11.06.2025Uli Schmidt
„Tempo 30, Einbahnstraße – und trotzdem keine Chance für den Radverkehr?“
Wuppertal möchte Fahrradstadt werden. Ein ehrgeiziges Ziel, das ich grundsätzlich begrüße – schließlich bin ich hier täglich mit dem Rad unterwegs. Umso frustrierender ist es, wenn selbst kleinste Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur regelmäßig an vermeintlichen Sachzwängen scheitern.
Aktuell geht es um die Robertstraße in Elberfeld. Eine kurze Einbahnstraße, Tempo-30-Zone, keine Buslinie – eigentlich ein idealer Kandidat für die Öffnung in Gegenrichtung für Radfahrende. Doch mein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, diese Maßnahme umzusetzen, wurde nun durch die Verwaltung als Beschluss Vorschlag (erneut) abgelehnt.
Die Verwaltung argumentiert: „Für den Radverkehr werden die Abbiegebeziehungen bei der Ausfahrt aus der Robertstraße als komplex angesehen.“ Es bestehe angeblich eine erhöhte Konfliktgefahr durch abbiegende und wendende Kfz auf der benachbarten Gathe. Klingt erstmal logisch. Doch auf den zweiten Blick wird deutlich: Nicht der Radverkehr ist hier das Problem – sondern das Verhalten des motorisierten Verkehrs. Wer rechts / links abbiegt oder wendet und dabei potenziell gefährdet, müsste eingeschränkt werden – nicht umgekehrt.
Die aktuelle Gesetzeslage macht das übrigens sehr klar: Nach § 45 Absatz 9 StVO darf der fließende Verkehr – und dazu zählt ausdrücklich auch der Radverkehr – nur bei qualifizierter Gefahrenlage eingeschränkt werden. Diese ist hier jedoch nicht belegt. Es gibt keine nachgewiesene Unfallhäufung. Und dass ausgerechnet ein Verkehrsversuch nach einem Hausbrand zeigte, wie problemlos die Straße in beide Richtungen befahren werden kann, erwähnt die Verwaltung mit keinen Wort obwohl es der Grund war einen erneuten Bürgerantrag zu schreiben.
Noch kurioser wird es, wenn man die Vergangenheit betrachtet: Für den motorisierten Wendeverkehr wurde vor nicht allzu langer Zeit eine zusätzliche Ampel direkt vor der Einmündung Robertstraße installiert – ein Eingriff, der offenbar kein Problem darstellte. Sobald es jedoch um den Radverkehr geht, scheint die Einrichtung einer Ampel fast ein Ausschlusskriterium zu sein. Hier wurde diese Option noch nicht mal geprüft. Bei anderen Einbahnstraßen freigaben führen diese immer zur einer Ablehnung.
Die Begründung für die Ablehnung wird abgerundet mit dem Hinweis, die Maßnahme brächte „nur eine marginale Zeitersparnis“ für Radfahrende. An dieser Stelle frage ich mich, ob im Rathaus eigentlich schon mal jemand mit dem Rad dort unterwegs war. Oft geht es Radfahrenden nicht um Sekunden – sondern um Sicherheit, Übersichtlichkeit und direkte Wege.
Und apropos Zeitersparnis: Bei der Aktion Stadtradeln werden Bürger:innen alljährlich motiviert, möglichst viele Kilometer mit dem Rad zurückzulegen. Doch statt diese Daten zu nutzen, um problematische Stellen zu identifizieren und Verbesserungen einzuleiten, scheinen sie in der Praxis eher als Beleg dafür herhalten zu müssen, dass doch eigentlich „alles gut läuft“. Nun ich werde jetzt die App deinstalieren und auch nächstes Jahr nicht mehr verwenden. Wer die Daten aus Stadtradeln dazu nutzt etwas gegen das Fahrrad zu machen hat sein Vertrauen verspielt von mir Daten zur Verfügung zu bekommen.
Mein Fazit: Wenn Wuppertal wirklich Fahrradstadt werden will, dann müssen wir mehr wollen als bunte Broschüren und PR-Kampagnen. Wir brauchen den politischen Willen, auch unbequeme Entscheidungen für den Radverkehr zu treffen. Und vor allem: eine Verwaltung, die Radverkehr als gleichberechtigten Teil des städtischen Lebens begreift – nicht als Störfaktor mit Sondergenehmigung.
Zu meiner Person: Uli ist mein Name. Ich verwende immer die Du form. Ich bin überzeugter Radfahrer, kritischer Beobachter der Wuppertaler Verkehrspolitik – und bekannt für seine manchmal schräg formulierten, aber stets durchdachten Bürgeranträge. Seine Mission: Mehr Platz und Gerechtigkeit für den Radverkehr – auch wenn’s bergauf geht. in der Verwaltung nicht sehr beliebt weil ich die StVO und StVO Verwaltungsvorschriften unter mein Kopfkissen sinngemäß aufbewahre.
Grund dieses Artikel 🙂 SessionNet | Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW – Einbahnstraßenöffnung Robertstraße für den gegenläufigen Radverkehr
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Der Radweg Hofkamp ist einer der gefährlichsten in ganz Wuppertal. Bei regem Fußgänger-, Park- und Einmündungsquerverkehr erinnern Breite und Kurvenradien an einen Verkehrsteppich aus dem Kinderzimmer.
Da er an der Kreuzung Morianstraße weder für Rechts- noch für Linksabbieger gebaut ist, sondern nur geradeaus führt, kann man ihn ab Einmündung Wilbergstr. verlassen und sich auf der allgemeinen Rechtsabbiegespur einordnen. (Wenn man ihn überhaupt befahren will.)
Die Robertstraße braucht man zum Rechtsabbiegen nicht.
Bei de ersten beiden Sätzen gebe ich dir recht. Ich benutze dort die Fahrbahn aufgrund diesen. Du hast auch schön erkannt das es ein sogenannter Sonstiger Radweg ist der keiner Benutzungspflicht unterliegt. Erklärt jetzt allerdings keineswegs warum dieser dann falls Menschen diesen zuvor benutzt haben dann auf die Idee kommen sollten bei der Einmündung Willbergstrape auf die Fahrbahn zu wechseln. Es erklärt noch weniger warum es gegen die vorgeschriebene Freibagbe der Roberstraße sprechen würde.
Ortsfremde kommen nicht auf die Idee. Auch nicht darauf, die Kreuzung über die Robertstraße zu umfahren.
Sie fahren den Radweg bis zur Ampel, biegen bei Grün rechts ab und brettern mitten durch die Fußgänger. So ist es geplant.