Ein Zebrasteifen – viel zu gefährlich für Fußgänger

Mit welchen (w)irren Argumenten das Amt 104 Politik betreibt

Die Bezirksvertretung (BV) Heckinghausen hätte gerne in der Verlängerung zur Ernststraße über die Straßen Bockmühle und Lenneper Straße zwei Zebrastreifen, damit Fußgänger die unter anderem wegen der gleichnamigen Bushaltestelle sicher queren können. Dazu muß die BV allerdings den Verkehrsausschuß mit ins Boot holen.

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Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 28. April, April! liegt eine Stellungnahme aus dem Amt 104 vor: Dieses lehnt das Ansinnen ab, Zitat: „Der Fahrzeugführer achtet auf die Verkehrslücken in entgegengesetzter Richtung, so dass ein querender Fußgänger nicht im Fokus steht. Die Einrichtung eines Überweges an dieser Stelle wird daher abgelehnt.“

Komischerweise ist es sonst überhaupt kein Problem zu verlangen, daß sich Verkehrsteilnehmer schlicht an die Verkehrsregeln halten, auch Straßenverkehrs-Ordnung genannt. Oder daß 104 gar nach planerischem Gutdünken verlangt, daß sich entgegenkommende Rad- und Busfahrer auf einer drei Meter schmalen Gasse sich irgendwie „verständigen“, damit sich einer der beiden in Luft auflöst. – Ja, die Friedrichstraße am Elberfelder Rathaus ist hier gemeint. Die VwV und physikalischen Grundsätze, ganz zu schweigen von der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs als vorrangige Ziele der Straßenverkehrs-Ordnung, sind hier drißegal.

Zum Ernst der Straße: Wenn die Gesamtschule (Bockmühle 12-18) fertig ist, ist das natürlich ganz was anderes. Dann wird die Sache neu bewertet, und bestimmt wird dann festgestellt, daß abbiegende Autofahrer, die einen Zebrastreifen überfahren, ganz selbstverständlich den Vorrang der dort querenden Fußgänger zu beachten haben. Punkt, aus, fertig.

Dabei wäre das Ansinnen so einfach umzusetzen wie auf dem verlinkten Beispiel (Quelle: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ , „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Das mit den Verkehrsregeln klappt ja auch auf dem ganz neu aufgepinselten Zebrastreifen an der Kreuzung Unterdörnen/Zur Dörner Brücke (Lizenz gleichfalls), zusammen angeordnet mit der „Vorfahrtstraße“ (Zeichen 306) auf der Achse Unterdörnen, ja auch.

Drucksache im Ratsinfosystem:

https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=35550

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