07.06.2025Uli Schmidt
BUGA-Planung: Plan B Hängebrücke
Einleitung
Im Rahmen der aktuellen Diskussion um den Bebauungsplan 1294 für die BUGA 2031 (insbesondere für die geplante Hängebrücke) rückt eine zentrale Frage erneut in den Vordergrund: Was wurde der Öffentlichkeit im Vorfeld des Bürgerentscheids versprochen – und was passiert jetzt im Planungsverfahren tatsächlich?
Denn im Vorfeld des Bürgerentscheids haben Vertreter der Stadt Wuppertal wiederholt betont, dass die Realisierung der BUGA auch ohne die Hängebrücke möglich sei und dass ein sogenannter „Plan B“ durchaus denkbar sei.
Dies war ein wichtiges Argument, um Skepsis gegenüber der Brücke und dem gesamten Projekt zu begegnen.
Nun zeigt sich: Im aktuellen Bebauungsplanverfahren wird diese Variante offenbar nicht ernsthaft geprüft. Genau das ist jedoch aus juristischer Sicht keineswegs unproblematisch.
Was der Öffentlichkeit versprochen wurde
Sowohl im offiziellen Informationsmaterial der Stadt als auch bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem WDR-Stadtgespräch haben führende Vertreter der Stadt – darunter Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und die Geschäftsführerin der BUGA-Gesellschaft, Susanne Brambora-Schulz – klar kommuniziert:
Die Hängebrücke sei kein zwingender Bestandteil der BUGA.
Ein alternativer „Plan B“, der ohne die Brücke auskommt, wäre grundsätzlich denkbar.
Eine solche Variante werde aber erst geprüft, wenn es einen politischen Auftrag dazu gebe oder die Brücke als nicht realisierbar eingestuft werde.
Gerade diese Aussagen haben maßgeblich die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerentscheid beeinflusst. Viele Abstimmende haben im Vertrauen auf diese Flexibilität der Planung ihr Votum abgegeben.
Was jetzt im Bebauungsplanverfahren passiert
Im aktuell ausgelegten Bebauungsplan 1294 für die BUGA-Hängebrücke findet sich keine nachvollziehbare Variantenprüfung:
Weder die Möglichkeit eines Verzichts auf die Brücke,
noch alternative Wegeverbindungen,
noch eine Überarbeitung des Flächenkonzepts („Plan B“), das auch ohne die Brücke funktionieren könnte,
wurden dokumentiert geprüft oder abgewogen.
Stattdessen vermittelt das Verfahren den Eindruck, dass der Bau der Brücke nun als gesetzt betrachtet wird.
Warum das rechtlich relevant ist
Genau hier liegt ein gravierendes Problem – nicht nur politisch, sondern auch juristisch.
Denn: Öffentliche Aussagen im Rahmen eines Bürgerentscheids haben rechtliche Nachwirkung.
Wenn die Verwaltung im Rahmen eines offiziellen Beteiligungsprozesses der Bevölkerung bestimmte Planungsaussagen oder Varianten öffentlich zusichert oder zumindest als ernsthaft denkbar darstellt, entsteht daraus ein schutzwürdiges Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Dieses Vertrauen muss in der weiteren Planung respektiert und verfahrensrechtlich berücksichtigt werden.
Das deutsche Planungsrecht verpflichtet die Verwaltung, alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen transparent zu prüfen und in die Abwägung einzustellen (vgl. § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB sowie ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
Ein späteres Planungsverfahren, das die zuvor öffentlich zugesagten Alternativen einfach ignoriert oder als „politisch nicht beauftragt“ ausklammert, verletzt diese Grundsätze und kann im schlimmsten Fall zur Rechtswidrigkeit des Plans führen.
Zudem würde ein solches Vorgehen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit politischer Zusagen und demokratischer Beteiligungsverfahren nachhaltig beschädigen.
Was jetzt passieren sollte
Gerade deshalb sollten Presse und Öffentlichkeit genau hinschauen, ob die Stadt Wuppertal im weiteren Verfahren:
Eine ernsthafte und transparente Variantenprüfung (inkl. „Plan B“) nachholt und öffentlich macht,
Alle Alternativen ordnungsgemäß in die Abwägung einbezieht,
Die Aussagen, mit denen der Bürgerentscheid geprägt wurde, auch im Verfahren ernst nimmt.
Die Verwaltung kann sich hier nicht einfach hinter formalen Argumenten („kein politischer Auftrag für Plan B“) verstecken. Wer im Bürgerentscheid mit Flexibilität und Offenheit geworben hat, muss diese Haltung auch im rechtlich verbindlichen Planungsverfahren einlösen.
Fazit
Formelle Fehler in der Bauleitplanung sind später viel schwerer zu heilen als inhaltliche Fragen.
Gerade weil die BUGA 2031 ein großes und öffentlich stark beachtetes Projekt ist, sollte die Stadtverwaltung hier mit besonderer Sorgfalt und Transparenz vorgehen.
Das sind die Bürgerinnen und Bürger Wuppertals – und der demokratische Prozess insgesamt – wert.
Hinweis: Ich bin als Bürger aktiv im Beteiligungsverfahren und habe mehrere formelle Einwendungen zum Bebauungsplan 1294 eingereicht.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum, die BUGA 2031 grundsätzlich zu verhindern. Vielmehr wünsche ich mir, dass wir – sofern die BUGA politisch gewollt ist – dieses Projekt so umsetzen, dass es der Stadtgesellschaft insgesamt zugutekommt und künftige Generationen nicht durch Fehlentscheidungen, finanzielle Lasten oder in Zeiten des Klimawandels unüberlegte Infrastrukturprojekte belastet werden.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass zentrale Planungsentscheidungen transparent, nachvollziehbar und demokratisch legitimiert getroffen werden.
Dass selbst die Aufzeichnungen der öffentlichen Infoveranstaltungen zum Bürgerentscheid bis heute nicht veröffentlicht wurden, ist in diesem Zusammenhang leider bezeichnend und nicht akzeptabel.
Weiter mit:
Kleine Erinnerung an Osterholz:
https://youtu.be/D8qQlI9NAHA?si=8abA2tjC13h6TQrn
danke dafür.
Kleine Erinnerung:
https://youtu.be/D8qQlI9NAHA?si=8abA2tjC13h6TQrn