02.08.2026Uli Schmidt
Neue Regeln gegen Greenwashing
Die Bundesgartartenschau 2031 wird in Wuppertal schon heute mit großen Begriffen beworben: Sie soll die Region „nachhaltig prägen“, ein „nachhaltiges Zukunftslabor“ sein und eine „sehr grüne BUGA“ mit „viel Nachhaltigkeit“ werden. Solche Formulierungen erzeugen ein positives ökologisches Gesamtbild. Was genau damit gemeint ist, nach welchen Kriterien die Nachhaltigkeit bewertet wird und welche Belastungen dem gegenüberstehen, bleibt jedoch häufig offen.
Bislang konnten solche weit gefassten Umweltversprechen vergleichsweise einfach für die Außendarstellung eingesetzt werden. Das bedeutet nicht, dass falsche Umweltwerbung heute generell erlaubt wäre. Auch nach dem bisherigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können irreführende Aussagen beanstandet werden. In der Praxis ist ihre Überprüfung aber häufig schwierig: Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“ sind dehnbar, während konkrete Vergleichswerte und belastbare Nachweise fehlen.
Ab dem 27. September 2026 sollen strengere Regeln den Schutz vor Greenwashing verbessern. Deutschland hat damit Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel umgesetzt. Das Wettbewerbsrecht wird insbesondere bei allgemeinen Umweltaussagen, Klimaversprechen und Nachhaltigkeitssiegeln verschärft.
Umweltbundesamt
EUR-Lex
Allgemeine grüne Versprechen geraten unter Druck
Allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen in geschäftlicher Kommunikation künftig nicht mehr ohne eine anerkannte hervorragende Umweltleistung verwendet werden, wenn die Aussage nicht näher konkretisiert wird. Eine Erklärung darf nicht irgendwo in einem langen Konzept versteckt sein. Verbraucher müssen erkennen können, welcher konkrete Umweltvorteil gemeint ist.
Für die BUGA-Kommunikation könnte das relevant werden. Auf der offiziellen BUGAtal-Seite heißt es beispielsweise:
„Die BUGA31 ist ein zukunftsweisendes Entwicklungsprojekt, das die gesamte Region bereichern und nachhaltig prägen wird.“
Der Förderverein bezeichnet die BUGA zudem als „kulturelles und nachhaltiges Zukunftslabor“. An anderer Stelle ist von einer „sehr grünen BUGA“ und „viel Nachhaltigkeit“ die Rede.
Diese Aussagen sind nicht automatisch gelogen oder rechtswidrig. Sie müssten im geschäftlichen Verkehr aber genauer erklärt und nachweisbar gemacht werden. Was wird nachhaltig geprägt? Geht es um Mobilität, Baumaterialien, Flächenverbrauch, Energie, Wasser, Biodiversität oder die spätere Nutzung der Anlagen? Welche Ausgangslage dient als Vergleich? Werden auch Bau, Anreise, Bodenversiegelung und dauerhafte Eingriffe berücksichtigt?
Die neue Rechtslage erschwert es, einen positiven Einzelaspekt auf die gesamte Veranstaltung zu übertragen. Ein neues Regenwasserkonzept, ein Radweg oder wiederverwendbare Bauteile machen noch nicht automatisch die gesamte BUGA nachhaltig.
Klimaversprechen werden besonders heikel
Besonders streng werden produktbezogene Aussagen behandelt, die Klimaneutralität oder eine positive Klimawirkung versprechen und dabei auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.
Für die BUGA könnte dies beispielsweise bei folgenden Werbeaussagen relevant werden:
„klimaneutrales BUGA-Ticket“
„CO₂-neutrales Merchandise“
„klimaneutrale Gastronomie“
„klimaneutrales Besucherangebot“
Solche Aussagen könnten nicht mehr allein damit begründet werden, dass unvermeidbare Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten oder die Finanzierung externer Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Entscheidend wären tatsächliche Emissionsminderungen im Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt oder Angebot.
In den BUGA-Unterlagen taucht „Klimaneutralität“ bislang als Agendathema auf. Das ist noch nicht dasselbe wie die Behauptung, die gesamte BUGA werde klimaneutral durchgeführt. Sollte aus dem Planungsziel später jedoch ein Werbeversprechen werden, müsste die Formulierung besonders sorgfältig geprüft und belegt werden.
Das Gesetz greift möglicherweise erst spät
So begrüßenswert die neuen Regeln sind, sie haben eine entscheidende Schwäche: Sie zielen vor allem auf geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu können später Werbung, Ticketverkauf, Gastronomie, Merchandise, Sponsorenkampagnen und kommerzielle Angebote auf dem BUGA-Gelände gehören.
Die entscheidenden ökologischen Weichen werden aber viel früher gestellt. Sie fallen während der politischen Beschlussfassung, der Bauleitplanung, der Flächenauswahl, der Verkehrsplanung, der Vergabe sowie in Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren. Genau dort entscheiden sich unter anderem:
Umfang und Dauer der Eingriffe in Natur und Landschaft,
Bodenversiegelung und Flächenverbrauch,
Erhalt oder Verlust von Lebensräumen,
Material- und Energiebedarf der Bauwerke,
Verkehrsaufkommen und Besucheranreise,
dauerhafte Nutzung und Folgekosten der Anlagen.
Eine politische Aussage in einer Ratssitzung, eine Begründung in der Bauleitplanung oder ein allgemeines städtisches Leitbild ist nicht automatisch kommerzielle Werbung. Deshalb werden die verschärften Greenwashing-Regeln solche Aussagen voraussichtlich nicht im selben Umfang erfassen wie eine spätere Werbung für Eintrittskarten.
Das ist die zentrale Lücke: Wenn problematische Entscheidungen bereits getroffen und Bauvorhaben weit fortgeschritten sind, ist es ökologisch zu spät, erst beim Ticketverkauf auf eine präzisere Wortwahl zu achten. Ehrlichere Werbung ersetzt keine umweltverträglichere Planung.
Planungspapiere sind keine nachgewiesene Umweltbilanz
In der BUGA-Konkretisierung werden Nachhaltigkeit, Zirkularität und Klimaneutralität als Schwerpunktthemen genannt. Dort finden sich auch konkrete Ansätze, etwa zur Regenwasserbewirtschaftung, Biodiversität, Nachnutzung und Kreislaufwirtschaft. Zugleich werden offene Fragen und notwendige Prüfungen angesprochen nicht transparent beantwortet. beispielsweise zu Besucherlenkung, Waldumwandlung, Baustellenflächen sowie zum Schutz von Höhlen- und Horstbäumen. Selbst Informationsfreiheitsgesetz als auch Umwelt Informationsgesetz anfragen werden einfach nicht beantwortet.
Das zeigt: Es gibt ökologische Ziele und einzelne konkrete Maßnahmen. Daraus folgt aber noch nicht, dass die Gesamtveranstaltung bereits als nachhaltig oder klimaneutral bewertet werden kann. Dafür wäre eine transparente Gesamtbetrachtung notwendig, die positive und negative Auswirkungen gleichermaßen offenlegt.
Stadt Wuppertal
Ein Nachhaltigkeitsleitfaden kann dafür eine Grundlage schaffen. Entscheidend ist jedoch, ob er verbindliche Anforderungen enthält:
messbare Ziele und Zwischenziele,
nachvollziehbare Ausgangs- und Vergleichswerte,
klare Zuständigkeiten,
Veröffentlichung der Datengrundlagen,
unabhängige Kontrolle,
Konsequenzen bei Zielverfehlungen.
Ohne diese Elemente besteht die Gefahr, dass Nachhaltigkeit hauptsächlich als Leitbild und Kommunikationsrahmen dient.
Ehrlichkeit darf nicht erst an der Ticketkasse beginnen
Die neuen Regeln sind ein wichtiger Fortschritt. Aussagen wie „sehr grüne BUGA“, „viel Nachhaltigkeit“ oder „nachhaltiges Zukunftslabor“ können in kommerzieller Werbung künftig nicht mehr bedenkenlos als grüne Wohlfühlbegriffe eingesetzt werden. Die BUGA wird genauer erklären müssen, welche konkrete Umweltleistung hinter solchen Aussagen steht.
Ob das ausreicht, um die öffentliche Debatte über die BUGA 2031 ehrlicher zu machen, bleibt jedoch abzuwarten. Das Wettbewerbsrecht kontrolliert nicht automatisch die ökologische Qualität des Gesamtprojekts. Es sorgt auch nicht dafür, dass jede politische Behauptung während der Planung nach denselben strengen Maßstäben geprüft wird wie eine spätere Werbeaussage.
Notwendig wäre deshalb, die Grundidee der neuen Regeln bereits heute auf die Planung anzuwenden: Umweltaussagen müssen konkret, messbar, vollständig und öffentlich überprüfbar sein – unabhängig davon, ob gerade ein Bebauungsplan beraten oder eine Eintrittskarte verkauft wird.
Denn eine BUGA wird nicht dadurch nachhaltig, dass sie entsprechend beworben wird. Entscheidend ist, was geplant, gebaut, dauerhaft erhalten und der Öffentlichkeit transparent nachgewiesen wird. Hier ist weder bei der Verwaltung als auch innerhalb der Politik auch bislang Bemühungen zu erkennen. >Letztendlich ist allerdings gerade die Politik selber betroffener ohne es zu merken.
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