Das Klimaanpassungsgesetz in Wuppertal – bitte was?

Während die Stadt einen Betreiber für das Quartiersparkhaus benennt, hat sich schon die Verkehrswende verpennt.

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Zum 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz des Bundes inkraftgetreten, mit dem bei Bund, Ländern und Kommunen zu Maßnahmen angeregt werden sollen, die Folgen des Klimawandels zu vermeiden oder zumindest so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schaffung von begrünten Dächern und Fassaden und grüne Oasen in den Innenstädten, um dort die Erhitzung zu reduzieren
  • Schaffung von Versickerungs- und Überflutungsflächen zur Reduzierung von Hochwasserschäden
  • Umbau von Kiefern- in Mischwälder zur Verringerung der Waldbrandgefahr

Leider ist dieses Gesetz etwas, von dem man in Wuppertal wieder mal absolut nichts wahrnimmt. Und wenn es dann umso schneller umgesetzt werden muß, fehlt bei vielen Menschen wieder jegliches Verständnis dafür.

Das Programm „Schwammstadt“ war als Tiger gestartet, und als verschrumpelter Bettvorleger noch vor dem Start gestorben, weil es letztlich vom Land nie Zuschüsse gab. Ohne die schafft es Wuppertal lediglich, den halben Kiesberg mit Seilbahn und Hängebrücke zuzubauen. Wenn gar kein Wald vorhanden ist, kann ja auch keiner brennen.

Ein anderes großes Thema ist die Elektromobilität. Für die Anschaffung einer eigenen Wallbox in der Garage gibt es oftmals sogar Zuschüsse, um mit günstigem Haushaltsstrom den eigenen Wagen nachts vollzuladen. Mieter und Bewohner von Mehrparteienhäusern können sich das eigene Auto in der Regel nicht in die Wohnung stellen, sondern müssen sich um die wenigen öffentlichen Ladesäulen „kloppen“ und zahlen dafür bis zum dreifachen des Preises für Haushaltsstroms. Schließlich müssen die private Betreiber ebenso wie die Wuppertaler Stadtwerke ihre Investitionen reinholen.

Während der Sprit an der Tanke für jeden Autofahrer dasselbe kostet, spaltet die Elektromobilität erstmals die Bevölkerung in zwei Lager: diejenigen mit Eigenheim und eigener Garage bekommen billigen „Sprit“, und jene im Geschoßwohnungsbau, die ihr Fahrzeug nachts auf der Straße oder einem Parkhaus abstellen und stets zusehen müssen, daß sie teuer an einer Ladesäule „tanken“ können.

Dieser Entwicklung könnte man mit Quartiersparkhäusern begegnen, bei der jeder Stellplatz eine Steckdose zum Laden des Fahrzeugs hat. Denn früher oder später wird man die Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes auch in Wuppertal umsetzen müssen, zum Beispiel durch Baumpflanzungen, weshalb künftig wenig Platz zum Parken am Straßenrand bleibt. Doch die Chance zur Schaffung eines ersten eigenen Quartiersparkhauses hat die Stadt am Kasinogarten mit Vergabe an einen privaten Betreiber gerade verpennt.

Weitergehende Links:

Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG),
https://www.gesetze-im-internet.de/kang/BJNR1890A0023.html
Was das neue Klimaanpassungsgesetz bedeutet (ZDF),
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/klimaanpassungsgesetz-juli-massnahmen-100.html

Deutschlandfunk: E-Mobilität – Warum ein Hörer die staatliche Förderung sozial ungerecht findet,
Beitrag vom 6. Juni 2025
https://www.deutschlandfunk.de/e-mobilitaet-warum-ein-hoerer-die-staatliche-foerderung-sozial-ungerecht-findet-100.html

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Sollte das GMW mal eine Freibadsanierung in unter 10 Jahren schaffen, wäre das ein großer Schritt für Wuppertal.

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