URTEIL – Seniorenheime müssen für TV-Weiterleitung keine zusätzlichen Gebühren zahlen
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte für viele Senioren- und Pflegeheime interessant sein: Werden Fernseh- und Radioprogramme über eine eigene Satellitenanlage empfangen und anschließend über das hausinterne Kabelnetz in die Bewohnerzimmer weitergeleitet, fällt dafür grundsätzlich keine zusätzliche urheberrechtliche Vergütung an.
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