GRÜNE: Windenergieerlass gibt Chancen für Windkraft in Wuppertal und im Bergischen Land

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN begrüßt den neuen Windenergieerlass der Landesregierung, der heute vom GRÜNEN Umweltminister Johannes Remmel in Düsseldorf vorgestellt wurde.

„Endlich können wir den nächsten Schritt zur 100% Erneuerbaren Energie-Region Bergisches Land gehen und weitere Windräder bürgerfreundlich und rechtssicher bauen,“ sagt Klaus Lüdemann, GRÜNER Stadtverordneter und Mitglied des Aufsichtsrats der WSW Energie und Wasser AG.

„Wir brauchen die Windenergie, wenn wir aus der Atomenergie aussteigen. Die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger in NRW brauchen eine sichere Stromversorgung. Wir müssen jetzt in die richtigen Strukturen investieren und für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung sorgen“, so der NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Die rot-grüne Landesregierung will den Anteil der Windenergie in den nächsten 10 Jahren von 3 auf 15 Prozent anheben. Der neue Erlass baut Hürden für die Planung ab, starre und abschreckte Vorschriften fallen dadurch weg.

Die wichtigsten Eckpunkte des Windenergieerlasses im Überblick

  • Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie
  • Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur
  • weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks
  • Schaffung einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW)
  • Angaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und Flächennutzungsplanung
  • Verbesserung von Rahmenbedingungen des Repowering
  • Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen
  • Orientierung von Schutzabständen der Windenergieanlagen zu der Wohnbebauung
  • Beibehaltung der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes
  • Ausschluss von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung
  • erstmalige zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.

Zusätzliche Informationen auf der Seite der EnergieAgentur.NRW: www.energiedialog.nrw.de/

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