Fuss e.V.: Fußgänger-Unfall mit einem Linienbus!

Veröffentlichung eines Polizeiberichtes "POL-W: W Unfall mit einem Linienbus" vom 28.01.2026 – 13:54

Am 27.01.2026, gegen 19:30 Uhr, kam es im Einmündungsbereich Märkische Straße und Marklandstraße zu einem Verkehrsunfall.

Ein 56-jähriger Busfahrer bog mit einem Mercedes Linienbus von der Märkische Straße nach links in die Marklandstraße ab. Nach bisherigen Erkenntnissen überquerte währenddessen eine 70-jährige Fußgängerin die Fußgängerfurt an der grün zeigenden Lichtzeichenanlage auf der Marklandstraße.

Bei dem folgenden Zusammenstoß wurde die Frau schwer verletzt. Rettungskräfte brachten sie in ein Krankenhaus.


Wir wünschen der verletzten Frau alles Gute und eine baldige Genesung.

Alle anderen beteiligen Personen mögen den Unfall gut verkraften.


V. i. S. d. P.:
Wolfhard Winkelströter
Mitglied Fuss e.V. Ortsgruppe Wuppertal

Weitere Informationen zu Fuss e.V. unter https://www.fuss-ev.de und zu Wuppertal Startseite – Wuppertal – FUSS e.V.
Erreichen Sie einen Ansprechpartner vor Ort über den Ortsverband des Fuss e.V. Wuppertal.
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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Die gute Frau hat Wuppertaler Landrecht – essentiell „Recht des Stärkeren“ nicht beachtet. Linienbusse haben danach beim Abbiegen immer Vorfahrt – oder sagen wir: man nimmt sich das Recht einfach heraus. Wie oft mußte ich schon bei Vorrang und grüner Ampel aus dem Schleppkurvenbereich eines blauen Busses herausspringen, weil irgendein Depp am Steuer einfach abbiegt und einfach nicht hinschaut. Ist ja auch so füchterbar schwer, in diese Fahrzeuge Abbiegewarner/Totwinkelassistenten einzubauen, wie das andere Städte machen (z.B. Bochum).

    Wir haben seit April 2020 bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und wenn mit Fußgängern zu rechnen ist das Gebot, beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Wenn man sich auf Taltv.de die Döppersberg-Cam #2 anschaut, interessiert das bei den WSW überhaupt keinen. Alles, was nicht bei Wechsel auf Fußgängergrün artig an der Bordsteinkante wartet, wird „übersehen“.

    Wie das am Neumarkt zur Friedrichstraße hin aussieht, kann man sich ja bei Cycleride anschauen:

    cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-21-22/pannenflicken-21-22-wuppertal/d3-abbiegen-und-dankbar-annehmen-1431.html#joomimg

    Das dort verlinkte Video stammt noch aus der Fußgängerzonen-Zeit (vor 2015). Solange ein Auto am Fahrbahnrand steht, kann man natürlich kommentarlos drumherumfahren. Wenn da ein Fußgänger steht, müssen einige Fahrzeugführer so schräg abbiegen, daß selbst die erste Laterne sieben Meter hinter der Einmündung noch zu einem Problem wird.

    Ich hoffe, daß der letzte Unfall in der Führungsetage mal ein paar Hirnzellen aktiviert, die den Fahrern nicht nur die Einhaltung des Fahrplans auferlegt, sondern allen voran der StVO und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

  2. N. Bernhardt sagt:

    Die gute Frau hat Wuppertaler Landrecht – essentiell „Recht des Stärkeren“ nicht beachtet. Linienbusse haben danach beim Abbiegen immer Vorfahrt – oder sagen wir: man nimmt sich das Recht einfach heraus. Wie oft mußte ich schon bei Vorrang und grüner Ampel aus dem Schleppkurvenbereich eines blauen Busses herausspringen, weil irgendein Depp am Steuer einfach abbiegt und einfach nicht hinschaut. Ist ja auch so füchterbar schwer, in diese Fahrzeuge Abbiegewarner/Totwinkelassistenten einzubauen, wie das andere Städte machen (z.B. Bochum).

    Wir haben seit April 2020 bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und wenn mit Fußgängern zu rechnen ist das Gebot, beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Wenn man sich auf Taltv.de die Döppersberg-Cam #2 anschaut, interessiert das bei den WSW überhaupt keinen. Alles, was nicht bei Wechsel auf Fußgängergrün artig an der Bordsteinkante wartet, wird „übersehen“.

    Wie das am Neumarkt zur Friedrichstraße hin aussieht, kann man sich ja bei Cycleride anschauen:

    http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-21-22/pannenflicken-21-22-wuppertal/d3-abbiegen-und-dankbar-annehmen-1431.html#joomimg

    Das dort verlinkte Video stammt noch aus der Fußgängerzonen-Zeit (vor 2015). Solange ein Auto am Fahrbahnrand steht, kann man natürlich kommentarlos drumherumfahren. Wenn da ein Fußgänger steht, müssen einige Fahrzeugführer so schräg abbiegen, daß selbst die erste Laterne sieben Meter hinter der Einmündung noch zu einem Problem wird.

    Ich hoffe, daß der letzte Unfall in der Führungsetage mal ein paar Hirnzellen aktiviert, die den Fahrern nicht nur die Einhaltung des Fahrplans auferlegt, sondern allen voran der StVO und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

  3. Andreas Anders sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Zu parken von Haus Eingänge

    Wir Bewohner,Am Opphof 31 41109 Wuppertal, haben eine Bürgersteig breite von gerade einmal, ca.40cm.
    Direckt vorm Haus Eingang wird ohne Rücksicht,auf freiem Zugang zugeparkt, so das es unmöglich ist, mit einem Rolltore, Rollstuhl
    Einkäufe,
    Rettungsdiensteect. durchzukommen
    Alle Bemühungen mit den zuständigen Behörden eine Sperrfläche zubekommen, wie es bei anderen Hauseingang ist.
    leider haben hier die Autos Vorrechte, für unsere Hausgemeinschaft, auch Auto besitzter, kein Verständnis
    wünschen und Hilfe Unterstützung
    Mit freundlichen Grüßen die Hausgemeinschaft, Am Opphof 31

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