Schwebebahnmängel haben juristische Konsequenzen

Nach den Sommerferien fährt die Schwebebahn nur noch samstags und sonntags. Von Montag bis Freitag bieten die WSW einen Ersatzverkehr mit Bussen an. Auf diese Einschränkung müssen sich die ÖPNV-Kunden voraussichtlich bis zum Sommer 2021 einstellen. Grund sind neue technische Probleme an den Schwebebahn-Fahrzeugen.

Schwebebahn Bahnhof Völklinger Straße  WSW ©WSW

Seit Einführung der neuen Bahnen vor vier Jahren gab es immer wieder Probleme mit den Schwebebahnen des Herstellers Kiepe Electric. Ein neuer Aspekt zwingt die WSW nun zum Handeln. Ein seit April auftretender atypischer Verschleiß der Räder hat in der Folge zu Schäden am Gerüst geführt. Dies wurde bei umfangreichen Inspektionen des Gerüsts im Juni festgestellt.

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„Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung des regulären Fahrplans nicht mehr möglich“, sagt Ulrich Jaeger, Geschäftsführer der WSW mobil GmbH. Insgesamt umfasst die Fehlerliste der neuen Fahrzeuge fast 200 technisch unterschiedliche Einträge. Das hat zur Folge, dass am Ende der Sommerferien nicht mehr ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung stehen. „Während der Ferien können wir nur noch einen 6-Minuten-Takt fahren, danach müssen wir zum Schutz des Gerüsts den Fahrbetrieb umfassend einschränken“, sagt Ulrich Jaeger.

Die Mängel werden nun auch juristische Konsequenzen haben. Die WSW bereiten gegen den Hersteller der neuen Schwebebahn-Baureihe, den Düsseldorfer Fahrzeug-Hersteller Kiepe Electric, eine Klage wegen Schlechterfüllung und Schadensersatz vor. Dies hat der Aufsichtsrat der WSW mobil in einer Dringlichkeitssitzung am 2. Juli entschieden.

„Die Klage ist das letzte Mittel, aber nach einem vierjährigen Leidensweg für uns und unsere Fahrgäste sehen wir keine andere Möglichkeit mehr“, sagt der WSW-Aufsichtsratsvorsitzende Dietmar Bell. Dem Hersteller seien alle Mängel angezeigt worden und die WSW hätten versucht, mit Kiepe einvernehmlich Lösungen zu finden. Dietmar Bell sieht keine Handlungsalternative: „Der Klageweg ist nicht risikolos, aber wir haben eine Verantwortung für Wuppertal“, sagt Bell. Das Wuppertaler Wahrzeichen dürfe nicht wegen technischer Probleme mit nur 40 km/h durchs Tal schleichen. Bei der Schadensersatzforderung geht es nicht nur um Einnahmeverluste durch Betriebsausfälle, sondern auch um erhöhten Aufwand für Reparaturen, Umbauten und Ersatzteile, Kosten für Gutachten und Materialuntersuchungen und Folgekosten durch Schäden am Gerüst.

Zu den Maßnahmen, die zukünftig einen reibungslosen Schwebebahnbetrieb sicherstellen sollen, gehört auch eine Überprüfung interner Prozesse. Dafür haben die WSW ein Kompetenz-Team unter Leitung des WSW-Vorstandsvorsitzenden Markus Hilkenbach und WSW mobil-Geschäftsführer Ulrich Jaeger gebildet. Auch externe Berater werden eingeschaltet. Ziel ist es, die Prozesse in Betrieb und Werkstätten so zu optimieren, dass auftauchende Probleme schneller erkannt und gelöst werden. „Wir werden und müssen auch unsere eigene Arbeit einer vollständigen externen Prüfung unterziehen“, so Hilkenbach, „Die Schwebebahn ist für Wuppertal unverzichtbar. Unsere Aufgabe ist es, aus dem Mängelmodell wieder das Wahrzeichen der Stadt zu machen, auf das die Wuppertaler stolz sein können.“

Quelle:  WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH

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