Unsere Luisenstraße: Eine Fotostory in zwölf Aktbildern.

Kneipengasse, faktische Fußgängerzone. Natürlich ausgewiesen als Fahrradstraße.


Foto/Montage: ©N.Bernhardt

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Der Bereich um den Armin-T.-Wegner-Platz ist seit Monaten mal als Fußgängerzone (Wall), mal als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) ausgewiesen. Ganz nebenbei erfährt der Wall dadurch noch mehr Durchgangsverkehr.

Ein Grünpfeilschild wird an der Ausfahrt Košice-Ufer angeordnet, obwohl es aufgrund fehlender Sicht „um den Sopp’schen Pavillon herum“ nicht angeordnet werden darf. Nebenbei müssen die Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Kita „Rabbatz“ anleinen, weil ja bekannt ist, daß 90 Prozent der bei Rotlicht wartepflichtigen Autofahrer direkt bis zur Sichtlinie durchfährt. Und das ist die gedachte Bordsteinkante zur B 7.

In der Friedrichstraße am Verwaltungsgebäude stellt eine schlaue Verwaltungsmitarbeiterin fest: Die Straße kann nicht gegen Einbahn für den Radverkehr freigegeben werden, weil die Fahrbahnbreite von drei Metern nicht ausreicht. Amt 104 tut es später trotzdem., da ist das nebenbei überhaupt kein Problem mehr – zumindest nicht fürs Amt.

Luise: Faktische Fußgängerzone. Natürlich ausgewiesen als Fahrradstraße.

Das Luisenviertel ist nicht nach der Luisenstraße benannt, weil die Verwaltung die fixe Idee hatte, dort eine Fahrradstraße auszuweisen. Sondern weil es Ausgangspunkt eines ganzes Kneipen- und Szeneviertels ist.

Du möchtest als Radfahrer zügig eine Fahrradstraße in Wuppertal durchfahren? Vielleicht sogar zu zweit nebeneinander? Nein, nein, das geht natürlich nicht – dazu mußt du bis zum Stillstand abbremsen und dich mit zahlreichen Fußgängern anlegen und jeden einzelnen bitten, doch mal eben zur Seite zur gehen. Das nennt das Amt dann „Verkehrsberuhigung“.

Der Skandal ist nicht, daß da Fußgänger auf der Straße (Fahrbahn) stehen. Der Skandal ist, daß eine hochnäsige Verwaltung sich einer praxisgerechten Widmung verweigert und damit mal wieder natürlich den Verkehrsteilnehmern „Fußgänger“ und „Radfahrer“ Rücksicht gegenüber einer unseinsichtigen Straßenverkehrsbehörde aufzwingt, § 2 Wuppertaler Landrecht.

Eine Verkehrspolitik, einfach für den Arsch.

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