29.10.2026Uli Schmidt
Diskussionen über Natureingriffe für Buga in Wuppertal
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Die Wuppertaler Medien Landschaft ist nicht besonders Stark ausgeprägt so das zum Beispiel Artikel in der WZ Wuppertal regelmäßig von mir gelesen werden. Das die hinter einer Bezahlschranke sich häufig verstecken ist dabei natürlich wenig Hilfreich. Ganz selten sind es Leserbriefe die ich dort wieder finde. Deswegen will ich diesen hier veröffentlichen.
Der Artikel zeigt vor allem eines: dass kein einziger Pressevertreter im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde saß oder sich auch nur ansatzweise mit diesen Themen beschäftigt hatte. Dabei handelt es sich keineswegs um Kleinigkeiten, sondern um die Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten unter dem Deckmantel der „Ausnahme“.
Sehr auffällig ist die merkwürdige Rolle, die die Untere Naturschutzbehörde dabei einnimmt. Sie neigt stark dazu, eine „Möglichmacherin“ zu sein – insbesondere, wenn es um die Buga geht. Es gibt eine Vorhabenträgerin, die Buga gGmbH, die in Wuppertal eine Bundesgartenschau ausrichten will. Dass dies dazu führt, dass festgesetzte Landschaftsschutzgebiete betroffen sein werden, ist durchaus bekannt. Wer allerdings glaubt, die Untere Naturschutzbehörde habe ein wirkliches Interesse daran, diese Landschaft und Natur zu schützen, wird schnell eines Besseren belehrt. In Wuppertal hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, das Bundesnaturschutzgesetz so lange zu beugen, bis ein Vorhaben ermöglicht werden kann. Im Notfall geht sie dabei auch über Leichen besonders geschützter Arten.
Wie bei vielen behördlichen Entscheidungen wäre der Ermessensspielraum wesentlich größer, als er genutzt wird. Denn wir sollten nicht vergessen: Im Beirat werden nur Anträge auf Befreiung behandelt, die zuvor von der Unteren Naturschutzbehörde bearbeitet wurden – und bei denen von Anfang an nicht klar ist, dass sie sich nicht unter dem Deckmantel der Befreiung mit Natur- und Landschaftsschutz vereinbaren lassen. Als Kontrollfunktion sieht der Gesetzgeber den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde vor, der mit darauf achten soll, dass die Interessen der Natur, aber auch die der Menschen bei solchen Abwägungen ausreichend zur Geltung kommen. Diesem Kontrollgremium dann die dafür notwendigen Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, ist schon wenig verwunderlich. Es ist allerdings kein „Ups, ich habe vergessen, den Anhang anzuhängen“-Fehler, sondern Strategie der Unteren Naturschutzbehörde.
Spannend wird es in diesem Zusammenhang, wenn die Behörde – wie jetzt geschehen – innerhalb der öffentlichen Sitzung eine Frist von sechs Wochen setzt, innerhalb derer der Beirat zu entscheiden hat. Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich dabei um eine „Kann“-Vorschrift und keineswegs um eine „Muss“-Vorschrift. Auch in diesem Fall müsste die Untere Naturschutzbehörde also ein Ermessen ausüben und begründen, warum eine Frist von sechs Wochen notwendig sein soll. Trotz Aufforderung, dies zu benennen, kam sie der Aufforderung nicht nach – nicht etwa, weil es zu komplex wäre, sondern einzig aus dem Grund, dass die Benennung dieser Frist eine willkürliche Entscheidung war. Bis zur Buga 2031 ist es schließlich noch ein Weilchen hin, und auch andere Beteiligungsverfahren laufen noch. Es ist also keineswegs davon auszugehen, dass in den nächsten sechs Wochen eine Seilbahn gebaut wird – dafür fehlen ja auch noch Investor und Betreiber. Eine Frist kann im Übrigen erst zu laufen anfangen, wenn die notwendigen Unterlagen überhaupt zur Verfügung stehen.
Der Beirat fordert also aus gutem Grund Transparenz ein. Dazu gehören vor allem schon vorliegende Gutachten. Auch das Verlangen des Beirats, nicht in Salamitaktik Entscheidungen treffen zu müssen, sondern eine Gesamtbetrachtung der Eingriffe vornehmen zu wollen, scheint die Untere Naturschutzbehörde nicht nachvollziehen zu können – oder eher nicht nachkommen zu wollen. Denn dann könnte dies gegebenenfalls dazu führen, dass eine Befreiung verweigert wird.
Letztendlich ist der Unteren Naturschutzbehörde die Meinung des Beirats ohnehin egal, wie schon die vier Linden am Boetingerweg gezeigt haben. Egal wie gut eine Stellungnahme seitens des Beirats gefasst wurde, wird sie eher nicht beachtet – stattdessen wird das politische Gremium Umweltausschuss damit beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung durchzuwinken. Das ist auch viel angenehmer, weil dort eben keine lästigen Fragen gestellt werden. Dies im Übrigen, obwohl – oder gerade weil – bei der Buga der Ausschussvorsitz bei Bündnis 90/Die Grünen Wuppertal liegt.
Es bleibt natürlich offen, ob die Grünen höchstpersönlich bei der Buga in die Bäume klettern werden. Nicht etwa, um dort Baumhäuser im Rahmen einer Versammlung zu errichten, sondern vielmehr, um stabile Plastikfolie vor Bruthabitat-Höhlen zu nageln, damit eine Enteignung für geschützte Vögel und Fledermäuse möglich wird und die Bäume gefällt werden können. Mit etwas Glück schauen sie dann auch vorher einmal rein, ob nicht zufällig gerade doch jemand zu Hause ist. Das wäre zumindest ein Fortschritt – denn dass Fledermäuse lebendig „eingemauert“ werden, ist trotz aller Auflagen ja durchaus auch schon in Wuppertal vorgekommen.
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