Über Parkverbotszonen-Märchen und Abstellbereichs-Mythen.

Bei den Leihscootern mutiert eine Parkverbots- zur Parkzone

Bild 1 (oben) und 2 (unten): Unabhängig von sogenannten Abstellbereichen mitten in der Fußgängerzone, wo Verleih und Rückgabe ohnehin verboten hin, herrscht in der vorgeblich festgelegten „Parkverbotszone“ Elberfeld (Bild unten) reger Parkverkehr außerhalb dieser sogenannten Abstellbereiche. Allein auf leere Akkus, wo die Fahrzeuge auf der Stelle stehenbleiben, kann dieses Massenphänomen nicht zurückzuführen sein. Abgebildet sind in der „Parkverbotszone“ Elberfeld beliebig abgestellte Leihscooter in der Fußgängerzone, auf Gehwegen usw. alleine aus vier bis fünf Tagen im September.

Bild 2: „Parkverbotszone“ Elberfeld. Quelle: VO/0354/23, Anlage 01 – Parkzonen Sharingangebote Elberfeld (PDF)

In der Novembersitzung ’23 der Bezirksvertretung Cronenberg erzählt ein Herr Hamborg von der Verwaltung, man wolle aus den Fehlern anderer Städte lernen. Schon damals stolperte man im Tal zwei Monate lang über Leihscooter und sah einsame Exemplare in der „Parkverbotszone“ Cronenberg lange Tage herumstehen. Schon damals löste der gute Mann deshalb einige Verstimmung in der BV Cronenberg aus.

Wenn die Erzählungen stimmen, setzt sich vor wenigen Wochen ein gewisser Dezernent für Sicherheit und Ordnung im Wahlkampf hin und erzählt, man wolle aus den Fehlern anderer Städte lernen. Das klingt sehr glaubwürdig *hust* *verschluck* *krepier*, angesichts der Stapel an Zeitungsartikeln und bösen Leserbriefen zum Thema Leihscooter.

Nennen wir dieses Lernverfahren „Lernen System Wuppertal“: Man wiederholt infinitiv mit konstanter Idiotie so ziemlich alle Fehler, die man mit Leihscootern und deren Anbiedern machen kann. Angefangen von Abstellbereichen in Gebieten, in denen die Verleiherlaubnis nicht gilt, über fehlende vertragliche Bußgelder für die Anbieter bis hin zu fehlenden Personalressourcen, weil man ohne Sanktionsmöglichkeiten diese gleich sparen kann. Kein Wunder, daß dann wie Grünkohl und Radieschen geparkt wird.

„Wieso haben wir das nicht von Beginn an gemacht?

Ein Anbieter bekommt von der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis, in der Auflagen und Bedingungen formuliert sind. Da es sich gleich um 3.000 Fahrzeuge handelt, ist einerseits Personal zur Überwachung der Auflagen nötig sowie bei Verstößen vertraglich festgelegte Geldbußen. Ein Tempolimit macht auch nur Sinn, wenn zu schnelles Fahren mit Geldbuße, Punkten in Flensburg und in ganz schlimmen Fällen mit Führerscheinsperre geahndet werden kann.

Bereits im Februar ’22 gab es eine Anregung, Bußgeld und Entfernung falsch geparkter Leihscooter (durch die Stadt) anzudenken und dabei die Belange Blinder zu berücksichtigen. Die Verwaltung erklärt die Anregung in VO/0675/22 einfach für „erledigt“, man werde die Punkte schon berücksichtigen. – Vielleicht als Aufdruck auf Toilettenpapier.

Stellenwert politischer Gremien für die Verwaltung?

Zunächst läßt die Verwaltung den Ursprungsentwurf der Sondernutzungserlaubnis (VO/0354/20) in 18 politischen Gremien diskutieren und beschließen. In der Folgezeit ist die Verwaltung aber der Meinung: „Ätschibätsch“, Anpassungen des Entwurfs sei „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Sprich: die Bedingungen kann die Verwaltung im Rahmen des „pflichtgemäßen Ermessens“ beliebig ändern, streichen oder neue erfinden.

Welchen Stellenwert haben die politischen Gremien für die Verwaltung? Hält man die Mitglieder dieser Gremien für einen Haufen Händchenheber, die sich einfach düpieren lassen? Man kann es auch transparent machen wie in Leverkusen, in der der Stadtrat die Rahmenbedingungen „zur Kenntnis nimmt“: Sämtliche E-Scooter dürfen nur an den vorgesehenen Verleihstandorten zurückgegeben bzw. abgestellt werden“, heißt es da.

Vorgaben des Stadtrates wurden nicht umgesetzt

Denn vom Rat der Stadt gab es mit VO/0799/23/1-Neuf. konkrete Ergänzungen, die die Verwaltung gefälligst umzusetzen hatte, aber es bis heute nicht sind. Das betrifft sowohl den Unterhalt und das Umstellen der Leihscooter „mit Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten“ als auch die Einrichtung weiterer Parkverbotszonen mit festgelegten Abstellbereichen. [1]

Der Politik war zum Beispiel wichtig, daß neben Leihscooter auch Pedelecs im Verhältnis 1:1 angeboten werden. Die Praxis: LimeBike ist einer von drei Anbietern, die überhaupt Pedelecs im Programm haben. Von einer nennenswerten Stückzahl reden wir dabei erst gar nicht. LimeBike ist auch der einzige, der hier mit „alternativen Antrieben“ die Fahrzeuge wartet und Batterien tauscht: ein Mietwagen eines chinesischen Herstellers. Alles – in der Theorie – Bedingungen der Sondernutzungserlaubnis.

Parkverbotszonen mutieren zu Großraumparkzonen

Ganz im Gegenteil. Die bereits eingerichteten Parkverbotszonen mutieren zu einem riesigen Abstellareal, in denen Leihscooter faktisch beliebig oft an beliebigen Stellen abgestellt werden dürfen. – Zum einen, weil entsprechende Vertragsstrafen ebenso „vergessen“ wurden wie die städtischen Kontrolltrupps, die Leihscooter kostenpflichtig umparken oder abschleppen. Die Praxis der Zone Elberfeld (Bild 2) sieht man in Bild 1.

Dazu passend sind die festgelegten Abstellbereiche in der Zone Elberfeld bis heute nicht markiert. Die einzig markierte Fläche innert der Zone ist am Döppersberg der Gehweg, aber natürlich außerhalb des festgelegten Abstellbereichs, der Schotterfläche bei Primark. Über diese Fläche kann die Stadt aaber gar nicht verfügen, da diese bis zum heutigen Tage als Privatparkplatz benutzt wird.

Da darf dann auch hinterfragt werden, ob die m̶o̶n̶a̶t̶e̶ jahrelange Diskussion über ein Radhaus mehr war als ein Windei. [2]

Eine Sondernutzungserlaubnis kann keine Erlaubnisse in Gebieten festlegen, in denen sie nicht gilt.

Wie im Artikel „Auf den ‚Lime‘ gegangen“ erläutert, gilt die Sondernutzungserlaubnis nicht in Fußgängerzonen und zusammengefaßt Parks und Grünanlagen. „In diesen ist weder das Bereitstellen der E-Scooter und – Fahrräder noch Beginn und Beendigung des Mietvorgangs gestattet.“ Der Leihscooter bleibt also bestenfalls mit leeren Akku dort stehen.

Natürlich liegen nun zehn der 18 ausgewiesenen „Abstellbereiche“ in der Zone Elberfeld mitten in der Fußgängerzone. Natürlich sind diese Bereiche nicht markiert, sonst würde jeder Passant sehen: die stehen ja außerhalb. Natürlich ist man bei der Verwaltung dank verschwurbelter Formulierung der Ansicht, die angebliche Begrenzung auf die berühmten 5 Leihscooter pro Stellplatz gilt hier nicht.

Unkonkrete Formulierungen, freie Interpretierbarkeit

Weitete Abstellbereiche wurden in der „Parkverbotszone“ beispielsweise im Bereich der „Fahrradstraße“ Luisenstraße an Einmündungen als Restfahrbahn tituliert, an denen nach Straßenverkehrs-Ordnung definitiv kein Platz zum Abstellen der Leihscooter ist (Restbreite, schmaler Gehweg, 5 m-Einmündungsbereich), Bild 5. Deshalb parken die Leihscooter an diesen Kreuzungen dann gewohnt behindert auf dem Gehweg.

Damit liegt es im Gutdünken des Anbieters unter „Duldung“ der Verwaltung, daß die gesamte „Sperrzone“ Elberfeld (Bild 2) ad absurdum geführt wird und faktisch eine unbegrenzte Anzahl Leihscooter die Elberfelder „Parkzone“ fluten dürfen. Jedenfalls drängt sich angesichts der Fülle von frei geparkten Leihscootern wie in Bild 1 geradezu auf, weil es unwahrscheinlich ist, daß so viele Leihscooter binnen so kurzer Zeit zufällig mit leerem Akku stehenbleiben.

Bild 3: Entgegen den Sondernutzungsbedingungen abgestellte Leihscooter: auf Gehwegen mit Restbreiten von weniger als zwei Meter, behindernd, auf für Blinde wichtige taktile Elemente, in der Fußgängerzone, mehr als 5 Stück als „Schrottplatz“ auf einem Haufen. Alle Aufnahmen stammen von einem Nachmittag.

Auf Fristen gepfiffen, nicht verkehrssicher, Entsorgung ganzer LKW-Ladungen Scooterschott auf Gehwegen

Die andere statistische Möglichkeit liegt in der Kombination aus Fristen, auf die gepfiffen wird, und hundsmiserabler Wartung der Leihscootern.

Anbieter verpflichten sich, ihre Leihscooter stets verkehrssicher, d.h. auch mit vollem Akku zu betreiben und stets gesetzeskonform zu parken (Straßenverkehrs-Ordnung). Je nach Auslegung haben sie dafür 3 (Rat) bis 6 (Verwaltung) Stunden Zeit. Dank fehlender Sanktionierung stehen dann Schrottscooter mit leerem Akku tage- oder wochenlang herum oder fahren ohne Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen, Bild 4.

Natürlich parken Leihscooter reihenweise auch behindernd auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen, Bild 3, verstoßen aber –leider– nur gegen die Sondernutzungsbedingungen und nicht gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Auch wenn ganze LKW-Ladungen Leihscooter auf Gehwege gekippt werden – Stichwort: fünf Scooter pro Abstellplatz –, kriegt unser Ordnungsdezernent das Problem durch (fehlende) Kontrollen nicht in den Griff. Denn: Dank fehlender Vertragsstrafen kann die Verwaltung auch hier natürlich nichts machen.

Private Meldeportale: Ehrenamtliche sorgen für einen Zusatzverdienst – für die Anbieter

Folglich haben Anbieter gar keinen Anreiz, etwas gegen ihre Verkehrshindernisse zu unternehmen. Vielmehr verweisen die Anbieter Lime, Voi und Bolt auf ein Internetportal, auf dem Verkehrsteilnehmer Parkverstöße ehrenamtlich melden können und – falls der Anbieter dem letzten Mieter eine Vertragsstrafe aufbrummt – der Anbieter am Parkverstoß noch mitverdient.

Das Portal ist der blanke Hohn. Denn jeder Anbieter hat die genaue Position jedes seiner Fahrzeuge auf den Meter genau zur Verfügung. So hat der Anbieter Dott (ehemals TIER) bei seinem Rückzug aus Wuppertal seine gesamte Flotte binnen weniger Tage aus dem Stadtbild entfernt. Ein chinesischer Hersteller der Leihscooter wirbt damit, daß seine Modelle selbst mit leerer Antriebsbatterie noch über 20 Tage zu orten sind. Wieso klappt es nicht auch bei den verbliebenen Anbietern, ihre leeren „Schottscooter“ zügig einzusammeln, statt diese noch lange behindernd auf Gehwegen oder Grünflächen vergammeln zu lassen?

Bild 4: Leihscooter-Anbieter verpflichten sich theoretisch dazu, daß alle ihre Fahrzeuge jederzeit in einem gesetzeskonformen und einsatzbereiten Zustand sind. Das sind sie natürlich nicht, wenn Versicherungskennzeichen fehlen oder Akkus leer sind.

Auch die Stadt Wuppertal hat Zugriff auf Standortdaten, nutzt sie aber nicht.

Wie andere Städte auch, hat sich Wuppertal in einer Kooperationsvereinbarung Zugriff auf den umfangreichen Datenpool der Anbieter gesichert. Dazu gehört wörtlich der „Standort (GPS Daten) der angebotenen Fahrzeuge“. Zur Identifizierung der einzelnen Leihscooter gehört die Nummer des Versicherungskennzeichens sowie die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN). Genutzt werden diese Daten zur Ahndung von Verkehrsverstößen natürlich nicht.

Bild 5: Im Bereich der als „Fahrradstraße“ ausgewiesenen Luise hat man intelligenterweise die „Abstellbereiche“ mitten in den Einmündungsbereich Auer Schulstraße (#13), Untergrünewalder- (#17) und Obergrünewalder Straße (#18) eingezeichnet und abstrakt mit „Restfahrbahn“ bezeichnet. Parken ist dort aber bereits nach Straßenverkehrs-Ordnung verboten, entweder weil es sich um das Parkverbot im 5-Meter-Einmündungsbereich handelt (Bildausschnitt links oben), oder um ein angeordnetes Haltverbot gegenüber. Also wird fortwährend behindernd der Gehweg zugeparkt. Aber auch das macht im Landrecht-Wuppertal nichts, wo man Fahrradstraße ausweist, damit Fußgänger mitten auf der Fahrbahn latschen können.

Lernen von anderen Städten

Kommt in Hamburg ein Anbieter seinen Pflichten binnen der gesetzten Frist nicht nach, kümmert sich ein Team der Stadt darum. Ein Umstellen eines Leihscooters kostet den Anbieter 30 Euro, das Abschleppen 100 Euro. Die Standortdaten der Anbieter nutzt die Stadt, um die Überschreitung der festgelegten Anzahl Leihscooter im Inneren Ring zu kontrollieren und bei Bedarf zu „beknollen“.

Das gleiche in Leverkusen. Dort heißt das amtlich: Die Verwaltung wird zukünftig verbotswidrig abgestellte E-Scooter, die von der bzw. dem Erlaubnisnehmenden nicht rechtzeitig umverteilt, ordnungsgemäß abgestellt oder aus dem öffentlichen Raum entfernt wurden, im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Erlaubnisinhaberin bzw. auf Kosten des Erlaubnisinhabers beseitigen. – Die Anzahl der Leihscooter ist bei 169000 Einwohnern auf 100, entsprechend ein Scooter pro 1690 Einwohner, begrenzt (Wuppertal: 3000 Leihscooter bei 358000 Einwohnern = ein Scooter pro 119 Einwohner).

Leipzig erlaubt das Entleihen und Rückgabe der Leihscooter ausschließlich an festgelegten Mobilstationen. Denn: Der stationsunabhängige Verleih ist nicht genehmigungsfähig, da hier die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nur schwer regelbar ist und Auflagen nur schwer kontrollier- und durchsetzbar sind.

Gelsenkirchen hat als erste deutsche Kommune die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig gemacht. Grund sind die zahllosen offiziellen Unfälle sowie eine hohe Dunkelziffer, bei denen sich der Verursacher mit dem Leihscooter aus dem Staub gemacht hat (Unfallflucht). Zweiter Grund ist die fehlende Halterhaftung, bei der ein Unfallopfer Schadenersatz nur vom letzten Fahrer bekommt. Der Anbieter zuckt dumm mit den Schultern, weil die vorliegenden Daten – Kontonummer oder Paypal-Kontakt – nicht zur Identifikation des Fahrers taugen.

Nach einer einstweiligen Entscheidung des VG Gelsenkirchen gegen die Anbieter (Az. 2 L 444/24 und 2 L 495/24) haben diese sich lieber aus der Stadt zurückgezogen.

„Lernen System Wuppertal“: Landrecht statt Straßenverkehrs-Ordnung

Das „Lernen System Wuppertal“ hat ein Vorbild, nämlich bei der Interpretation der Verwaltung beim „pflichtgemäßen Ermessen“: Beim Knöllchenverteilen gegen Falschparker gehen wir selektiv vor und kontrollieren „zufällig“ nicht in Gebieten „mit hohem Parkdruck“, wo man gerne, seit Jahrzehnten geduldet, aber von der Straßenverkehrs-Ordnung verboten [3], halbachsig auf dem Gehweg parkt. Denn wie wir aus VO/0511/20 erfahren: „Wenn das Ordnungsamt hinsichtlich des Gehwegparkens konsequent einschreiten sollte, würden ca. 1/3 aller zurzeit genutzten Parkplätze wegfallen.“

„Hoher Parkdruck“ kommt in der Straßenverkehrs-Ordnung aber nicht vor. Es handelt sich hier um einen klassischen Fall sachfremder Erwägung und damit um Ermessensfehlgebrauch.

Offenbar möchte die Verwaltung diese rechtswidrige „Duldung“ ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge so lange wie möglich aufrechterhalten: Während man schon vor Jahren in der Hospitalstraße unbürokratisch Anwohnerparken realisiert hat, ist das plötzlich nur noch mit der jahrelangen Ausarbeitung kompletter und teurer „Parkraumkonzepte“ für Nordstadt und Ölberg möglich, bei denen man gleich noch Bürgerbeteiligung vortäuschen kann.

Das Ergebnis steht ohnehin vorher weitgehend fest, da die Verwaltungsvorschriften vorgeben, daß etwa 50 Prozent der vorhandenen Parkflächen für Anwohner reserviert werden dürfen. In der Hospitalstraße hat man dazu einfach eine Seite der Straße genommen.

Fußnoten, Querverweise, Kopfnüsse

[1] Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und der Ratsgruppe FREIE WÄHLER zur Vorlage „Genehmigung von Pedelec- und Elektrokleinstfahrzeug-Verleihsystemen in Wuppertal“ (VO/0354/23)
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=30531
Darin heißt es zum Beispiel:

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellflächen in folgenden Bereichen
einzurichten:

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