18.01.2026N. Bernhardt
Im Schein der Dunkelheit | macht sich Landrecht breit

Foto: ein Leihscooterfritze in der Nacht zu einem Sonntag in der Fußgängerzone Herzogstraße. Eine Erlaubnis zum Befahren liegt natürlich nicht vor. Ebenso ist es natürlich völlig egal, daß sich der offiziell ausgewiesene Standort 12 außerhalb der Zone auf der Kasinostraße befindet, vgl. Links unten.
Frage vorweg: Wie sollen die gewerblichen Anbieter von Leihscootern eigentlich ihre Wartungsarbeit machen und dabei mit ihren Bullis und Sprintern die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung einhalten? Gar nicht?
Eigentlich müßten die Anbieter ihre Scooterleichen mit dem Lastenrad von der Nordbahntrasse holen. Aber natürlich ist das nicht der Fall, wenn noch nicht einmal die – politische – Vorgabe an Verwaltung und Verleiher eingehalten wird, den Wartungskram der Leihscooter und das theoretisch notwendige Umsetzen mit „klimaneutralen“ Lieferfahrzeugen zu erledigen.

Foto: Munteres Blockieren von Gehwegen mit Lieferfahrzeugen. Die Karre und die Scooter sind Fußgängern und Feuerwehrzufahrt im Weg? Scheißegal, geht doch auch so!
Da werden munter gesperrte Bereiche wie Fußgängerzonen und Gehwege befahren und darauf behindert geparkt. Das Ordnungsamt kann ja schließlich nicht überall sein und nie da, wo gerade ein Verleiher anwesend ist, woll? – Süffisante Frage dazu: War das Landrecht eigentlich in der erteilten Sondernutzungserlaubnis kostenlos mit drin, oder gab es Bakschisch für Stadtkasse oder Dritte extra?
Dieselbe Anarchie läßt sich nahtlos auf den aufgemalten Pseudo-Radweg an der Isländer Brücke übertragen. Eine Radverkehrsanlage für Radfahrer? Natürlich nicht. Sonst wäre man für Modalfilter oder bauliche Abtrennung zum Schutz der Radfahrer. Natürlich dürfen hunderte Busse der WSW täglich in Ideallinie Radfahrer platt…, äh, den platten Radweg benutzen, um in Ideallinie zum Wall zu gelangen. Natürlich dürfen Autofahrer von der durchfahrt-gesperrten Schloßbleiche über den Pseudoradweg zur Südstraße fahren. Weil: Druch den Wall dürfen sie offiziell ja auch nicht. Lustig, woll?
Offizielle Begründung: Wo sind denn bitte die Radfahrer, die gefährdet werden könnten? Die Chuzpe zeigt sich schon darin, daß 300 nachgewiesene Überfahrten durch WSW-Busse von der Verwaltung in VO/0143/24 zu „vereinzelten Überfahrten“ marginalisiert werden. Daß dabei vorhandene Radfahrer scheißegal sind, ist eben so. Wenn Radfahrern ein Bus auf der eigenen Spur entgegenkommt, muß man halt Rücksicht (auf die eigene Gesundheit) nehmen und samt Rad beiseite hüpfen! – Noch Fragen?
Marginalisieren wir doch mal kurz und karikaturhaft die Gefahren, die vielleicht eventuell von einem 19 Tonnen schweren Gelenkbüßchen ausgehen könnten. Als Einstellungsvoraussetzung zum Verkehrsplaner bei der Stadt gehört nach dieser Vorstellung das Anbinden auf der Friedrichstraße und zweimaliges Überfahren durch einen Gelenkbus schlichtweg dazu. Wer anschließend noch Lust hat und in der Lage ist, den Job zu machen, bekommt ein Fahrrad geschenkt und muß dann jeden Tag damit über von der Mirke die Friedrichstraße zum Neumarkt fahren. Weil: Dann bekommt der Planer am Schreibtisch mal das notwendige „Gefühl“ für Radverkehrsplanung in Wuppertal.
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