenbar nicht umsetzen.

Andere Städte (außer im Tal) setzen auf mehr feste Abstellbereiche

Im Gegensatz zu Wuppertal setzt man in Städten wie Aachen, Münster, Düsseldorf und Köln immer mehr auf feste Abstellbereiche. Diese müssen natürlich auch mit weißen Linien markiert werden, damit sie auch von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können. Eine Markierung in einer App ist kein amtliches Verkehrszeichen, wo in der Wuppertaler Praxis die gesamte Fußgängerzone zum Abstellbereich mutiert.

Düsseldorf reduziert die Anzahl der Leihscooter auf 8.000, Köln zum Jahreswechsel um die Hälfte auf 10.000. Beide Städte wollen per Auswahlverfahren nur noch drei Anbietern eine Genehmigung erteilen. Kontrolliert werden soll die Obergrenze mit Daten, die die Anbieter zuliefern. In Wuppertal würde man die Anzahl bestimmt versuchen, händisch zu ermitteln.

Wo bleibt die aus Berlin angekündigte Halterhaftung?

Bereits im Dezember 25 kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Einführung der Halterhaftung für eScooter an. Damit könnten Opfer verkehrswidrig geparkter Leihscooter endlich den Fahrzeughalter und damit Anbieter zur Verantwortung ziehen, weil oftmals nicht mehr feststellbar ist, wer konkret den eScooter so dämlich abgestellt hat oder bei der Unfallflucht gefahren ist.

Hubigs Gesetzesvorhaben könnte ein Anreiz für Anbieter sein, eine elektronische Identitätsfeststellung des Fahrers einzuführen (z.B. über eID-Anbindung), wollen sie nicht auf den Kosten für Schadenersatz und höheren Versicherungsprämien sitzenbleiben. Allerdings harrt der Gesetzesentwurd nach Beschlußfassung durch den Bundesrat (8. Mai) und Bundestag (9. Juli) der Dinge, bis die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist.

Fußnoten

*) Theoretisch sind laut der vom Rat beschlossenen Fassung der „Auflagen und Bedingungen“ zur Sondernutzungserlaubnis falsch abgestellte Fahrzeuge vom Erlaubnisinhaber „unverzüglich umzuverteilen“ bzw. binnen 3 Stunden zu entfernen. Vergleiche Punkt 4 bis 7 in: Auf den „Lime“ gegangen.

Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-haftung-bei-unf%C3%A4llen-mit-elektrokleinstfahrzeugen-im-stra%C3%9Fenverkehr/333139

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