Fuss e.V.: „Fahrradunfall am Röttgen – Beteiligter und Zeugen gesucht“

Veröffentlichung eines Polizeiberichtes "POL-W: Fahrradunfall am Röttgen - Beteiligter und Zeugen gesucht" von 26.06.2023 – 14:51.

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Am 16.06.2023 kam es gegen 05:45 Uhr zu einem Unfall eines Pedelec-Fahrers (24), welcher sich leicht verletzte.

Nach ersten Erkenntnissen fuhr der 24-Jährige auf der Straße Röttgen in Richtung Uellendahler Straße. Als er einen Jogger auf der Straße
überholen wollte, machte dieser einen Schritt zu Seite, wodurch der Radfahrer bremsen musste und in der Folge zu Fall kam. Durch den
Aufprall auf der Straße wurde er leicht verletzt. Nachdem ihm der Fußgänger half, entfernten sich beide einvernehmlich von der Unfallörtlichkeit.

Bei dem Jogger handelte es sich um einen Mann im Alter von 55-65 Jahren. Er war 180-185 cm groß, hatte kurze graue Haare und trug ein
T-Shirt sowie eine kurze Hose. Die Polizei bittet darum, dass sich der Fußgänger sowie Zeugen unter der 0202/284-0 melden. (rb)


 

Wir wünschen dem verletzten Mann alles Gute und eine baldige Genesung.

Alle andere Beteilige mögen den Unfall gut verkraften.

V. i. S. d. P.:
Wolfhard Winkelströter
Mitglied Fuss e.V. Ortsgruppe Wuppertal

Weitere Informationen zu Fuss e.V.unter www.fuss-ev.de
Erreichen Sie einen Ansprechpartner vor Ort über den Ortsverbands Fuss e.V Wuppertal

 

 

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Kommentare

  1. Norbert Beutel sagt:

    „Jogger auf der Straße überholen wollte, machte dieser einen Schritt zu Seite“.
    Was macht ein Jogger auf der Straße und das auch noch auf der falschen Seite?
    immer wieder muss ich die Unsitte (z.B. sehr häufig auf der Nordbahntrasse) beobachten, dass Fußgänger / Jogger u.a. auf der rechten Straßenseite laufen, teilweise noch mit Kopfhörer auf den Ohren. Diese Straßenbenutzer bekommen doch gar nicht mit, ob sich ein Radfahrer von hinten nähert.
    Nutzt der Jogger – wenn nicht schon korrekt den Gehsteig – dagegen die linke Straßenseite, würde er den dann entgegenkommenden Radfahrer bemerken.
    Frage: warum halten sie die Jogger fast nie an die Straßenverkehrsordnung (hier: § 25 StVO: (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.

    1. Wolfhard Winkelströter sagt:

      Sehr geehter Herr Beutel,

      eine Anmerkungen vor weg.

      Ich habe noch keinen Polizeibericht gesehen, der nicht Fragen offenlässt. Sie sind wahrscheinlich auch nicht dafür gedacht, anderes als journalistische Artikel, den Sachverhalt bis ins Kleinste zu klären. Sie werden relativ zeitnah veröffentlich, während die Ermittlungen noch anhalten.

      Ich gebe Ihnen recht. Im Allgemeinen sollten Fußgänger den Gehweg benutzen.

      Unter Umständen ist dies aber nicht möglich. Der Bericht lässt keinen Rückschluss auf den genauen Ort in der Straße Röttgen zu und ob der Gehweg nicht durch eine Baustelle oder parkende Autos blockiert war. Auch nicht, wie lange er dort schon lief.

      Es wird ebenfalls nicht aufgeführt, wie groß der Schritt zur Seite war und ob der Unfall bei einem Abstand von 1,75m zum Jogger hätte vermieden werden können. Ich habe jetzt einmal 1,75m gewählt, weil dies der seitliche Abstand ist, mit dem Räder überholt werden sollen.

      Eine Schuldfrage aus einem Polizeibericht zu extrahieren ist wie Kaffeesatzlesen. Die Bewertung werde ich jedenfalls den zuständigen Behörden überlassen. Schuldzuweisungen im Vorfeld bringen nichts.

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