23.06.2014

Polizei mit „Yelp“ und „Flasher“ unterwegs

Polizistinnen und Polizisten setzen in Nordrhein-Westfalen ab dieser Woche den neuen Signalton ‚Yelp‘ ein, um Verkehrsteilnehmer anzuhalten.

Zusammen mit dem so genannten ‚Flasher‘, einem roten Blitzlicht auf dem Streifenwagen, hilft das schrille Yelp-Signal, vorausfahrende Fahrzeuge eindeutig auf sich aufmerksam zu machen. „Gefährliche Überholmanöver mit dem Streifenwagen können so bei Fahrzeugkontrollen vermieden werden“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Duisburg. „Das verbessert die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten.“ Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg hat in den vergangenen Wochen alle rund 2300 Streifenwagen in Nordrhein-Westfalen für den Einsatz des ‚Yelp‘-Tons umgerüstet.

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Das Zeichen ‚Stopp Polizei‘ auf den Streifenwagen war von Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit häufig nicht bemerkt worden. Jetzt schaltet die Polizei das rote Blitzlicht, den ‚Flasher‘ zu, um vorausfahrende Autofahrer deutlicher als bisher auf sich aufmerksam machen. Reagiert der vorausfahrende Fahrer nicht, kommt zusätzlich der schrille Signalton ‚Yelp‘ zum Einsatz. „Yelp und Flasher sind für Autofahrer deutlich besser und viel früher wahrnehmbar“, betonte Jäger. Im Rückspiegel sieht der Fahrer dann die Leuchtschrift ‚Stopp Polizei‘. Jäger empfiehlt, bei Bemerken des Anhaltesignals oder des schrillen ‚Yelp‘-Tons nicht abrupt abzubremsen. „Verringern Sie langsam die Geschwindigkeit, um an geeigneter Stelle anzuhalten und den Motor abzustellen“, so der Minister.

Das bekannte Blaulicht und Martin-Horn werden durch die neuen Signale nicht abgeschafft, sondern bleiben weiterhin im Einsatz. „Blaulicht und Martin-Horn fordern wie eh und je alle Verkehrsteilnehmer auf, sofort freie Bahn zu schaffen“, machte Jäger deutlich. „Rotes Blitzlicht und Heulton signalisieren eine Verkehrskontrolle und das Anhalten an geeigneter Stelle.“ Damit es nicht zu Verwechselungen kommt, werden ‚Flasher‘ und ‚Yelp‘ nicht zusammen mit Blaulicht und Martin-Horn genutzt.

>> „Yelp“ anhören auf der Seite des Innenministeriums

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Quelle: Innenministerium NRW

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