Geld zurück nach eigenmächtigen Preiserhöhungen

Kund:innen von primastrom, voxenergie und nowenergy profitieren von außergerichtlicher Einigung

 

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Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht:

Die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit vielfach für Ärger. Nun haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Unternehmensgruppe primaholding außergerichtlich verglichen und ihre Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal erweitert. Betroffene können oftmals profitieren, müssen dann aber jetzt auch aktiv werden und ihren Anbieter anschreiben, um Geld zurückzubekommen oder Verträge schneller zu beenden.

  • Zurückgewiesene Widerrufserklärungen
    In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher:innen nicht aus den Verträgen gelassen. Je nach Einzelfall können Kund:innen sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. Bestimmte Widerrufe können auch jetzt noch getätigt werden. Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail.
    Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024. Wer seinen Vertrag noch nicht widerrufen hat, kann das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Verbraucher:innen im Regelfall vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten.

    ACHTUNG: Die Vereinbarungen aus dem Vergleich können aber auch schlechter sein als die ursprünglich vereinbarten Konditionen. In diesen Fällen sollte natürlich auf den ursprünglich vereinbarten Konditionen bestanden werden.

  • Angebliche Preissenkungen
    Primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kund:innen zu, nachdem sie Preise zunächst erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar deutlich günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.
  • Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung
    Nachdem Kund:innen ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kund:innen, die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren Kund:innen häufig von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.
  • Der Vergleichs-Check des vzbv gibt Orientierung für die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Die Verbraucher:innen erfahren genau, was sie aufgrund des Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend machen:
    www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding

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