14.02.2026N. Bernhardt
Wuppertal Mortalitätskonzept: einmal Matsche, bitte.

Der Linienbusfahrer hat aus seiner Position rechts zwei Meter Platz. Deshalb muß er unbedingt auf den Radweg im Gegenverkehr fahren, und das natürlich viel zu schnell. Nach Landrecht muß man in der Innenstadt auf Radwegen weder mit Radfahrern, noch mit Fußgängern rechnen.

An derselben Stelle wurde am 23. Juli 2015 schon einmal ein Fußgänger von einem Busfahrer über den Haufen gefahren und schwer verletzt. Radfahrer müssen gemäß Stadtverwaltung immer bremsbereit sein, langsam fahren und – schon aus Eigeninteresse am Leben! – „Rücksicht“ nehmen auf jene in tonneschweren Geschossen, die offenbar Fahrbahnmarkierungen optisch und geistig nicht verarbeiten können. Natürlich ist der Fahrplan offenbar so wichtig, daß man sogar Räumzeiten an Ampeln manipulieren und Lärmschutzgesetze außerkraftsetzen muß.

Aber was soll man denn auch machen, wenn der Radverkehr direkt so geleitet wird, daß er unter die Räder kommt. Das ist der doppelte Wink mit dem Zaunpfahl: Einmal „Rücksicht“ nehmen auf die eigene Gesundheit und damit den Gehweg befahren, zum anderen „Rücksicht“ auf die Verkehrsplaner nehmen, die – vielleicht auch mit Anweisung vom Chef – so planen, weil man gerade kein Geld/Personal/Bock/Ressourcen/Platz haben will, um zum Beispiel auf 200 Metern Länge einen durchgehenden, baulich abgetrennten Radfahrstreifen hinzukriegen.

Denn wie wie alle wissen, helfen ein paar aufgepinselte Linien und aufgestellte Verbotsschilder wie auf der Friedrichstraße weder zu mehr Verkehrssicherheit, noch zu weniger Ordnungswidrigkeiten. Natürlich macht die Holper- und Foltergasse durch ihre schnurgerade Gestaltung den Eindruck einer geschwindigkeitsfördernden Durchgangsstraße, natürlich passen da noch ein oder zwei Reihen Parkplätze rein. Nur für einen durchgehenden Radweg reichts leider nicht, weshalb der Radfahrer (rot eingekreist) in dieser vollgeparkten Gasse (Foto von diesem Wochenende) auch artig zwischen den Pollern den sicheren Gehweg aufsucht.
Wieso ordnet die Verwaltung in einem für Fahrzeuge gesperrten Bereich (Zeichen 250 StVO) Haltverbote an (Zeichen 283 StVO)? Das hindert natürlich niemanden am Parken, weil bestenfalls in einem Monat beknollt wird, wo jeder Tag auf einen Sonntag fällt. Dann schickt die Verwaltung Radverkehr rechtswidrig gegen Einbahn auf eine drei Meter breite Gasse und besitzt noch die Dreistigkeit für den Standpunkt, für einen baulichen Schutz von Radfahrern bestünde kein Bedarf. – Vergleiche VO/1033/16, VO/0336/20 usw.
Wie man es besser machen kann: Kanal Stadt Land Rad auf Youtube
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen