Lebenshilfe: Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Sechs Mitarbeiter der Lebenshilfe Wuppertal haben erfolgreich an einer zweijährigen Qualifizierung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung teilgenommen.

Das Ziel der Lebenshilfe Wuppertal ist es, jeden Menschen mit Behinderung seinen Fähigkeiten entsprechend so gut wie möglich auf seinem Arbeitsplatz in der Werkstatt zu fördern und ihm – je nach Potenzial – sogar den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dafür bedarf es geschultes und qualifiziertes Fachpersonal.

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Auch im Jahr 2020 haben sich wieder Fachkräfte der Lebenshilfe weitergebildet. Sechs Männer und Frauen haben an der zweijährigen Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung teilgenommen. Tobias Körtgen, Monika Wittstock und Xheladin Peci konnten die Qualifizierung 2020 erfolgreich beenden, Elena Kern (Ausbildungsstart 2019), Raphael Lohoff und Stefan Finke (Ausbildungsstart 2020) nehmen weiterhin an der berufsbegleitenden Ausbildung teil, mit dem Ziel, 2021 bzw. 2022 ihren Abschluss zu machen.

Die qualifizierte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung spielt beim beruflichen Werdegang der Lebenshilfe-Klienten eine große Rolle. Denn diese Fachkraft beurteilt die individuellen Neigungen und den Förderbedarf. Sie erarbeitet Bildungspläne, wählt Arbeiten aus, die den Fähigkeiten des Klienten entsprechen, und fördert Gruppen- sowie Teambildungsprozesse. Außerdem beobachtet die Fachkraft das Arbeits- und Sozialverhalten, dokumentiert alle Entwicklungsschritte und berät bzw. informiert die Angehörigen.

Xheladin Peci, Tobias Körtgen und Monika Wittstock konnten die Qualifizierung 2020 erfolgreich beenden.Xheladin Peci, Tobias Körtgen und Monika Wittstock konnten die Qualifizierung 2020 erfolgreich beenden. ©Lebenshilfe Wuppertal

Die Qualifizierung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung umfasst eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung mit insgesamt 2.560 Unterrichtsstun- den und einem praxisorientierten Projekt in der Werkstatt am Ausbildungsende. Voraussetzung für die Qualifikation ist ein Ausbildungsabschluss in einem gewerblich-technischen Beruf und eine zweijährige Berufspraxis.

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