21.06.2026

Brücke statt Tunnel – viele Fragen, wenig Zeit

IFG‑Anfrage monatelang unbeantwortet – Unterlagen erst über Vergabeplattform sichtbar. Brückenplanung wirft Kosten-, Zeit- und Komfortfragen auf.

Viele Monate nach einer unbeantwortet gebliebenen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen nun erstmals aussagekräftige Unterlagen zur geplanten Fuß- und Radwegbrücke zwischen Lokschuppen‑Areal und P+R‑Platz am Bahnhof Vohwinkel vor. Die Dokumente hängen als Anlagen an der aktuellen Ausschreibung „BUGA2031_Planungsleistung Fuß- und Radwegbrücke Kernareal 1“ auf der NRW‑Vergabeplattform. Was dort steht, ist „durchaus spannend“ – und wirft neue Fragen auf.

Abschnitt: Vom Tunnel (Plan A) zur Brücke (Plan B) Ursprünglich war von der BUGA gGmbH ein Tunneldurchstich direkt vom Bahnhof Vohwinkel zum Lokschuppen‑Areal vorgesehen. Bei der Präsentation des Siegerentwurfs für das Quartier wurde 2025 eher beiläufig erklärt, dass diese Lösung aus zeitlichen Gründen vom Tisch sei. Hintergründe sind unklar; nach hiesigem Kenntnisstand gab es seitens der Bahn Bedenken. In einer ersten Machbarkeitsuntersuchung tauchte bereits die Alternative „Brücke“ auf – genau diese soll nun realisiert werden.

Abschnitt: Was die Unterlagen jetzt zeigen

Festgelegt ist die Variante 3a: eine zweifeldrige Brücke über die DB‑Gleise (Spannweiten ca. 36 m + 45 m), mit barrierefreien Rampen auf Nord‑ und Südseite.
Barrierefreiheit ausschließlich über Rampen: Aufzüge sind nicht vorgesehen; Treppenabgänge werden in den Papieren nur „nach Möglichkeit“ erwähnt, aber in der eigentlichen Leistungsbeschreibung nicht verbindlich beauftragt.
Rechtwinklige Überführung: Die Brücke kreuzt die Gleise etwa im 90‑Grad‑Winkel. Für Radfahrende zählen deshalb vor allem die Kurvenradien und Sichtweiten in den Rampen‑Kehren.
DB‑Abhängigkeiten: Schutz der Oberleitung, Verlegung von Speiseleitungen im Erdreich, Sperrpausen – alles muss mit der DB InfraGO abgestimmt und in engen Zeitfenstern gebaut werden.
B‑Plan offen: Die Anbindung im künftigen Quartier, Böschungen/Stützwände, Ausgleichsflächen – vieles hängt noch am Bebauungsplanverfahren.
Kasten: Was heißt „barrierefrei mit Rampen“? Barrierefreie Rampen dürfen in der Regel höchstens 6 % Längsneigung haben und brauchen Ruhepodeste. Bei rund 7 Metern Höhenunterschied werden schnell sehr lange Wege fällig. Ohne Treppen oder Aufzüge bedeutet das: komfortabel für manche, zeitraubend für andere.

Abschnitt: Kosten – welche Zahl gilt? In den Unterlagen finden sich zwei Kostengerüste:

Günstig gerechnet („mit Erdwall“): ca. 6,8 Mio. € netto Bau plus ca. 1,8 Mio. € Planung = rund 8,6 Mio. € netto.
Konservativ gerechnet: ca. 12,4 Mio. € netto Bau plus ca. 3,4 Mio. € Planung = rund 15,8 Mio. € netto. Unklar bleibt, welcher Wert im Haushalt hinterlegt ist, welcher Preisstand gilt – und wie bahnseitige Kosten (Sperrpausen, Sicherungen, Oberleitung) verteilt werden. Politisch brisant: Wer zahlt wie viel – Stadt/Förderung, Bahn (für bahneigene Umbauten normalerweise nicht), oder der Entwickler des Lokschuppen‑Areals, der vom Anschluss profitiert?
Abschnitt: Zeitdruck – BUGA hat ein fixes Datum Die BUGA 2031 hat einen festen Eröffnungstermin. Die Brücke ist der zentrale Zugang zum Kernareal. Gleichzeitig: spät gestartete Planung, offener B‑Plan, parallele Großbaustellen (Brücke, Wohnquartier, BUGA‑Gelände) und knappe DB‑Sperrzeiten. Wer in der frühen Planungsphase Zeit verliert, zahlt hinten raus oft mit Hektik, Mehrkosten und Terminverzug – das zeigt nicht zuletzt das Beispiel Realschule Vohwinkel.

Abschnitt: Komfort und Sicherheit – offene Punkte

Wegekomfort: Lange Rampen ohne ergänzende Treppen oder Aufzug bedeuten Umwege und Zeitverlust – besonders im Alltagsverkehr nach der BUGA.
Radfreundlichkeit: Mindestradien, Aufweitungen, Sichtweiten (ERA/RASt) sind in den Vergabeunterlagen nicht konkretisiert.
Beleuchtung/Technik: Die TGA ist zwar beauftragt (Anlagengruppen 1 und 4), konkrete Standards zu Blendfreiheit im Gleisumfeld, Notbeleuchtung, EMV/Blitzschutz werden nicht benannt.
Umwelt: Für die Rampen sind Eingriffe in Grünflächen vorgesehen; wie Ausgleich und Biotopverbund dauerhaft gesichert werden, bleibt zu präzisieren.
Abschnitt: Politik und Öffentlichkeit – Informationsdefizit Die IFG‑Anfrage blieb monatelang unbeantwortet – erst die Vergabeplattform machte die Papiere zugänglich. Für Vohwinkel ist die Brücke die erste greifbare BUGA‑Maßnahme vor Ort. Transparenz und frühzeitige Beteiligung wären hier Pflicht, nicht Kür.

Zitat‑Angebot (du kannst es verwenden) „Wer jetzt bei der Planung bummelt, holt das später mit Hektik, Zusatzkosten und Terminproblemen nach. Vohwinkel braucht Ehrlichkeit bei Kosten, Terminen und Komfort – nicht nur BUGA‑Sprechblasen.“

Abschnitt: Was die BV Vohwinkel jetzt klären sollte

Verbindlichkeit von Treppen und die Prüfung eines Aufzugs (Standorte, Lebenszykluskosten, Sicherheit).
Radfreundliche Rampengeometrie (Mindest‑Kurvenradien, Aufweitungen, Sichtweiten).
Kostenklarheit (Preisstand, Risikobudgets) und faire Kostenteilung – inkl. substanziellem Beitrag des Entwicklers für Erschließungsnutzen.
Zeitkritische DB‑Abhängigkeiten (Sperrpausen, Oberleitung/Speiseleitungen) mit realistischen Puffern.
Schnittstellen zum B‑Plan (Höhenlage, Flächen, Ausgleich) und verbindlicher Verfahrensfahrplan.
Schluss Vohwinkel steht vor einer Richtungsentscheidung: Wird die Brücke eine alltagstaugliche, komfortable Stadtverbindung – oder ein Minimal‑Bau unter Zeitdruck? Die nächsten Wochen zeigen, ob Verwaltung, Politik, Bahn und Entwickler den Mut zu klaren Entscheidungen haben. Die Fragen liegen auf dem Tisch.

Aktuelle Stellenangebote:

 

Nun das allerdings das wichtigste wäre auch ohne eine BUGA könnte eine solche Brücke gebaut werden. Sollte diese Brücke aus dem BUGA Budget bezahlt werden müssen können wir davon ausgehen das die Eigenleistung trotzt möglicher Förderung höher ausfallen wird. Die Förderungen wurden allgemein bei Rad und Fußverkehr um 10 % gekürzt. Bei dem leeren Haushalt der Stadt Wuppertal sollte vor allem der eigentliche Nutznießer dieser Brücke, die Clees Gruppe über Städtebauliche Verträge in die Pflicht genommen werden. 

Quellen: CXVHY5CYT2N1CL5U | BUGA2031_Planungsleistung Fuß- und Radwegbrücke Kernareal 1 | www.vmp-rheinland.de   nur noch ein paar Wochen abrufbar 😉 

Anmelden

Aktuelle Stellenangebote:

Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    BUGA: 2 Mill. BUGA-Besucher. Optimistisch gerechnet 1,5 Millionen benutzen diese Brücke, obwohl der Weg über den Nordausgang des Bahnhofs kürzer ist. Würden die je 10 € zahlen, um die Baukosten von 15 Mill. € zu decken?

    Nach der BUGA: Würde sich die Brücke flüssiger in den Verlauf der Nordbahntrasse einfügen, und würden Radfahrer auf dem Weg zum Bf gegenüber der Brücke Homannstraße eine Minute Zeit sparen und im Schnitt 15 € / h verdienen, dann wäre die gesparte Minute 25 Cent wert:

    0,25 € x 1000 Radfahrer / Tag x 365 Tage x 20 Jahre = 1,8 Mill. €

    Die Zahlen sind angreifbar. Aber in meinen Augen ist die Brücke einfach nur unrentabel.

    1. Uli Schmidt sagt:

      Die Rechnung ist sehr angreifbar. Die Eintrittsgelder der BUGA Besucher*innen sind nur zur Kostendeckung des Durchführungshaushaltes gedacht. Die Investitionskosten werden von den Steuerzahler gezahlt 😉 Allerdings ist deine Rechnung zumindest aus meiner Sicht logischer als die Milchmädchenrechnung zur BUGA selber. Nun dadurch das die Rampen als Wende verlaufen verlängert sich der Weg um einige Meter. Hinzu kommen noch mal ein paar Höhenmeter- Von daher wird es keinen Zeitlichen Vorteil geben. Während der BUGA allerdings erhebliche Verzögerung im Bereich der Lüntenbeck. Mit den Tunneldurchstich wäre es Städtebaulich besser gewesen.

      1. Susanne Zweig sagt:

        Von wem die Kosten getragen werden, ist für eine Kosten-Nutzen-Einschätzung ja unerheblich.

  2. N. Bernhardt sagt:

    Vorraussage Plan B.: Es wird festgestellt, daß weder zeitlich noch finnanziell eine (neue) Brücke zu stemmen ist, dann festgestellt daß die „barrierefreie“ Anbinduing über die Nathrather Straße ja bereits existiere, und die Nathrather Straße kurzerhand zur Fahrradstraße erklärt. Damit kann man den komischen Radfahrstreifen zur Bahnstraße demarkieren und erklärt die Nathrather Straße faktisch zur Fußgängerzone, wie man das mit der Luisenstraße auch schon gemacht hat. Verkehrsberuhigung auf Wuppertaler Art eben.

    1. Uli Schmidt sagt:

      ich bin ziemlich sicher das im B Plan Verfahren keine Probleme gesehen werden. Dafür sind dort in der „Behörde“ viel zu sehr der BUGA Positiv aufgeschlossen. Das werden dann schon Gerichte der Stadt erklären müssen das das Verfahren nicht gut geführt wurde und einige Aspekte übersehen wurde um von einer Ergebnisoffenen Verfahren auch nur Ansatzweise reden zu können.

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert