25.05.2025

BUGA ein Bauleitplan plötzlich nicht existiert – und andere verwirrende Wunder

Asterix und Obelix im "Haus was verrückte macht. Variante UIG Anfrage"

Ein Kommentar von Uli 

Es ist ja nicht so, dass man sich als Bürger absichtlich in Behördenverzeichnisse verirrt. Meistens geschieht das aus echtem Interesse – in meinem Fall: für Umwelt, Stadtentwicklung und die Frage, was die BUGA 2031 eigentlich konkret bedeutet. Denn wenn man rund 2 Millionen Besucher*innen nach Wuppertal einlädt, will man ja wissen, wie genau das gehen soll.

Also stelle ich eine schlichte Frage über FragDenStaat – nach dem Scoping-Dokument zur Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren zur BUGA 2031. Ich wollte nicht die Welt erklärt bekommen, sondern nur ein paar Auszüge der Akten.

Was ich bekam, war die Antwort der Abteilung Bauleitplanung im Ressort Bauen und Wohnen:

„Leider kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage keine Antwort geben, da sie unklar formuliert ist: Es gibt kein Bauleitplanverfahren für das Projekt BUGA 2031 in Wuppertal.“

Nun ja. Das ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert.

Aktenzeichen XY ungelöst?
Denn wie es der Zufall – oder die öffentliche Ratsinformation – will, gibt es sehr wohl Bauleitplanverfahren. Zum Beispiel:

Bebauungsplan 1212 – BUGA 5 / Lokschuppenareal

Bebauungsplan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke

Bebauungsplan 1257 – BUGA 3 / Seilbahn und Talstation (Aufstellungsbeschluss im Juni erwartet)

Und das sind nur die öffentlich bekannten Planungen. Weitere Verfahren dürften folgen – samt Umweltprüfungen und Abwägungen öffentlicher Belange. Wer möchte, kann das sogar im Ratsinformationssystem der Stadt nachlesen. (Ich empfehle: mit Geduld und Bildschirmlupe.)

Wenn es also „kein Bauleitplanverfahren zur BUGA 2031“ geben soll, dann stellt sich doch eher die Frage: Wer plant da eigentlich was?

Zwischen Bürgerbeteiligung und Büroironie
Transparenz ist ein hohes Gut – vor allem bei Großprojekten, die Millionen kosten, den öffentlichen Raum verändern und ökologische Spuren hinterlassen. Es irritiert, wenn ausgerechnet die Stelle „Bauleitplanverfahren BUGA“ behauptet, es gäbe gar kein solches Verfahren.

Man stelle sich vor: Man fragt in der Bäckerei nach einem Brötchen, und die Bäckerin sagt, „Brot? Kennen wir hier nicht.“

Das wäre schon komisch, wenn es nicht traurig wäre. Denn das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen ist gesetzlich geregelt – in Deutschland über das UIG, das IFG, das BNatSchG – und in der EU seit Jahrzehnten durch die Aarhus-Konvention und die UVP-Richtlinie.

Das gilt auch für sogenannte Scoping-Verfahren – denn sie legen den Rahmen dafür fest, was genau in einer Umweltprüfung untersucht werden muss. Und wer darüber redet, wie die Natur verändert werden darf, darf nicht schweigen, wenn Bürger nachfragen.

Eine BUGA für alle – oder für niemand?
Es wird noch spannend, wie sich die Stadt Wuppertal in den kommenden Jahren zu diesem Großprojekt aufstellt – infrastrukturell, ökologisch und demokratisch.

Zur Erinnerung: Für die BUGA 2031 werden rund 2 Millionen Besucher*innen erwartet. Die Infrastruktur der Stadt – von Talstation über Zoo bis zur geplanten Hängebrücke – wird dafür umgebaut, ökologisch sensible Flächen sind betroffen.

Als Bürger mit einer klar kritischen Haltung zur Seilbahn und Hängebrücke, insbesondere aus Klima- und Umweltschutzgründen, sehe ich mit Sorge, wie sorglos bislang mit der Informationspflicht umgegangen wird.

All das verlangt mehr als Planungen. Es verlangt Vertrauen. Und Vertrauen braucht Transparenz.

Wer bei Informationsanfragen mit „gibt es nicht“ reagiert, untergräbt beides – vielleicht unbeabsichtigt, aber wirksam.

Transparenzhinweis:
Der Autor hat sehr wohl eine persönliche Abneigung gegen Hängebrücken und Seilbahnen – zumindest dann, wenn sie unter dem Deckmantel städtischer Erneuerung massive Eingriffe in sensible Natur- und Erholungsräume bedeuten. Auch bei diesen Artikel war Chat GBT etwas hilfreich die passenden Worte in ein lesbaren Text zu verwandeln. Den ich will ein Diskurs über die BUGA2031 und nicht über eine Notwendige Rechtschreibereform. 

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