Mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Betrugstaten zulasten älterer Menschen

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat heute (08.05.17) sechs Angeklagte im Alter von 24 bis 52 unter anderem wegen mehrfachen bandenmäßigen Betrugs zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

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Nach den Feststellungen der Kammer suchten die Angeklagten in ganz Deutschland gezielt ältere Menschen als Opfer aus und riefen diese unter dem Vorwand, sie befänden sich im Besitz von
Falschgeld, an. Die Angeklagten gaben sich gegenüber den Opfern als Bankmitarbeiter oder Polizeibeamte aus und bewegten sie unter geschicktem Zureden zur Herausgabe von Bargeld,
Schmuck und EC-Karten nebst zugehörigen PIN-Nummern. Mit den EC-Karten „plünderten“ die Angeklagten dann – so die Feststellungen der Kammer – die Konten der teilweise dementen Opfer, die auf diese Weise in einigen Fällen um ihre sämtlichen Ersparnisse gebracht wurden.

Die Kammer hat die Angeklagten nach mehr als 30 Verhandlungstagen zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 3Monaten bis zu 9 Jahren und 3 Jahren verurteilt. Obwohl die Angeklagten größtenteils geständig waren, musste die Kammer eine Vielzahl von Zeugen vernehmen. Einige der aufgrund der Taten schwer traumatisierten Opfer waren mehr als 90 Jahre alt und konnten nur im Rahmen einer Videokonferenz vernommen werden.

Die Kammer ist mit ihren Strafen teilweise deutlich über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen. Dabei hat sie berücksichtigt, dass die Angeklagten größtenteils einschlägig vorbestraft waren und teilweise bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben. Einer der Angeklagten beging die Taten, obwohl er wenige Tage zuvor zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dass ihm insoweit eine positive Sozialprognose ausgestellt wurde, klinge – so der Vorsitzende Richter im Rahmen der Urteilsbegründung – im Nachhinein „wie ein Witz“ und zeige, dass er „null Komma nichts“ gelernt hat.

Auch hat die Kammer trotz der Geständnisse und Entschuldigungen gegenüber den Opfern bei den meisten Angeklagten keine ernsthafte Reue erkennen können. Vielmehr habe es sich teilweise so der Vorsitzende – um reine „Lippenbekenntnisse“ gehandelt, was sich auch daran gezeigt habe, dass einer der Angeklagten während der Vernehmung einer Zeugin den „Hitlergruß“ gezeigt habe und gegen einen anderen Angeklagten der Verdacht besteht, während des Verfahrens eine weitere Straftat begangen
zu haben.

Die Kammer hat die Angeklagten, bei denen es sich um Mitglieder einer Großfamilie handelt, die nach den Feststellungen der Kammer in zwei Generationen allein von dem Bezug von Sozialleistungen und der Begehung von Betrügereien lebt, insgesamt wegen mehr als 30 deutschlandweit begangenen Taten in der Zeit von Juli 2015 bis März 2016 verurteilt. Die Wohnorte der Opfer befanden sich unter anderem in Velbert, Erkrath und Solingen, aber auch in Berlin sowie Nord- und Süddeutschland. Das Urteil der Kammer (Aktenzeichen 21 KLs 18/16) ist bislang nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können gegen das Urteil binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision einlegen, über das dann der Bundesgerichtshof entscheidet.

Quelle: Pressestelle Landgericht Wuppertal

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