20.05.2025Uli Schmidt
Beteiligung nach Baugesetzbuch § 3 mit Erschwerten Zugang
Einfach erklärt: Beteiligungsverfahren zu Seilbahn und Hängebrücke in Wuppertal
Ich gebe zu, ich bin kein Profi, wenn es um Computer oder digitale Informationen geht. Manche Dinge überfordern mich. Trotzdem kann ich mir meist die wichtigsten Informationen zusammensuchen.
Aktuell läuft das Beteiligungsverfahren nach § 3 des Baugesetzbuchs. Es geht um zwei Bebauungspläne zur BUGA 2031:
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Seilbahn (Bebauungsplan 1257 – Talstation und Seilbahn, mit Flächennutzungsplanänderung 169)
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Hängebrücke (Bebauungsplan 1294 – Hängebrücke, mit Flächennutzungsplanänderung 166)
Die Stadt Wuppertal lädt alle Bürger*innen ein, sich zu beteiligen. Auf der Webseite Bebauungspläne | Wuppertal findet man Infos und Termine. Dort kann man sich anmelden, um mehr zu erfahren oder sogar eigene Einwände einzureichen.
Aber: Das setzt voraus, dass man versteht, worum es überhaupt geht.
Bei der Hängebrücke findet man bereits mehr Informationen online – etwa in der interaktiven Karte zur Bauleitplanung.
Beim Seilbahn-Projekt (B-Plan 1257) ist das leider anders: Dort fehlen viele Infos, sogar der Aufstellungsbeschluss ist (noch) nicht auffindbar – obwohl dieser eigentlich schon im März im zuständigen Ausschuss Thema sein sollte.
Der Beschluss wurde jedoch verschoben, weil der Antrag zu wenig Informationen enthielt. Jetzt soll er voraussichtlich am 26. Juni 2025 beschlossen werden.
Problematisch: Selbst in der aktuellen Beschlussvorlage fehlen wichtige Informationen – obwohl im Vorfeld bereits Behörden und andere „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt wurden. Erst wenn der Beschluss gefasst ist, werden vermutlich – wie bei der Hängebrücke – nach und nach mehr Infos online sichtbar gemacht.
Ich frage mich, ob unsere Politiker*innen wissen, dass in der „Kurzbegründung“ manchmal viel mehr Informationen stecken als im offiziellen Aufstellungsbeschluss.
Für Bürger*innen, die sich zum ersten Mal mit solchen Plänen beschäftigen, ist das alles ziemlich kompliziert. Die Hürden sind hoch. Viele werden deshalb gar keine Einwände einreichen – einfach weil sie die Informationen entweder nicht finden oder nicht verstehen.
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