Städtische Eskapaden um ein Wandbild

Über undurchsichtige Entscheidungen und Zuständigkeiten nach Pippi-Langstrumpf-Prinzip

In einer ersten Sondersitzung nicht zur WM, aber der Bezirksvertretung (BV) Uellendahl-Katernberg am 18. September 2025 [1] sollte die BV darüber entscheiden, „die sanierte Mauer am Briller Kreuz dauerhaft mit einem … Mural eines internationalen Künstlers … zu gestalten.“ Laut Abstimmungsergebnis im Ratsinformationssystem gab es dafür sechs Ja-Stimmen, vier Neins und eine Enthaltung. Erst dem Sitzungsprotokoll ist zu entnehmen, daß anscheinend nicht über die Vorlage abgestimmt wurde, sondern über den Satz „Die Bezirksvertretung lehnt die Beschlussvorlage ab.“

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sieht anders aus.

In der letzten BV-Sitzung am 18. Juni 2026 wurde laut Ratsinformationssystem der Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt [2], der Verwaltung die Ausführung zu überlassen, die dann ein „Wettbewerb“ veranstalten möchte. Wie zum Beispiel der WZ [4] zu entnehmen ist, ist offenbar wieder nicht über die Vorlage entschieden worden. Da das Sitzungsprotokoll zum 28. Juni noch nicht vorlag, könnte auch über den Satz „Wir gehen jetzt ein Eis essen“ abgestimmt worden sein.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sieht… woll?

Aber auch die Verwaltung ist ein munter Lieschen. Wenn’s nach ihr geht, ist der ersten Abstimmung ist die BV zuständig. Dann entdeckt ein kreativer BUGAner die Betonwand für sich, und plötzlich soll der Rat zuständig sein und über die Sache abschließend entscheiden. Das erinnert stark an die „Fachabteilungen“, die sich zum Beispiel in verkehrlichen Angelegenheiten gerne auf Rats- und BV-Beschlüsse berufen, wenn es in den Kram paßt, dann aber den beliebten Sport des Zurückruderns ausüben und die Ausführung von Beschlüssen verweigern. [6]

Was sagt die Hauptsatzung?

Zur Zuständigkeit macht die aktuelle Drucksache [2] keinen Piep, da hätte man die seitenlange Begründung auch durch Blindtext ersetzen können. Wer zuständig sein könnte, löst ein Blick in die städtische Hauptsatzung [5].

Zur Definition: Eine Betonmauer ist schon mal keine Straße oder Weg oder dient dem öffentlichen Verkehr, weshalb der Griff über die überbezirkliche Hochstraße (Landesstraße 429) zu Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrssicherung nicht greift. Nur dann wäre der Stadtrat zuständig (§§ 12, 13 der Satzung).

Ein Mural fällt eher unter „Kultur-, Heimat-, Brauchtumspflege“ (§ 14 Ⅲ Nr.2 der Satzung), in der „die Bezirksvertretungen entscheiden.“ Demnach ist die Bezirksvertretung ausschließlich zuständig und der Rat hat hier gar nichts zu melden. So oft wie sich die buntgefärbten Parteien im Rat einen feuchten Staub um die Meinung ihrer Parteikollegen in den Bezirksvertretung scheren, könnte der Rat sich mit einem Beschluß pro Wettbewerb natürlich darüber hinwegsetzen.

Man könnte auch einen Beschluß der BV Elberfeld-West aufgreifen, das Mural Global an der Simonsstraße 26 zu erhalten. [3] Da dieses (offenbar) nicht mehr existiert, ist die Betonwand an der Hochstraße ein geeigneter Ort für ein Ersatz-Mural zu dem Thema.

Analgen, Fußgesänge und Referenzen

[1] BV Uellendahl-Katernberg – 18.09.2025 – 18:35-19:48 Uhr
https://ris.wuppertal.de/si0057.asp?__ksinr=24420

Behandlung von VO/0847/25: „Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltung: 1, Befangen: 0“
https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=354136&type=do“https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=354227&type=do

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[2] BV Uellendahl-Katernberg – 18.06.2026 – 18:30-19:47 Uhr
https://ris.wuppertal.de/si0057.asp?__ksinr=24659

Behandlung von VO/0585/26 (TOP 11.1): „Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung im Rahmen des in der Begründung dargestellten Beteiligungsverfahrens…“
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=35754

Sitzungsprotokoll: (auch am 26.06. 7.00 Uhr noch nicht im RIS abrufbar)

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[3] Erhalt bzw. Translozierung des „Mural Global“, Simonsstraße – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie der FDP, VO/1480/22;
Sitzung: 23.11.2022 BV Elberfeld-West; Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
https://ris.wuppertal.de/to0050.asp?__ktonr=119232

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[4] WZ/Julia Nemesheimer vom 25. Juni 2026: „Stützmauer am Briller Kreuz in Wuppertal: BV-Politiker widersprechen Darstellung“
https://www.wz.de/-150465209

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[5] Hauptsatzung der Stadt Wuppertal, Stand 2025
https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=343184&type=do

§ 12 Bezirksvertretungen – Einrichtungen im Stadtbezirk
(1) Die Bezirksvertretungen entscheiden über Angelegenheiten von im Bezirk gelegenen
städtischen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht
(bezirkliche Einrichtungen). Insbesondere über: […]

§ 13 Bezirksvertretungen – Straßen und Verkehr
(1) Die Bezirksvertretungen entscheiden über die Straßen im Stadtbezirk einschließlich Wege
und Plätze, Rad-, Fuß-, Wander-, und Reitwege, deren Bedeutung nicht wesentlich über den
Stadtbezirk hinausgeht (bezirkliche Straßen). Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus haben die
Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen,
einschließlich deren Einmündungen und Kreuzungsbereiche mit bezirklichen Straßen sowie die
zentralen Fußgängerbereiche in Barmen und Elberfeld.
[…]
§ 14 Bezirksvertretungen – Ortsbildung, Planung, Bauen und allgemeine Zuständigkeiten
(3) Die Bezirksvertretungen entscheiden des Weiteren über:
1. …
2. die Kultur-, Heimat-, Brauchtumspflege, insbesondere: […]

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[6] Das Fahrradkonzept aus ca. 2020 wurde gerne als Generalhindernis benutzt, um jegliche Veränderung zugunsten des „Stand der Technik“ abzuwimmeln. Andererseits weigert sich die Straßenverkehrtbehörde zum Beispiel, den Beschluß der BV Elberfeld umzusetzen, die Vorfahrt der Fahrradstraße Neue Friedrichstraße auch an der Kreuzung Wiesenstraße der Fahrradstraße einzuräumen.

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