17.06.2025Uli Schmidt
Beschlossene Sicherheit? Lieber warten am Homanndamm
Am 5. Dezember 2023 war die Welt in der Wuppertaler Verkehrspolitik eigentlich in Ordnung:
Der Ausschuss für Verkehr beschloss – auf Vorschlag der Stadtverwaltung selbst – die dringend notwendige vorfahrtberechtigte Querung der Nordbahntrasse (NBT) über die Straße Homanndamm in Vohwinkel (Drucksache VO/0112/23). Die Maßnahme ist bestens begründet: 940 Radfahrende pro Tag, nur 390 Autos, keine sichere Querung bisher. Rotmarkierung, Vorfahrtzeichen, Rüttelstreifen – fertig. Kostenpunkt: überschaubare 4.700 €.
Doch fast ein Jahr später: Nichts ist passiert. Kein Bau, keine Umsetzung. Stattdessen eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen im Verkehrsausschuss, die vielen sauer aufstoßen dürfte:
„Eine Zeitschiene für die Umsetzung gibt es allerdings derzeit nicht, da hier zunächst die Planungen der BUGA in diesem Bereich abgewartet werden müssen.“
Wie bitte? Ein von Politik und Verwaltung gemeinsam beschlossener Beitrag zur Verkehrssicherheit soll jetzt ausgebremst werden, weil die BUGA irgendwann vielleicht irgendetwas in der Nähe plant? Und das ohne Aufstellungsbeschluss, ohne Beteiligung, ohne eine Zeile zur konkreten Verkehrslösung?
BUGA 2031: „Unser Projekt“ – und alles andere darf warten?
Immer häufiger entsteht der Eindruck, dass sich die BUGA Wuppertal 2031 gGmbH in weiten Teilen der Stadtplanung als faktischer Hauptakteur versteht – obwohl sie weder Planungshoheit noch demokratische Legitimation besitzt. Politische Beschlüsse? Nur solange sie ins Konzept passen.
Während das Ziel der Bundesgartenschau, nachhaltige Stadtentwicklung sichtbar zu machen, auf dem Papier begrüßenswert ist, wird an dieser Stelle deutlich: Die BUGA blockiert nicht nur Flächen, sondern zunehmend auch funktionierende kommunale Abläufe. Hier geht es nicht um Geld oder Kapazitäten – sondern schlicht um Prioritäten.
Radverkehr hat Vorrang – und Anspruch auf Umsetzung
Die Nordbahntrasse ist ein überregionales Aushängeschild für nachhaltige Mobilität. Wer hier eine beschlossene Sicherheitsmaßnahme einfach aufschiebt, weil „die BUGA vielleicht etwas plant“, verletzt nicht nur Beschlüsse, sondern gefährdet Vertrauen in Beteiligung und kommunale Verlässlichkeit.
Bis zur BUGA 2031 sind es noch mehr als sechs Jahre. Bis dahin brauchen Radfahrende keine Geduld – sondern endlich die Vorfahrt, die ihnen längst politisch zugesichert wurde.
Call-to-Action:
Wer die Umsetzung der Maßnahme fordert, kann sich mit einer Bürgerbeschwerde nach § 24 GO NRW an die Stadt wenden oder die Politik direkt auf das Thema ansprechen. Vorlage? Gibt’s auf Wunsch bei mir.
Quellen: SessionNet | Dr.-Werner-Jackstädt-Weg – Optimierung der Querung der Straße Homanndamm
Uli
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Ich sehe kein Sicherheitsproblem am Homanndamm, das durch die Vorfahrtsumkehr gelöst wird. Die Gefahr, dass ein Radfahrer einen LKW übersieht, ist nicht größer als umgekehrt.
Es geht nur darum, dass der stärkere Verkehrsstrom Vorfahrt vor dem schwächeren haben sollte. Man braucht dazu keine Stopp-Schilder (hat der Radverkehr bisher auch nicht), kein Blinklicht, keinen Zebra- und keine Rüttelstreifen. Das ist ’ne 30er-Zone. Nur vier neue Schilder und ein bisschen Farbe auf der Fahrbahn.
Und irgendjemand soll der Verwaltung mal eine Zeitschiene kaufen, damit sie wissen, wie weit es noch bis 2031 ist.
Ironischerweise wird sich der Vorfahrtbeschluß am Homanndamm bei Start der BUGA mit dem Park-Such-Verkehr eh in Luft auflösen. Entweder weil Landschaftspark-Platz an der Buntenbeck Geld kostet, überlastet ist und man den Besuchern doch keine 1,5 km Fußweg zum Clees-BUGA-Park zumuten kann.
Die gleiche Ironie gibt es für die Hängebrücke und die Aussage, die sei für Rad- und Fußverkehr geplant/gebaut. Wenn sämtliche Radfahrer vor der Brücke absteigen und schieben müssen, sind sie Fußgänger, keine Radfahrer.
Weitere Frage ist, wie viele der Besucher die 6 km nach Überquerung der Hängebrücke vom Nützenberg die (barrierefreien) 6 km über die Nordbahntrasse wie gewünscht zurücklatschen.
Einen großen Radverleiher gibt es in Wuppertal nicht. Weitere Frage ist also, wer tatsächlich mit dem Rad zur BUGA kommt, und ob er das dann auch ins Gelände mitnehmen darf.
Bisherige Argumentation in solchen Fällen: Ist ja kein Unfallschwerpunkt. Die Wahrscheinlichkeit, daß erst jemand, vom Laster überfahren, als bedauerliches Statistikopfer herhalten muß, ist ja gering.
Die Anfrage (ich glaub war SPD), wann denn die „Fahrradstraße“ umgesetzt wird, wurde von der Verwaltung beantwortet, Wuppertal befände sich in der „vorläufigen Haushaltsführung“ (VO/0264/25/1-A), in der alle freiwilligen Leistungen leider nicht umsetzbar sind. Die BUGA war davon komischerweise nie betroffen.
Die durchaus sinnvoll geplante Freigabe der Völklinger Straße gegen Einbahn für Radverkehr (VO/0856/23) ist ja leider von der Mehrheit der BV Barmen abgelehnt worden. Hier darf die Frage gestellt werden, wieso ein politisches Gremium sich über die Regeln der StVO und VwV hinwegsetzen kann. Die Voraussetzungen der VwV liegen offenkundig vor, die Freigabe wäre m.E. ein Akt der laufenden Verwaltung. Ein Akt, Einakter, hahaha, very funny.
Aber auch bei diesem Thema fehlt jede Transparenz in Form klarer Vorgaben, wann eine Einbahnstraße „in der Regel“ in Gegenrichtung für den Radverkehr freizugeben ist. Stattdessen bastelt jede BV sich ihre eigenen Regeln.
Es ist erstaunlich was in dieser Stadt geht und was nicht. Hierzu gehört auch die Beantwortung der Anfrage im Ausschuss für Verkehr im März. https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=33213 Spannend ist im diesem Zusammenhang das der BUGA Radwegering dagegen Anscheinend keinerlei „probleme“ bereitet. Hierzu sind heute in der BV Elberfeld eine Vorlage vorhanden. https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=33018 …. für die BUGA geht anscheinend vieles. Ich gehe allerdings nicht darum den Bugaradwegering an dieser Stelle nach vorne zu bringen. Es wird eher auch im Rahmen der bevorstehende Haushaltssicherung im zusammenhang stehen….. um kostengünstig die Straße für die BUGA Baustellenfahrzeuge dann nutzen zu können.