01.11.2026Uli Schmidt
Hängebrücke
Die BUGA gGmbH will noch in diesem Jahr den Förderantrag stellen. Beantragt wird eine GRW-Tourismusförderung von bis zu zehn Millionen Euro bei 18,9 Millionen Euro Gesamtkosten. Kommende Woche entscheidet die Politik über das Planverfahren. Über die entscheidende Frage entscheidet sie nicht – und über eine zweite schon gar nicht.
Am 4. November beraten die Bezirksvertretungen Elberfeld und Elberfeld-West, am 5. November der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Standortmarketing über den Veröffentlichungsbeschluss für die Bebauungspläne 1294 (Hängebrücke) und 1257 (Talstation und Seilbahn). Stimmen die Gremien zu, liegen die Entwürfe vom 16. November bis zum 23. Dezember öffentlich aus.
Zur Abstimmung stehen Unterlagen, die ihres Umfangs wegen kaum jemand vollständig wird lesen können. Für den B-Plan 1257 allein ist eine Alternativenprüfung als Anlage hinterlegt, dazu kommen Umweltbericht, Artenschutzprüfung, landschaftspflegerischer Begleitplan sowie schall- und geotechnische Gutachten. Über 500 Seiten für zwei Bauwerke. Das ist kein Vorwurf an einzelne Ratsmitglieder – es ist der Normalfall komplexer Bauleitplanung. Es ist aber ein Grund, die Offenlage ernst zu nehmen. Denn erst dort werden die Gutachten zugänglich, auf die sich alles stützt.
Die Rechnung geht anders aus als angekündigt
Beantragt werden sollen bis zu zehn Millionen Euro über die GRW-Infrastruktur-Richtlinie des Landes, im Bereich Tourismus. Bei Gesamtkosten von 18,9 Millionen Euro entspricht das 52,9 Prozent. Rechnerisch ist das zulässig – der Regelfördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent, und das Scoring-Merkblatt begrenzt die Förderung auf höchstens zehn Millionen Euro je Vorhaben.
Es ist aber weit entfernt von der Marke, die über Jahre die politische Debatte bestimmt hat. Die Machbarkeitsstudie 2024 rechnete drei Szenarien: 50 Prozent im schlechtesten Fall, 60 im mittleren, 80 Prozent im besten – und in genau dieser Best-Case-Zeile standen 58,4 Millionen Euro Förderung für den Investitionshaushalt. Der Bericht der Geschäftsführung ging als öffentliche Ratsdrucksache in die Gremien; 2025 wurde in der Bürgerbeteiligung erneut auf die Möglichkeit verwiesen, „alternativ müsse die Förderquote erhöht werden“. Die 80 Prozent waren nie zugesagt. Sie waren zwei Jahre lang wirksam – und heute ergibt die Hängebrücke 52,9.
Gesichert ist bislang ein einziger Förderbescheid: zehn Millionen Euro, übergeben vom Regierungspräsidenten im November 2024. Ausdrücklich als Festbetrag für die BUGA als Gesamtmaßnahme, für die Planung. Nicht für eine Brücke.
Der eigentliche Vorwurf: Wuppertal verschenkt seine Förderfähigkeit
Hier liegt der schwerwiegendere Befund, und er betrifft nicht die Brücke, sondern die Förderpolitik der Stadt insgesamt.
Die GRW-Richtlinie ist kein Einzweckprogramm. Sie kennt eine ganze Reihe von Fördertatbeständen, und Wuppertal erfüllt mehrere davon ohne jede Abgrenzungsdiskussion: Rad- und Wanderwege, Lehr- und Naturpfade, unentgeltliche Park- und Rastplätze, Maßnahmen zur Standortattraktivität, Planungs- und Beratungsleistungen, berufliche Bildung, Wirtschaftsflächen. Nordbahntrasse, Sambatrasse und das Wanderwegenetz sind genau solche Fälle. Sie sind förderfähig, ob die Brücke kommt oder nicht.
Vor allem aber gilt: Der Fördersatz liegt grundsätzlich bei bis zu 60 Prozent, lässt sich aber auf bis zu 90 Prozent erhöhen, wenn sich ein Vorhaben in ein regionales Entwicklungskonzept einfügt und zusätzlich interkommunal organisiert ist, zur Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft beiträgt oder der Fachkräftesicherung dient. Wuppertal bildet mit Solingen und Remscheid seit Jahren das Bergische Städtedreieck. Die interkommunale Struktur ist vorhanden – sie tritt nur im Förderantrag nicht als solche auf. Und die Richtlinie kennt einen Tatbestand, der sogar ausdrücklich „eine Befristung bis zum 31. Dezember 2026″ trägt und damit demnächst ausläuft.
Genutzt wird davon wenig. Die gesamte Förderkommunikation der vergangenen zwei Jahre läuft auf ein Ziel zu: die BUGA. Ein Antrag nach dem anderen wird an das Großprojekt gekoppelt, jede Fördersumme am selben Investitionshaushalt gemessen, jede politische Debatte auf dieselbe Frage verkürzt. Wer Förderung nur über ein Vorhaben denkt, verliert genau die Spielräume, die das Programm an anderer Stelle bietet: die Höherstufung durch Kooperation, die Einbettung in ein Entwicklungskonzept, die Verteilung auf mehrere tragfähige Einzelvorhaben statt auf eine Wette.
Die Ironie dabei: Dem Antrag für die Hängebrücke fehlt genau das, was das Programm für eine Höherstufung verlangt – das regionale touristische Gesamtkonzept. Und für dieses Gesamtkonzept wiederum gäbe es einen eigenen Fördertatbestand mit bis zu 75 Prozent Fördersatz. Wuppertal beantragt das Bauwerk, aber nicht den Zusammenhang, in dem es funktionieren soll.
Was „Tourismusförderung“ verlangt
Die GRW fördert touristische Infrastruktur nicht, weil sie schön ist. Sie fördert sie, wenn sie dem Wachstum des regionalen Tourismus dient, für die wirtschaftliche Entwicklung gewerblicher Tourismusbetriebe von unmittelbarer Bedeutung ist und nicht überwiegend der Naherholung. Vor der Antragstellung muss jedes Vorhaben ein Scoring durchlaufen; unter 42 Punkten landet es nicht einmal auf der Rangliste. Voraussetzung sind die Einbindung in ein regionales Tourismuskonzept und eine positive Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation.
Dass eine Hängebrücke über der Wupperpforte Menschen von außerhalb anzieht, ist unstrittig. Die Frage ist eine andere: Geht es um Tourismus oder um Naherholung?
Als Beleg dient eine bislang unveröffentlichte Prognose von Montenius Consult, aus der der Förderverein 662.000 Besucher jährlich im Dauerbetrieb zitiert. Abgeleitet wird die Zahl über einen Zwei-Stunden-Radius mit 35 Millionen Menschen und den Vergleich mit acht großen deutschen Hängebrücken. Zum Vergleich: Die Geierlay im Hunsrück zählt rund 320.000 Besucher im Jahr, der Highwalk Rotenburg im ersten Jahr 103.000.
662.000 wären das Doppelte der Geierlay. Das ist nicht unmöglich – die Brücke wäre die längste des Landes, die erste über einer Stadt, in einem Ballungsraum ohne vergleichbares Bauwerk. Aber es ist erklärungsbedürftig. Und vor allem: Es ist eine Besucherzahl, keine Tourismuswirkung. Wer zwei Stunden anreist, eine Stunde auf die Brücke schaut und zurückfährt, braucht kein Hotelzimmer. Genau dieser Anteil aber entscheidet über die Förderfähigkeit – und er lässt sich nicht aus einer Begehungszahl ablesen, sondern nur aus Herkunft, Übernachtungsanteil und Aufenthaltsdauer.
Wuppertal hatte 2025 640.008 Übernachtungen bei einer mittleren Aufenthaltsdauer von 2,2 Tagen; die Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland gingen um 3,3 Prozent zurück. Von welchen Gästen reden wir also, wenn 662.000 Brückenbesuche den Tourismus tragen sollen? Diese Frage ist weder unhöflich noch überflüssig. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Förderantrag trägt.
Denn die Stadt hat mehr zu bieten als die Brücke: Schwebebahn, Zoo mit rund 443.000 Besuchern, Nordbahntrasse, Stadthalle, Opernhaus, Visiodrom, Industriekultur, Müngstener Brücke. Was fehlt, ist kein Bauwerk. Es ist ein Gesamtpaket, das daraus eine buchbare Destination macht. Schon 2020 beklagten fünf Wuppertaler Kultureinrichtungen in der WZ, der Stadt fehle „der Haupt-Botschafter, der etwas von Tourismus und Marketing verstehe“ – das Potenzial werde nicht zum Strahlen gebracht. Diese Kritik ist nicht neu, und sie ist nicht widerlegt.
Wem gehört die Brücke nach 2031?
Die Förderung wäre ein Baukostenzuschuss. Betriebskosten, Unterhalt, wiederkehrende Bauwerksprüfungen, Seilersatz und Korrosionsschutz sind von der GRW-Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zweckbindung beträgt 15 Jahre, und erwartete Einnahmen mindern die förderfähigen Ausgaben bereits bei der Bewilligung.
Ob die Brücke Eintritt kostet, ist politisch nicht entschieden. Geprüft werden laut gGmbH derzeit zwei Modelle: Betrieb durch einen privaten Betreiber oder Betrieb durch die Stadt. Ziel sei ein „nicht gewinnorientierter Betrieb“; eine kostenfreie Nutzung werde angestrebt, abhängig von rechtlichen und betrieblichen Klärungen. Für ein Bauwerk dieser Größe ist das eine auffallend offene Stelle.
Belegt ist zudem, dass die Nachnutzung nie mitgerechnet wurde. Die Machbarkeitsstudie 2021 notiert, die Wartung der Hängebrücke sei „in den allgemeinen Unterhalt der städtischen Brücken aufzunehmen“ und in der damaligen Aufstellung nicht enthalten. In der Bürgerveranstaltung am 3. Juli wurde genau das gefragt – mit welchen Mitteln die Brücke nach der BUGA unterhalten werden solle. Die Antwort blieb bei Steuermitteln oder einem interessierten Betreiber. Beides ist bis heute nicht entschieden.
Das ist der eigentliche Kern des Verfahrens. Wuppertal hat für 2026 und 2027 einen genehmigten Doppelhaushalt mit Fehlbeträgen von 128,2 und 125,1 Millionen Euro, erstmals ein Haushaltssicherungskonzept mit Personalkürzungen über zehn Jahre, und ein ausgeglichener Haushalt wird für 2036 prognostiziert. In dieser Lage ist die Frage nicht, ob zehn Millionen Euro Förderung viel sind. Die Frage ist, was danach kommt.
Der Eingriff ist nicht egal – er ist nur entschieden
Wer die Umweltfragen für erledigt hält, sollte sich den Naturschutzbeirat ansehen. Für die Verankerung der Brücke auf dem Nützenberg soll Landschaftsschutz aufgehoben werden. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat seine Entscheidung dazu vertagt. Betroffen sind nach Angaben des Grünflächenamts etwa 4,5 Hektar Wald auf der Königshöhe – bei 92 Hektar Gesamtfläche. Eingriffe entstehen vor allem an den Pylonenfundamenten und in den Zonen, in denen die Brücke noch nicht über die Baumkronen hinausreicht. Ein Teil liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Es wäre falsch zu behaupten, Natur- und Klimabelange würden ignoriert. Es gibt Umweltbericht, Artenschutzprüfung und landschaftspflegerischen Begleitplan, die Naturschutzbehörde prüft, Befreiungen werden nicht pauschal erteilt. Die zutreffende Kritik lautet anders: Der Eingriff wird systematisch vorbereitet und in der Darstellung kleingerechnet. Ein Bauwerk aus Stahl und Beton, das über ein Tal gespannt wird, ist nicht dadurch klimafreundlich, dass es später begrünt wird. Zur grauen Energie des Materials kommen Baustellenverkehr, Zuwegungen und die Anreise Hunderttausender Besucher. Das sind keine Messwerte, die jemand vorlegt – es sind Kosten, die in keiner Förderrechnung auftauchen.
Und einer der Gründe, die für öffentliche Förderung angeführt werden, verdient einen zweiten Blick: Arbeitsplätze. Eine Brücke, die nach 2031 dauerhaft kostenfrei und ohne Betreiber betrieben werden soll, schafft vor allem Unterhaltungsaufwand – nicht Beschäftigung. Wertschöpfung entsteht, wenn Gäste übernachten und konsumieren. Dafür braucht es ein Angebot, das über einen Tag hinaus trägt.
Was kommende Woche zur Entscheidung steht – und was nicht
Am 4. und 5. November geht es um Planungsrecht, nicht um Finanzierung. Formal korrekt: Die Bauleitplanung muss die Finanzierbarkeit nicht prüfen. Praktisch ist es der letzte Moment, in dem die Politik noch mit vertretbarem Aufwand fragen kann, wohin das führt. Nach dem Satzungsbeschluss, den die Verwaltung für 2027 anstrebt, sind die Weichen gestellt.
Zu fragen wäre vorher:
Wer betreibt die Brücke, wer trägt Unterhalt, Prüfungen und Ersatzinvestitionen – und was kostet das über 30 bis 50 Jahre?
Wird die Brücke eintrittspflichtig? Wenn nein: wie wird der laufende Aufwand finanziert, ohne die freiwilligen Leistungen der Stadt anzutasten?
Wie hoch ist der Anteil der Besucher, der aus außerhalb Wuppertals kommt und tatsächlich übernachtet? Auf welcher Grundlage, in welcher Studie, mit welcher Methodik?
Wird die vollständige Montenius-Prognose vor der Offenlage veröffentlicht?
Wie verhält sich das Vorhaben zum Landschaftsplan und zum Ziel der Klimaneutralität 2035 – und wie zur Vertagung im Naturschutzbeirat?
Welche Fördertatbestände der GRW-Richtlinie hat die Stadt in den vergangenen zwei Jahren geprüft, beantragt oder bewusst liegen gelassen – und warum?
Wuppertal braucht keine Hängebrücke, um ein Reiseziel zu sein. Es braucht eine Erzählung, ein Marketing und ein Gesamtpaket, das die vorhandenen Schätze – Schwebebahn, Zoo, Trassen, Kultur – zu etwas Buchbarem verbindet. Eine Brücke kann ein Baustein darin sein. Als Ersatz dafür taugt sie nicht. Und eine Stadt, die ihre gesamte Förderstrategie an ein einziges Bauwerk hängt, verspielt die Spielräume, die ihr das Programm tatsächlich bietet.
Quellen: SessionNet | BV Vohwinkel – 21.10.2026 – 18:32-19:50 Uhr unter den Punkt Dokumente ist eine Power Point Präsentation
SessionNet | BV Elberfeld, BV Elberfeld-West – 04.11.2026 – 18:00 Uhr – Rathaus Elberfeld, Raum 202, Neumarkt 10, 42103 Wuppertal mit ganz vielen Dokumente zum B Plan verfahren Hängbrücke Seilbahn
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