Außer-Rand-und-Band-Stadt: Der Intervalradweg Wittener Straße

Als Gegenstück zum InnenStadtBand feiern wir die Radinfrastruktur am Stadtrand Wuppertals.

Die Wittener Straße war bis in die 1980er-Jahre bis zur Schmiedestraße durchgängig, bis man in den 1980ern die Nächstebrecker Straße als Quasiautobahn über die grüne Wiese pflügte und als Bundesstraße 51 widmete. In den letzten Jahren erfolgte im Bereich der Silberkuhle eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Linderhauser Straße und Verkehrsberuhigung auf der Wittener Straße in dem Abschnitt.

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Die Wittener Straße ist daher ab Diek/Vor der Beule bestens für unsere Route zum Mollenkotten geeignet. Beginnen wir nachfolgend im Abschnitt Bruch, wo einst das Kabelwerk Wagner über die Junkersbeck gegangen ist, die hier ihr Quellgebiet hat.

Eigene Infrastruktur für den Radverkehr soll bekanntlich durchgängig und für andere Verkehrsteilnehmer klar erkennbar sein; Sichtbeziehungen sind hier wichtig. Sehen wir mal, wie sich die Wittener Straße schlägt:

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Foto A: Kaum sind wir nach links auf das Ende der Ausbaustrecke abgebogen, begrüßt uns ein abgelutschter blauer Lolli, der wohl seit 40 Jahren nicht mehr angerührt wurde. Da hier lediglich eine blaue Fläche erkennbar ist, radeln wir auf der Fahrbahn weiter.

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Foto B: Kaum 150 Meter weiter begrüßt uns ein verdrecktes Zeichen 240: „gemeinsamer Geh- und Radweg – Ende.“ – Also das war es vorhin, ein Gehweg mit Radgehwegern.

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Foto C: Wieder 70 Meter steht erneut ein „Geh- und Radweg – Ende“. – Jetzt aber wirklich, oder?

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Foto D: Wir dürfen (mangels „Ausbau“) tatsächlich mal knapp 1000 Meter auf der Fahrbahn fahren, bevor wir in Höhe IKEA erneut auf den „gemeinsamen Geh- und Radgehweg“ genötigt werden.

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Foto E: Nach rund 50 Metern wissen wir warum: Die Stadt Wuppertal sorgt sich um unser Vorankommen, äh, Sicherheit! Deshalb schalten drei Ampeln nacheinander so, daß wir mehrere Ampelphasen warten müssen dürfen. Im Bild: Rot-Grün-Grün. Wir fahren natürlich bei FU. Fahrzeuge haben übrigens nur eine Ampel geradeaus, und die zeigt Grün.

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Foto F: Keine hundert Meter weiter wiederholt sich das Ampelspiel beim Abzweig zur Autobahn. Im Bild: Rot-Grün-Rot. Fahrzeuge haben übrigens nur eine Ampel geradeaus, und die zeigt Grün.

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Foto G: Nur 70 Meter hinter der Autobahnzufahrt endet der Gehwegradweg wieder und wird in einen rund hundert Meter langen „Radfahrstreifen“ überführt.

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Foto J: Pünktlich an der Ausfahrt zur Fertighauswelt endet der „Radfahrstreifen“ wieder auf der Fahrbahn. Hoffen wir, daß uns von hinten dann kein Kfz schneidet oder gleich überfährt.

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Foto J: Wir passieren die Bushaltestelle und… was ist das⁇ Keine 50 Meter weiter wird Gehweg genau beim Parkplatz der Aalkarte schmaler und ein blauer Lolli, der uns wieder zu „anderen Fußgängern“ machen will, steht so dämlich neben der Ampel, daß da gerade ein Fußgänger zwischenpaßt. Da sollen aber Fußgänger und Radfahrer in zwei Richtungen fahren.

Chapeau! Der Bereich mit dem ~50 cm breiten „Gehweg“ und der Rampe soll uns wohl zum illegalen Gehwegradeln animieren, oder was? Und was soll der Quatsch, den Radverkehr ausgerechnet am Parkplatz vom übrigen Verkehr zu trennen, wo bekanntlich Autofahrer beim Rangieren schon mit der Vorfahrt eines Verkehrsstroms völlig überfordert sind? Und erst recht mit zwei aus drei Richtungen, Kfz und Rad?

Schaffung von Gefahrenlagen heißt das im Beamtendeutsch. Wuppertal ist Meister in dieser Disziplin.

K
Foto K: Wenn der Radgehweg unbedingt sein muß: warum beginnt dieser nicht erst hinter dem Eichenhofer Weg? Denn auch hier queren Ein- und Abbieger den Radgehweg, bevor sie überhaupt etwas sehen können, vor allem keine Radfahrer. Und die Einbieger stehen dann auf dem Radgehweg, weil man ja „sonst den Verkehr nicht sieht“, ob man auf die Wittener Straße fahren kann oder nicht.

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Foto L: Der direkte Weg vom Foto aus durch den Kreisverkehr bis zur Autobahnauffahrt sind rund 130 Meter und wir müssen nur einmal Vorfahrt bei der Fahrt in den Kreisverkehr achten. Der offizielle Weg über die dämliche Ampel im Hintergrund, die einen selber wie den Durchgangsverkehr aufhält, beträgt 240 Meter (gemessen mit TIM).

M
Foto M: Und natürlich endet der Radgehweg direkt hinter dem Kreisverkehr. Wer jetzt noch auf dem Gehweg weiterradelt und den Auslauf-Schutzstreifen nutzt, muß schauen, nicht überfahren zu werden. Denn dieser „Schutzstreifen“ endet genau dort, wo sich die großzügig ausgebaute Straße (Autobahnzufahrt!) zu einer mageren Fahrspur verengt.

Die ganze Denke der Verkehrsplanung scheint verengt, nicht nur bei der Radinfrastruktur. Denn am Mollenkotten endet auch der Gehweg. Sehr sicher für die Schüler, die dort um diese Jahreszeit im Dunkeln laufen… ach komm, steig ein, ich fahre dich sicherheitshalber mit dem Auto zur Schule…

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Der Radverkehr wird wie der Fußverkehr großzügig um den Kreisel herumgeführt, um dann mit Bettelampeln die einzelnen Fahrbahnen queren zu dürfen. Das ist natürlich eine schöne Geste, damit Fuß- und Radverkehr diese „Bettelinfrastuktur“ nicht annehmen. Und das, wo man erst zwischen 2005 und 2009 an den Ausfahrten Mollenkotten und Schmiedestraße Zebrasteifen aufgemalt hatte.

    Gefährlich ist der Kreisverkehr Schmiedestraße/Mollenkotten (nicht nur für Radverkehr) erst seit einem „Umbau“ 2015/2016, wo man seitdem in zwei Fahrspuren in den Kreisel einfahren kann, aber beide Fahrspuren natürlich wartepflichtig sind.

    Es ist hinlänglich bekannt, daß diese Konstellation eine zusätzliche Gefahrenlage schafft, wenn der vorrangige Verkehr von links von dem Verkehrsteilnehmer auf der rechten wartepflichtigen Fahrspur nicht einsehbar ist, weil auf der linken wartepflichtigen Fahrspur ein ebenfalls wartendes Fahrzeug die Sicht darauf versperrt.

    Das ist hier im Kreisverkehr nicht anders als an den zahlreichen Ampeln, bei denen man Grünpfeilschilder (Zeichen 720 StVO) angeordnet hat. Denn schon hier funktioniert das mit dem Anhalten vor der Haltlinie nicht, weil man von dieser „ja nichts sieht“ (und jemand sichtberhindernd auf der Geradeaus-/Linksabbiegespur steht), und deshalb direkt in den geschützten Kreuzungsbereich gebrettert wird, um einmalig an der Sichtlinie anzuhalten – egal, ob Fußgänger bei „Grün“ queren möchten und man diese dabei fast umhaut oder geringstenfalls behindert.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Der Radverkehr wird nicht „großzügig um den Kreisel“ herumgeführt. Das wäre Standard. Bei diesem Kreisel wird er schon daran vorbeigeführt und darf später die Querungsampel zum Zurückfahren benutzen.
      Rein rechtlich sollte es möglich sein, den Radweg an der letzten Gelegenheit vor dem Kreisel – also am Eichenhofer Weg – zu verlassen und durch den Kreis zu fahren. Denn die Fahrradampel 50 Meter hinter dem Kreis kann man beim besten Willen nicht mehr als straßenbegleitenden Radweg für Linksabbieger ansehen.
      Ist aber nicht jedermanns Sache.

      1. N. Bernhardt sagt:

        Mit „großzügig“ meine ich die Entferungen, die Fuß- und Radverkehr offiziell um den Kreisel zurücklegen müssen, um freundlicherweise per Bettelampel auf die andere Straßenseite gelangen zu können und dann wieder großzügige Wege zurücklegen müssen, um an ihren Startpunkt zurückzukommen – nur eben auf der anderen Straßenseite gelegen.

        Wuppertal ist ja theoretisch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte. Diese haben in Leitlinien auch alle wesentlichen Gestaltungselemente und -situationen in Leitllinien zusammengefaßt. Die Musterlösung sieht beim Kreisverkehr so aus, daß der Radweg oder Radfahrstreifen vor dem Kreisverkehr endet und der Radverkehr zusammen mit dem übrigem MIV den Kreisverkehr benutzt.

        Das klappt aber im vorliegenden Fall nicht, weil man unbedingt einen sog. „Turbokreisel“ bauen mußte, der nicht nur Autofahrer irritiert, sondern auch Rad- und Fußverkehr gefährdet. Und das, wo man wenige Jahre zuvor noch am Mollenkotten und der nördlichen Ausfahrt Schmiedestraße Zebrastreifen an die Ausfahrten gemalt hatte.

  2. Susanne Zweig sagt:

    Radverkehr wird in Wuppertal projektbezogen in Abschnitten geplant, die selten über 200 Meter hinausreichen. Dabei wird vor allen Dingen darauf geachtet, Radfahrer vor dem eigentlichen Verkehr zu schützen, sobald der Straßenquerschnitt es erlaubt. Dass sie dabei Ziele erreichen wollen, ist als Annahme grundsätzlich verworfen.
    Warum sollte jemand von der Schmiedestraße links in den Mollenkotten abbiegen wollen, wenn der benutzungspflichtige Radweg nun mal geradeaus (und nur geradeaus) führt?

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