Auf daß sich Radfahrer den Hals brechen, Amen.

Am Mäuerchen wird während der Staustelle wieder alles für neue Gefahrenlagen getan.


Foto: Das ganze bei Tag. Man kann Absperrungen nicht neben dem Radweg aufstellen, das ist in Wuppertal völlig vollkommen komplett unmöglich. Sie müssen auf dem Radweg stehen, auf daß irgendwann jemand drüberfalle.

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Am Mäuerchen soll wohl irgendwann gebaut werden. Daher wurde bereits vergangene Woche eine Staustelle eingerichtet. Die beiden Fahrbahnen westwärts wurden vorsorglich gesperrt, ohne daß binnen Wochenfrist dort gearbeitet wurde. Der Verkehr in diese Richtung verkehrt versetzt auf der Gegenfahrbahn, der Verkehr ostwärts (Richtung Islandufer) soll gefälligst über die Südstraße antanzen.


Foto: Staustellenampel, (ill-) disposed in Wuppendastal. Was für ein Bordstein, welch ein Kletterparcours über die Ampelanlage – sofern man innerhalb der Furt die Fahrbahn queren möchte.

Das ganze ist verbunden mit einer Staustellenampel an der Kasinostraße, wo man wie üblich einen feuchten Staub auf Grund- und Gleichstellungsgesetze gibt und Barrierefreiheit ein Fremdwort ist.

Der besondere Clou ist jedoch die Platzierung eines Verkehrsschildes mitten auf dem Radweg in westlicher Richtung. Wer das überlebt hat, sieht sich an der Einmündung zur Kasinostraße dann Absperrungen [b]längs[/b] auf dem Radweg konfrontiert. Also in dem Winkel, in dem man das Hindernis möglichst schlecht wahrnehmen kann.


Foto: Willkommen zum „Abend-teuer“ auf dem Radweg…


Foto: … mit einem ersten Hindernis (mit dem üblichen, aber illegalen Zusatzschild aus dem Heimdrucker)…


Foto: … und wenn sie dann noch nicht verunfallt sind, radeln sie noch heute (oder fahren mit dem Auto).

Wir sind hier auf den Fotos mit 150 Lux unterwegs und damit so dem ziemlich stärksten Licht, das zur Zeit für Radfahrer für unter 100 Euro zu haben ist. Wer nur die üblichen 30 bis 40 Lux hat, sollte nach Ansicht der Stadt wohl gleich schieben, da er sonst gegen das Sichtfahrgebot verstößt. (Dies war am Wall stets eine willkommene „Begründung“, den „Radfahr“-Multifunktionsstreifen nicht baulich gegen unberechtigte Benutzung durch Kfz und Fußgänger sichern zu müssen.)

Wer als Radfahrer gerade noch ausweichen kann, landet auf dem großzügig dimensionierten Gehweg von 1,20 bis 1,50 Metern Breite. Und schon wieder trainiert man kräftigt Rad- und Scooterfahrer heran, die Gehwege zu benutzen. Chapeau.

Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sollen derweil auf einem TOITOI-Häuschen gesichtet worden sein.

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Da ich auf den Fotos kein Radwegschild sehe, nehme ich auch nicht an, dass die Schranken und Schilder wirklich auf einem Radweg stehen. (Radwegpiktogramme auf Gehwegen gehören in dieser Gegend leider zum Straßenbild.) Falls doch, ist der Radweg schon allein wegen der Hürden nicht mehr benutzungspflichtig.
    Egal ob Radweg oder nicht: wer trotzdem über einen dieser Quasi-Bürgersteige radelt und dann im Licht von Scheinwerfer und Straßenbeleuchtung ein so dickes Hindernis übersieht, dürfte ohnehin nicht fahrtauglich sein.

    1. N. Bernhardt sagt:

      Es handelt sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg, der lt. eKFV von E-Scooterfahrern benutzungspflichtig zu benutzen ist. Es sei denn, er ist nicht benutzungsfähig. Das ist im konkreten Beispiel aber erst zu spät feststellbar.

      Zwar soll die eKFV reformiert werden. Ob dies bei der kommenden Bundesregierung aber oberste Priorirär genießt, bleibt abzuwarten.

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