Mirker Straße: Neue Parkplätze und 24 %-Rampe für Rollstuhlfahrer

Wenn es nach der BV Elberfeld geht, dürfen Autos wieder quer auf dem Gehweg parken.

Da tut die Verwaltung den Fußgängern mal was Gutes und sortiert nach Jahrzehnten des Gehwegpark-Chaos’ den „ruhenden Verkehr“ an der Mirker Straße mittels schöner Stellplatzmarkierungen. Der Gehweg ist aktuell also durchgängig mit dem Rollstuhl befahrbar – bravo!

Das läßt die CDU in der Bezirksvertretung Elberfeld (BV) aber gar nicht ruhig. Auf deren Antrag [1] hin beschließt die BV freudig bei jeweils nur einer Gegenstimme und Enthaltung die Rückkehr zuum alten Gehwegparkchaos. Das Argument der fehlenden Barrierefreiheit wird mit dem Kommentar „da ist eine Rampe“ abgebügelt.

Die Ecke bestand historisch nur aus dem südlichen Gehweg an der Häuserzeile, wo die Mirker- bis zum Bau der Autobahn nahtlos in die Baumeisterstraße übergang, in der Illustration als „Gehweg mit Treppe“ dargestellt (Foto der Illustration: „Datenlizenz Deutschland – Zero“). Erst mit Bau der Autobahn und der autofreundlichen Gestaltung der Hochstraße entstand ein höher gelegener Gehweg (barrierefrei) auf der Mirker Straße weiter nördlich, die beide mit einer Rampe verbunden sind. Der Höhenunterschied am westlichen Ende des alten Gehwegs wird seither mit einer Treppe überwunden.

Bildcollage: ©N.Bernhardt. Die Situation im April 2026 vor Ort.

Das Problem dabei:

  • Die Rampe hat mit rund 24 Prozent die vierfache Steigung der zulässigen sechs Prozent. [2] Die Damen und Herren Bezirksvertreter dürfen gerne einmal selbst versuchen, diese Steigung mit Muskelkraft im Rollstuhl zu überwinden.
  • Die ganze Querparkchose konnte sich nur deshalb über Jahrzehnte etablieren, weil das verkehrswidrige Gehwegparken vom Ordnungsamt nach Gutdünken „geduldet“ wurde. (Anderes Hörensagen: „pflichtgemäßes Ermessen“ – das muß wohl im Winterschlaftraum gewesen sein.) [3]
  • Nach § 2 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen, Gehwege sind daher tabu. Eine Anordnung zum Gehweg-Querparken mittels Verkehrszeichen 315 StVO gab es nach dem Foto des CDU-Antrages zu urteilen nicht.
  • Im Falle des erneuten Querparkens wird niemand daran gehindert, auch die Rampe zwischen den Gehwegen mit zuzuparken und die Durchfahrt per Rollstuhl zu behindern. Damit wird das Abbügelargument „da ist eine Rampe“ hinfällig.
  • Ob die öffentlich gefördeten Radabstellanlagen für Radfahrer erreichbar bleibt, spielt bei der Entscheidung der BV ebenfalls keine Rolle.

Nun bleibt abzuwarten, ob und wie die Verwaltung den Beschluß der BV umsetzt.

Fußnoten

[1] VO/0464/26
Parkplatzanordnung im Bereich Wiesenstraße zwischen Hochstraße und Malerstraße – Antrag der CDU Fraktion
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=35611

[2] Infos zu barrierefreien Rampen:
DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
https://din18040.de/rampen.htm
https://din18040.de/rampen.htm

[3] VO/0511/20
Parküberwachung auf Geh- und Radwegen
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=24119

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